Strafantragsrecht des Betreuers

Der Betreuer eines volljährigen Strafantragsberechtigten kann einen wirksamen Strafantrag für den Betreuten stellen, wenn das Betreuungsgericht seinen Aufgabenkreis ausdrücklich auf die Stellung von Strafanträgen erweitert hat. Weder der allgemeine Aufgabenkreis der Vermögenssorge noch der der Vertretung gegenüber Behörden enthalten dieses

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Der Betreuer und die Vermögenssorge

Es handelt sich nicht um eine Erweiterung des Einwilligungsvorbehalts, wenn ein Einwilligungsvorbehalt wieder angeordnet wird, nachdem ein zuvor bestehender (anderer) Einwilligungsvorbehalt bereits aufgehoben worden war. Vielmehr handelt es sich dann um eine erneute Anordnung, so dass die §§ 278, 280

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Vergütung von Berufsbetreuern

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe blieb jetzt ein Normenkontrollantrag zur Regelung der Vergütung von Berufsbetreuern ohne Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht beurteilte den Normenkontrollantrag des Landgerichts München I als unzulässig.

Die Vergütung von Berufsbetreuern ist im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) geregelt. Der

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Dienstunfähige Lehrer als Behördenbetreuer

Möchten Sie gerne einen Lehrer als Ihren rechtlichen Betreuer? Niedersachsen macht’s möglich.

Die Niedersächsische Landesregierung möchte das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) künftig auch als Betreuungsbehörde auf Landesebene tätig werden lassen. Damit können die dort tätigen Mitarbeiter

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Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht

Eine vom Betroffenen erteilte Vorsorgevollmacht hindert die Bestellung eines Betreuers nur, wenn gegen die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung keine Bedenken bestehen.

Eine Vorsorgevollmacht steht der Anordnung der Betreuung auch dann nicht entgegen, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen des

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Betreuerwechsel

Ist im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung über einen Betreuerwechsel zu befinden, richtet sich die Auswahl der Person des Betreuers nicht nach § 1908 b Abs. 3 BGB, sondern nach der für die Neubestellung

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Änderungen im Betreuungsrecht

Zum 1. September treten einige Änderungen im Betreuungsrecht in Kraft:

Kontoverfügungen durch den Betreuer

So braucht ab morgen ein Betreuer (oder Vormund), der für seinen Betreuten (oder sein Mündel) einen Geldbetrag vom Girokonto abheben oder überweisen will, keine gerichtliche Genehmigung

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Aufwertung ehrenamtlicher Betreuer

Der Bundesrat hat am Freitag die im „Gesetzes zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform“ enthaltenen Neuregelungen im Heimrecht akzeptiert und sich zugleich erneut dafür ausgesprochen, dass ehrenamtliche Betreuer von Menschen in Pflegeheimen dieselben steuerlichen Privilegien erhalten

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Rechenschaftspflicht des Betreuers

Nach der Beendigung einer gemäß § 1896 BGB angeordneten rechtlichen Betreuung ist der Betreuer dem Vormundschaftsgericht gegenüber nicht mehr gemäß § 1840 BGB zur Rechnungslegung verpflichtet. An die Stelle der Rechnungslegungspflicht tritt die Rechenschaftspflicht nach § 1890 BGB, die das

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Steuerfreiheit für ehrenamtliche Betreuer

Der Bundesrat hat heute erneut gefordert, ehrenamtliche rechtliche Betreuer steuerlich zu begünstigen. Aufwandsentschädigungen sollen bis zur Höhe von 2100 Euro steuerfrei bleiben – entsprechend den Pauschalen z.B. für Übungsleiter eines Sportvereins. In der Vergangenheit haben die Länder bereits mehrfach darauf

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