Überträgt ein Betreuer im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit seiner auf die Veruntreuung von Geldern des Betreuten gestützten Entlassung ein Grundstück an einen nahen Angehörigen, stellt dies ein gewichtiges Indiz für die Annahme des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes dar. Die anfechtende Gläubigerin trägt im Rahmen des § 4 Abs. 1 AnfG die Darlegungs- und
Lesen