Die vom Tatrichter vorgenommene Beurteilung der Eignung einer Person als Betreuer kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur auf Rechtsfehler überprüft werden. Sie ist rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt. § 1897 BGB stellt
LesenSchlagwort: Betreuer
Die Eignung als Betreuer
Zu den bei der gemäß § 1897 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Beurteilung der Eignung als Betreuer zu berücksichtigenden Umständen hat jetzt der Bundesgerichtshof Stellung genommen: § 1897 BGB stellt den Maßstab für die Betreuerauswahl nicht nur bei der Erstentscheidung, sondern auch bei einer Verlängerung der Betreuung dar. Dies folgt aus
LesenBetreuervergütung für einen Verwaltungsfachwirt
Ein Betreuer, der berufsbegleitend an einem Studieninstitut für kommunale Verwaltung den „Angestelltenlehrgang II“ mit einem Gesamtaufwand von 1.050 Stunden und dem erfolgreichen Abschluss zum „Verwaltungsfachwirt“ absolviert hat, kann seiner Vergütung nicht einen Stundensatz nach der höchsten Vergütungsstufe von 44 Euro zugrunde legen, weil seine Ausbildung nicht mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung
LesenDie Ablehnung des Wunschbetreuers – und seine Anhörung
Soweit das Gericht die Auffassung vertritt, der von der Betroffenen Gewünschte wäre entgegen dem von der Betroffenen geäußerten Wunsch nicht zum Betreuer zu bestellen, weil er ungeeignet sei, gebietet die Amtsermittlungspflicht (§ 26 FamFG) dessen Anhörung. Die Gründe, die möglicherweise einer Bestellung der vom Betroffenen als Betreuer benannten Person entgegenstehen,
LesenBetreuerwechsel – und die Beschwerdebefugnis der Angehörigen
Die Beschwerdebefugnis naher Angehöriger nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG erstreckt sich auch auf eine betreuungsgerichtliche Entscheidung, mit der ein Betreuerwechsel abgelehnt worden ist. Der Bundesgerichtshof hat bereits zwischenzeitlich entschieden, dass der Kreis der Entscheidungen, die Gegenstand einer Beschwerde des durch § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG
LesenLangjährige Unterbringung – und die Bemessung der Betreuervergütung
Im Einzelfall kann auch bei einer mehr als zwei Jahre dauernden Unterbringung eine Betreuervergütung nach den Stundenansätzen für Betreute, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Heim haben, zu bemessen sein. Den gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetzes hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die
LesenWiderruf eines gemeinschaftlichen Testaments – gegenüber dem betreuten Ehegatten
Die Erklärung eines Ehegatten über den Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments kann dem Betreuer des anderen Ehegatten jedenfalls nicht aufgrund dessen Geschäftskreis „Postvollmacht“ wirksam zugestellt werden. Nach der in der veröffentlichten Rechtsprechung einhellig und im Schrifttum ganz überwiegenden Auffassung ist ein Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments (§§ 2271 Absatz 1 Satz 1,
LesenZahlung an eine betreute Person
Die Zahlung an eine Person, für die ein Betreuer bestellt und ein Einwilligungsvorbehalt für den Bereich der Vermögenssorge angeordnet ist, hat keine Erfüllungswirkung. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem der Betreute eine Abhebung von seinem Bankkonto vorgenommen hatte: Die Forderung auf (nochmalige) Auszahlung des Kontoguthabens ist
LesenDer veruntreuende Betreuer – und das in Sicherheit gebrachte Grundstück
Überträgt ein Betreuer im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit seiner auf die Veruntreuung von Geldern des Betreuten gestützten Entlassung ein Grundstück an einen nahen Angehörigen, stellt dies ein gewichtiges Indiz für die Annahme des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes dar. Die anfechtende Gläubigerin trägt im Rahmen des § 4 Abs. 1 AnfG die Darlegungs- und
LesenDer entlassene Betreuer – und seine Beschwerdebefugnis
Dem Betreuer steht gegen seine Entlassung bei fortbestehender Betreuung eine Beschwerdeberechtigung gemäß § 59 Abs. 1 FamFG zu. Die im Verfahren der Verlängerung der Betreuung ohne erkennbaren Grund vorgenommene Aufspaltung der zu treffenden Einheitsentscheidung in einen Beschluss über den Betreuerwechsel und einen Beschluss über die Verlängerung der Betreuung führt nicht
LesenDie als Betreuer übergangene Vertrauensperson – und ihre Eignungsmängel
Für die Bestellung einer anderen als der vom Betroffenen vorgeschlagenen Person als Betreuer wegen Eignungsmängeln des Vorgeschlagenen müssen Erkenntnisse vorliegen, die geeignet sind, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen. Maßstab der Betreuerauswahl nicht nur
LesenBetreuerbestellung – Wunsch und Interessen des Betroffenen
Läuft der Vorschlag des Betroffenen zur Auswahl des Betreuers seinem Wohl in einem bestimmten Aufgabenkreis zuwider, hat das Betreuungsgericht im Hinblick auf die weiteren Angelegenheiten die Anordnung einer Mitbetreuung zu prüfen, um dem Vorschlag des Betroffenen möglichst weitgehend Rechnung zu tragen. Im vorliegend vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall leidet die 1965
LesenVerlängerung einer Betreuung – und die Betreuerauswahl
Für die Verlängerung einer Betreuung gelten die Regeln über die erstmalige Auswahl gem. § 1897 BGB. Im Rahmen der Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung gelten grundsätzlich die Vorschriften über die Erstbestellung (§ 295 Abs. 1 FamFG) und es ist neu über die Auswahl der Betreuerin zu befinden. Hierfür gelten
LesenVereinsbetreuer – und die fehlende landesrechtliche Anerkennung
Ein Vereinsbetreuer ist dann nicht zu bestellen, wenn seinem Betreuungsverein die landesrechtliche Anerkennung fehlt. Darin liegt keine übermäßige oder systemwidrige Beschränkung, sondern verhält sich spiegelbildlich zur Befugnis des Betreuungsvereins, ihren Betreuer austauschen zu können. Der besondere Status der Vereinsbetreuerin und die damit verbundenen Rechtsfolgen sind davon abhängig, dass der Betreuungsverein
LesenBBA: Berufsbetreuer mit Bachelorabschluss – und die Betreuervergütung
Die tatrichterliche Feststellung, dass ein mit dem „Bachelor of Business Administration“ abgeschlossenes Zusatzstudium keine für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse vermittelt, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG kann der Betreuer die erhöhte Vergütung von 44 € pro Stunde nur beanspruchen, wenn
LesenUnbetreubarkeit
Die Erforderlichkeit einer Betreuung kann im Einzelfall fehlen, wenn der Betroffene jeden Kontakt mit seinem Betreuer verweigert und der Betreuer dadurch handlungsunfähig ist, also eine „Unbetreubarkeit“ vorliegt. Bei der Annahme einer solchen Unbetreubarkeit ist jedoch Zurückhaltung geboten. Eine Betreuung muss für den angeordneten Aufgabenkreis gemäß § 1896 Abs. 2 BGB
LesenBetreuungsbedarf – und der Aufgabenkreis des Betreuers
Bei der Einrichtung einer Betreuung müssen Feststellungen zu der Frage getroffen werden, für welche Aufgaben der Bedarf für eine rechtliche Betreuung besteht. Dass der Betroffene nach dem Eindruck des Gerichts seine Angelegenheiten überblickt, schließt nicht zwingend aus, dass er etwa aufgrund krankheitsbedingter Verhaltensstörungen für bestimmte Aufgaben im Rechtsverkehr eine Betreuung
LesenBetreuervergütung – und die Verjährungeinrede
Die Einrede der Verjährung ist im Festsetzungsverfahren vom Rechtspfleger zu berücksichtigen. Dabei hat er nicht nur zu prüfen, ob der Anspruch verjährt ist, sondern auch, ob die Einrede gegebenenfalls treuwidrig erfolgt und ihr damit § 242 BGB entgegensteht. Der Einrede der Verjährung (§ 214 Abs. 1 BGB) kann der Arglisteinwand
LesenBetreuerauswahl – und die Beschwerde des Betreuten
Wendet sich der Betroffene nach der Anordnung der Betreuung noch innerhalb der Beschwerdefrist allein gegen die Betreuerauswahl, so ist dieses Anliegen als Beschwerde gegen den Ausgangsbeschluss auszulegen und nicht als Antrag nach § 1908 b Abs. 3 BGB zu behandeln. Hat die Betroffene gegen den Beschluss des Amtsgerichts rechtzeitig Beschwerde
LesenMängel in der Betreuerbestellung – und die Festsetzung der Betreuervergütung
Formell-rechtliche oder materiell-rechtliche Mängel bei der Bestellung des Betreuers bleiben ebenso wie die nachträgliche Aufhebung der Bestellung ohne Einfluss auf den Vergütungsanspruch des Betreuers. Ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Betreuerbestellung vorgelegen haben, ist für die Wirksamkeit der Bestellung und damit für den Vergütungsanspruch des Betreuers ohne Belang und im
LesenBetreuung mit Einwilligungsvorbehalt – und die Prozessunfähigkeit
Ein beschränkt Geschäftsfähiger, für den ein Einwilligungsvorbehalt gemäß § 1903 BGB für gerichtliche Verfahren besteht, ist prozessunfähig und kann einen Antrag nach den §§ 80 Abs. 5, 123 VwGO nicht wirksam stellen. Wenn der Betreuer einen solchen Antrag nicht ausdrücklich genehmigt, ist dieser Antrag von Anfang an unwirksam. Es handelt
LesenKontrollbetreuung bei Grundstücksgeschäften – der demente Eigentümer
Wann ist bei möglichen Interessenkonflikten zwischen dem Betroffenen und dem Bevollmächtigten im Zusammenhang mit der Verwertung eines Grundstücks eine Kontrollbetreuung erforderlich? Mit dieser Frage musste sich jetzt der Bundesgerichtshof erneut beschäftigen: Nach § 1896 Abs. 3 BGB kann ein Betreuer zur Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten bestellt
LesenDer Strafantrag des Betreuers
Ein vom Amtsgericht bestellter Betreuer kann für den von ihm Betreuten wirksam einen Strafantrag stellen, auch wenn sich der Aufgabenkreis nicht ausdrücklich auf eine Strafantragstellung erstreckt. Der Betreuer ist nach § 77 Abs. 3 StGB berechtigt, als derjenige, dem die Sorge für die betreute Person zusteht, einen Strafantrag gemäß §§
LesenBetreuertätigkeit oder Anwaltstätigkeit?
Ein Antrag des anwaltlichen Betreuers auf Festsetzung pauschaler Vergütung nach § 1836 BGB schließt die nachträgliche Geltendmachung von Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs. 3 BGB für in dem betreffenden Zeitraum erbrachte anwaltliche Dienste nicht aus. Dies stellte jetzt der Bundesgerichtshof klar – und befasste sich gleichzeitig mit der Abgrenzung von
LesenDie Vergütung des Ergänzungsbetreuers
Der für den Fall der rechtlichen Verhinderung bestellte Ergänzungsbetreuer kann keine pauschale Vergütung nach §§ 4, 5 VBVG beanspruchen. Dies ergibt sich für den Bundesgerichtshof bereits aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes. Eine Korrektur durch eine teleologische Reduktion der Norm ist entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde nicht geboten. Gemäß §
LesenErgänzungsbetreuer – und die Pauschalvergütung
Ein Ergänzungsbetreuer, der wegen einer rechtlichen Verhinderung des Betreuers bestellt worden ist, kann auch dann keine pauschale Vergütung nach §§ 4, 5 VBVG verlangen, wenn seine Tätigkeit auf einen längeren Zeitraum angelegt ist und sich nicht in einer konkreten, punktuellen Maßnahme erschöpft. Dass der für den Fall der rechtlichen Verhinderung
LesenDie Betreuerin – und die Beschwerde gegen den Bewährungswiderruf
Eine Betreuerin mit dem Aufgabenkreis „Vertretung gegenüber Behörden, Sozialleistungsträgern und Gerichten“ ist nicht befugt, sofortige Beschwerde gegen den einen Betreuten betreffenden Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung einzulegen. Legt sie dennoch die Beschwerde ein, ist das Rechtsmittel als unzulässig zurückzuweisen und die Kosten sind von der Betreuerin zu tragen. Gemäß §
LesenDie Betreuervergütung und die bestehende Lebensversicherung
Der Einsatz einer angemessenen finanziellen Vorsorge für den Todesfall für die Vergütung des Berufsbetreuers stellt für den Betreuten nur dann eine Härte i.S.v. § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII dar, wenn die Zweckbindung verbindlich festgelegt ist. Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung auf den Todesfall ist diese Voraussetzung in der
LesenBetreuung trotz Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht steht der Anordnung der Betreuung nicht entgegen, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht tauglich erscheint, namentlich erhebliche Zweifel an seiner Redlichkeit im Raum stehen. Ein Betreuer darf nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB). Eine
LesenDer Strafantrag des Betreuers
Der Betreuer ist nur dann zur Stellung eines Strafantrags für den Betreuten befugt im Sinne des § 77 Abs. 3 StGB, wenn ihm dieser Aufgabenkreis entweder ausdrücklich oder im Rahmen einer Betreuungsanordnung für alle persönlichen Angelegenheiten des Betreuten übertragen wurde. Die Übertragung der Aufgabenkreise Vermögenssorge, Sorge für die Gesundheit, Aufenthaltsbestimmung
LesenDie versehentlich unterbliebene Feststellung der berufsmäßigen Betreuung
Die nachträgliche rückwirkende Feststellung, dass der Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt, ist auch dann unzulässig, wenn bei der Bestellung des Betreuers die Feststellung versehentlich unterblieben ist. Eine entsprechende mit Rückwirkung versehene Korrektur der Bestellungsentscheidung ist außer im Verfahren der Beschwerde gegen die Ausgangsentscheidung nur unter den Voraussetzungen der Beschlussberichtigung nach
LesenDie Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren
Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen ist nach § 276 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 FamFG regelmäßig schon dann geboten, wenn der Verfahrensgegenstand die Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen lässt. Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen ist gemäß § 276 Abs. 1
LesenDer prozessunfähige Kläger
Das Prozessgericht darf eine Klage wegen fehlender Prozessfähigkeit des Klägers ohne dessen Anhörung nur dann als unzulässig abweisen, wenn es ihn zum Termin geladen und mit der Ladung analog § 34 Abs. 3 Satz 2 FamFG auf die Folgen seines Ausbleibens hingewiesen hat. Bevor das Prozessgericht die Klage einer prozessunfähigen
LesenDer Rechtsanwalt als Betreuer – und die bestehende Interessenkollision
Ein Rechtsanwalt, der mit der Übernahme des Betreueramtes gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 2 BRAO verstoßen würde, kann auch auf Wunsch des Betroffenen nicht zum Betreuer bestellt werden. Das Betreuungsgericht muss bereits bei seinen Auswahlentscheidungen nach §§ 1897 Abs. 4, 1908 b Abs. 3 BGB berücksichtigen, ob ein
LesenBetreuervergütung für den DDR-Diplomlehrer
Mit der Höhe des Stundensatzes bei der Betreuervergütung musste sich aktuell der Bundesgerichtshof im Rahmen eines Streits um die Vergütung für einen Betreuer befassen, der im Jahr 1986 in der ehemaligen DDR eine Hochschulausbildung zum Diplomlehrer für Geschichte abgeschlossen hatte. Streitig war insoweit insbesondere, ob der Betreuer durch dieses abgeschlossene
LesenVerfahrenspfleger im Betreuungsverfahren
Ob einem Betroffenen auch dann, wenn ein Regelfall nach § 276 Abs. 1 Satz 2 FamFG nicht vorliegt, ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist, hängt vom Grad der Krankheit oder Behinderung sowie von der Bedeutung des jeweiligen Verfahrensgegenstands ab. Nach § 276 Abs. 1 Satz 1 FamFG hat das Gericht dem
LesenRückforderung überzahlter Betreuervergütung
Die materielle Ausschlussfrist des § 2 Satz 1 VBVG findet keine analoge Anwendung auf die Rückforderung überzahlter Betreuervergütung durch die Staatskasse. Einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der
LesenDer Ehemann als ungeeigneter Betreuer
Schlägt der volljährige Betroffene eine Person vor, die zum Betreuer bestellt werden kann, so ist diesem Vorschlag zu entsprechen, wenn es dem Wohl des Betroffenen nicht zuwiderläuft (§ 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB). Ein solcher Vorschlag erfordert in der Regel weder Geschäftsfähigkeit noch natürliche Einsichtsfähigkeit. Vielmehr genügt, dass der
LesenDie nicht aufgehobene Betreuerbestellung – und die Betreuervergütung
Ist eine Betreuung abgeschlossen, hebt das Amtsgericht die Betreuung aber nicht (oder erst viel später) auf, so steht dem Betreuer für die Zwischenzeit die Betreuervergütung zu. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall bestellte das Amtsgericht am 28. Juni 2011 einen Betreuer für den Betroffenen mit dem Aufgabenkreis der Wahrnehmung
LesenDer Betreuer im Unterbringungsverfahren
Voraussetzung der Genehmigung der Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB ist, dass für den Betroffenen ein Betreuer gem. §§ 1896 ff. BGB bestellt und diesem die Kompetenz eingeräumt ist, im Namen des Betroffenen die Einwilligung in die Freiheitsentziehung zu erklären. Die Kompetenz zur Einwilligung in die Unterbringung muss dem
LesenBetreuung trotz Vorsorgevollmacht – der ungeeignete Bevollmächtigte
Gemäß § 1896 Abs. 2 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können. Eine wirksam erteilte Vorsorgevollmacht steht daher der Bestellung
LesenDer Betreuer im Ehescheidungsverfahren des Betreuten
Der Aufgabenkreis „Rechtsangelegenheiten“ berechtigt den Betreuer, den Betreuten im Ehescheidungsverfahren zu vertreten, jedenfalls dann, wenn der Betreute schon geschäftsunfähig war, als das Gericht den Betreuer bestellte. Der Aufgabenkreis „Rechtsangelegenheiten“ umfasste schon nach seinem Wortsinn die Vertretung des Erblassers im Ehescheidungsverfahren. Die Annahme des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, die Bestimmung „Vertretung im Ehescheidungsverfahren“
LesenBetreuervergütung für einen Diplomjuristen aus Potsdam-Eiche
Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG erhält der Betreuer einen auf 44 € erhöhten Stundensatz, wenn er über besondere, für die Betreuung nutzbare Kenntnisse verfügt, die er durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder durch eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben hat. Mit der Frage, wann
LesenGebührenmanagement beim Vereinsvormund
Begehrt ein Verein, der als Pfleger bestellt ist, seine Entlassung und die Bestellung seines Mitarbeiters, um entsprechend den Vorschriften zum Betreuungsrecht eine Vergütung beanspruchen zu können, ist diesem Antrag grundsätzlich stattzugeben, auch wenn der Verein bei seiner Bestellung nach der seinerzeit geltenden Rechtslage keinen Vergütungsanspruch hatte. Gemäß § 1915 Abs.
LesenBetreuung für die Regelung nur einer Angelegenheit – und die Betreuervergütung
Die Vergütungsregelung des § 6 VBVG kann über die dort genannten Sonderfälle des Verhinderungsbetreuers aus Rechtsgründen und des Sterilisationsbetreuers hinaus nicht analog auf Betreuer angewandt werden, die nur für eine Angelegenheit bestellt worden sind. Die Berechnung der Vergütung des Betreuers ist daher in einem solchen Fall gemäß § 5 VBVG
LesenStundensatz eines Berufsbetreuers
Zur Höhe des dem Berufsbetreuer gemäß § 4 VBVG zu vergütenden Stundensatzes hat jetzt erneut der Bundesgerichtshof Stellung genommen. Anlass hierfür bot ihm der Fall einer Berufsbetreuerin, die im Jahr 2004 erfolgreich die Ausbildung zur Sozialwirtin (BFZ-FH) bei den beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft in Kooperation mit der Fachhochschule RavensburgWeingarten
LesenDer Vergütungsanspruch des Betreuers
Der Vergütungsanspruch des Betreuers richtet sich gegen die Staatskasse, wenn der Betreute im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung mittellos ist. Für den Umfang des dem Betreuer gemäß § 5 VBVG zu vergütenden Zeitaufwands ist demgegenüber darauf abzustellen, ob der Betreute im Vergütungszeitraum mittellos war. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2
LesenBerücksichtigung der Einkünfte als Berufsbetreuerin beim Rechtsanwaltsversorgungswerk
Die Tätigkeit als Berufsbetreuer unterscheidet sich von der anwaltlichen Tätigkeit wesentlich. Sie ist keine anwaltliche Tätigkeit. Mit dieser Begründung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall den Bescheid über die Festsetzung von Versorgungsbeiträgen zum Versorgungswerk für Rechtsanwälte aufgehoben, soweit diese bei einer Rechtsanwältin, die ebenfalls als Berufsbetreuerin tätig
LesenRegulierung zweifelhafter Forderungen durch den Betreuer
Im Falle zweifelhafter Forderungen entspricht es regelmäßig nicht dem Interesse des Betroffenen, behaupteten Rückzahlungsansprüchen Folge zu leisten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn eine mögliche Rechtsverfolgung nach den im Genehmigungsverfahren getroffenen Feststellungen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und deshalb auch nicht mit einem entsprechenden Prozess zu rechnen ist. Gemäß §§
LesenBetreuervergütung aus der Staatskasse und der Regreß beim Betreuten
Soweit die Staatskasse den Betreuer gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 VBVG vergütet hat, geht der Vergütungsanspruch auch bei Mittellosigkeit des Betreuten uneingeschränkt auf sie über. Das im Sozialhilferecht geltende „Prinzip der Bedarfsdeckung aus dem Einkommen im Zuflussmonat“ gilt für den auf die Staatskasse übergegangenen Vergütungsanspruch nicht. Der Vergütungsanspruch
LesenSteuerakten und das Akteneinsichtsrecht des Betreuers
Verfahrensrechtlich verliert ein unter Betreuung stehender Kläger gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 FGO i. V. m. § 53 Zivilprozessordnung – ZPO – die Fähigkeit, die von ihm erhobene Klage in eigener Person weiterzuführen, wenn der Betreuer das Verfahren übernimmt. Durch § 53 ZPO soll ein sonst mögliches Neben-
LesenAufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer
Die Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Betreuer nach § 1835a BGB sind nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs ab 2011 begrenzt und für die Jahre davor unbegrenzt steuerfrei. In dem jetzt vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall war der Kläger war vom Amtsgericht in bis zu 42 Fällen als Betreuer bestellt worden und hatte dafür
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