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Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – wegen Selbstgefährdung

Dass die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten gleichermaßen besorgt werden können, setzt auch die Eignung des Bevollmächtigten dafür voraus, eine erhebliche Gefährdung für die Person des Betroffenen oder dessen Vermögen entgegen dessen geäußerten Wünschen abzuwenden, wenn der Betroffene die Gefahr aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung nicht erkennen oder nicht

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Justizzentrum Magdeburg

Der Familienangehörige als Wunschbetreuer – und die familiären Konflikte

Wünscht der Betreute einen bestimmten Familienangehörigen zum Betreuer und würde dessen Bestellung zu erheblichen familiären Konflikten führen, unter denen der Betreute persönlich leiden müsste, oder könnte infolge dieser Spannungen innerhalb der Familie eine Regelung der wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse des Betreuten nicht gewährleistet werden, können diese Umstände auf die Eignung

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Einwilligungsvorbehalt – und die bestehende Vorsorgevollmacht

Ist zum effektiven Schutz des Betroffenen die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts erforderlich, ist eine Vorsorgevollmacht nicht ausreichend. Die Notwendigkeit eines Einwilligungsvorbehalts und der auf die Vermögenssorge bezogenen Betreuerbestellung ergibt sich in solchen Fällen schon daraus, dass die Vollmacht zur Verhinderung weiterer schädigender Vermögensdispositionen des Betroffenen, wozu dieser nach den Feststellungen entschlossen

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Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht – und die räumliche Entfernung

Soweit in einer Vorsorgevollmacht keine anderweitigen Regelungen enthalten sind, berechtigt die Vorsorgevollmacht den Bevollmächtigten nur zur rechtlichen Vertretung, verpflichtet aber nicht zur persönlichen Betreuung des Vollmachtgebers. Der Vorsorgebevollmächtigte hat nur die notwendigen tatsächlichen Hilfen zu besorgen, nicht jedoch selbst zu leisten. Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf

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Landgericht Limburg

Bestellung mehrerer Betreuer – auf Wunsch des Betroffenen

Eine Bestellung mehrerer Betreuer kommt auch auf Wunsch des Betroffenen nur dann in Betracht, wenn die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall leidet die 82jährige Betroffene an einem manischdepressiv gefärbten demenziellen Symptom und einer organischen wahnhaften Störung, wegen derer sie ihre

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Landgericht Koblenz

Anhörung im Betreuungsverfahren – vor Einholung des Sachverständigengutachten

Das Beschwerdegericht ist in einer Betreuungssache verpflichtet, die Anhörung des Betroffenen zu wiederholen, wenn die Anhörung in erster Instanz verfahrensfehlerhaft nur vor Erstattung des der Betreuungsanordnung zugrunde liegenden Sachverständigengutachtens durchgeführt worden ist. Die Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen gemäß § 278 Abs. 1 FamFG besteht nach § 68 Abs.

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Amtsgericht

Das vom Amtsgericht nicht weitergeleitete Sachverständigengutachten – und die Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren

Zur Pflicht des Beschwerdegerichts, in einem Betreuungsverfahren die Anhörung des Betroffenen zu wiederholen, wenn diesem das Sachverständigengutachten vom Betreuungsgericht nicht ausreichend bekanntgegeben worden ist, hat der Bundesgerichtshof nunmehr erneut Stellung genommen: Nach §§ 295 Abs. 1 Satz 1, 278 Abs. 1 FamFG hat das Gericht auch in einem Verfahren auf

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LG Bremen

Betreuerauswahl im Beschwerdeverfahren

Kommt das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist, muss es auch über die Betreuerauswahl entscheiden. Dagegen ist es dem Beschwerdegericht verwehrt, nur den amtsgerichtlichen Beschluss aufzuheben, ohne eine eigene Sachentscheidung zu treffen und stattdessen das Amtsgericht anzuweisen, für die Betroffene einen Betreuer

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Amtsgericht Aurich

Die betreuungsrechtliche Unterbringungsanordnung – und die unterbliebene Anhörungsrüge

Nach dem Grundsatz der Subsidiarität soll der gerügte Grundrechtsverstoß nach Möglichkeit schon im fachgerichtlichen Verfahren beseitigt werden. Danach haben Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung

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Zentraljustizgebäude Bamberg

Die verfrühte Anhöhrung im Betreuungsverfahren

Zu Recht rügt der Betroffene, dass das Landgericht nicht von einer erneuten Anhörung des Betroffenen absehen durfte. Nach § 295 Abs. 1 Satz 1 FamFG gelten für die Verlängerung der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts die Vorschriften über die erstmalige Anordnung dieser Maßnahmen entsprechend, mithin auch die

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Eurocent

Betreuervergütung für einen mittellosen Betreuten – und dessen Unterhaltsansprüche

Bei der Feststellung der Mittellosigkeit des Betroffenen muss das Gericht grundsätzlich ihm zustehende Unterhaltsansprüche sowie die Zahlungsbereitschaft der Unterhaltsschuldner ermitteln. Den Betreuer trifft dabei grundsätzlich eine Mitwirkungspflicht. Wird die Vergütung des Berufsbetreuers gegen die Staatskasse geltend gemacht (§ 1 Abs. 2 Satz 2 VBVG), hat das Gericht die Mittellosigkeit des

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LG Bremen

Einrichtung einer Betreuung – nach griechischem Recht

Mit der Einrichtung einer Betreuung nach griechischem Recht hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Anlass hierfür war der Fall einer 94jährigen, in Deutschland wohnenden Betroffenen, die an einer Alzheimerkrankheit mit spätem Beginn sowie Demenz bei Alzheimerkrankheit leidet, wegen derer sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann. Am 14.01.2018

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Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht – und die Frage der Geschäftsfähigkeit

Zur Erforderlichkeit einer Betreuung bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht hat jetz (erneut) der Bundesgerichtshof Stellung genommen: Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung erforderlich ist. An der Erforderlichkeit fehlt es, soweit die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie

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Amtsgericht Aurich

Keine weiteren Ermittlungen im Betreuungsverfahren?

Die Durchführung von (weiteren) Ermittlungen in einem Betreuungsverfahren setzt hinreichende Anhaltspunkte dafür voraus, dass die Errichtung einer Betreuung oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt. § 280 Abs. 1 FamFG verpflichtet das Gericht nur dann zur Einholung eines Sachverständigengutachtens, wenn das Verfahren mit einer Betreuerbestellung oder der Anordnung eines

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Agenda

Überprüfungsfrist für eine Betreuung – und ihre Überschreitung im Beschwerdeverfahren

Wird die vom erstinstanzlichen Gericht für eine Betreuung festgesetzte Überprüfungsfrist im Laufe des Beschwerdeverfahrens überschritten, darf das Beschwerdegericht eine gegen die Betreuungsanordnung gerichtete Beschwerde nur dann zurückweisen, wenn es sich im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht die Überzeugung davon verschafft hat, dass die Maßnahme auch im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung noch erforderlich ist.

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Landgericht Limburg

Der vom Betroffenen abgelehnte Betreuer

Lehnt der Betroffene eine Person als Betreuer ab, so ist das Gericht hieran anders als bei einem positiven Betreuervorschlag des Betroffenen zwar nicht gebunden. Um eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Betroffenen und seinem Betreuer zu gewährleisten, hat das Gericht jedoch den Wunsch des Betroffenen bei seiner Auswahlentscheidung zu

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Landgericht/Amtsgericht Düsseldorf

Betreuungsverfahren – und die erneute persönliche Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

Von einer erneuten persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren sind in der Regel zusätzliche Erkenntnisse zu erwarten, wenn der Betroffene an seinem im amtsgerichtlichen Verfahren erklärten Einverständnis mit einer Betreuung im Beschwerdeverfahren nicht mehr festhält. Andernfalls kann in der Rechtsbeschwerde mit Erfolg gerügt werden, dass das Beschwerdegericht zu Unrecht von einer erneuten

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Amtsgericht

Konkludente Hinzuziehung zum Betreuungsverfahren

Für die auch konkludent mögliche Hinzuziehung zu einem Betreuungsverfahren ist erforderlich, dass das Gericht dem Beteiligten eine Einflussnahme auf das laufende Verfahren ermöglichen will und dies zum Ausdruck bringt. Allein die Bekanntgabe der erstinstanzlichen Entscheidung bewirkt noch keine Beteiligung im Sinne der §§ 7, 274, 303 Abs. 2 Nr. 1

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Pflegeheim

Der nicht erwünschte Betreuer

Unter welchen Voraussetzungen darf nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB bei der Auswahl eines Betreuers vom Vorschlag des volljährigen Betreuten abgewichen werden? Mit dieser Frage hatte sich erneut der Bundesgerichtshof zu befassen: Gemäß § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB ist grundsätzlich die Person zum Betreuer zu bestellen,

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Zeitung

Betreuung für private Postangelegenheiten

Eine Anordnung zur Entscheidung über die Postangelegenheiten des Betroffenen nach § 1896 Abs. 4 BGB ist nur zulässig, soweit die Befugnis erforderlich ist, um dem Betreuer die Erfüllung einer ihm ansonsten übertragenen Betreuungsaufgabe in der gebotenen Weise zu ermöglichen. Zudem setzt eine solche Anordnung regelmäßig voraus, dass sie erforderlich ist,

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Vorsorgevollmacht

Der ungeeignete Bevollmächtigte/Betreuer

Bei der Beurteilung der Frage, ob der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint, darf der Tatrichter einzelne Umstände bzw. Vorfälle nicht isoliert betrachten; er hat vielmehr eine Gesamtschau all derjenigen Umstände vorzunehmen, die für und gegen eine Eignung sprechen. Dies gilt auch, soweit der

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Landgericht/Amtsgericht Düsseldorf

Betreuungsverfahren – und die vom Amtsgericht unterlassene Bestellung eines Verfahrenspflegers

Hat das Amtsgericht es in verfahrenswidriger Weise unterlassen, in einem Betreuungsverfahren für den Betroffenen einen Verfahrenspfleger zu bestellen, und hat es demgemäß den Betroffenen ohne Verfahrenspfleger angehört, so hat das Landgericht den Betroffenen erneut anzuhören und dem – nunmehr von ihm bestellten – Verfahrenspfleger Gelegenheit zu geben, an der Anhörung

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Stethoskop

Heimliche Begutachtung im Betreuungsverfahren

Sofern der Gutachter nicht zugleich behandelnder Arzt des Betroffenen ist und wenn keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Betroffenen seine Begutachtung verborgen geblieben ist, kann im Regelfall, in dem dem Betroffenen vorab der Beweisbeschluss bekanntgegeben worden ist, unterstellt werden, dass der Sachverständige den Betroffenen über die beabsichtigte Begutachtung unterrichtet

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Paranoide Schizophrenie – und ihre Zwangsbehandlung durch eine Elektrokonvulsionstherapie

Die Zwangsbehandlung eines an Schizophrenie Erkrankten durch eine Elektrokonvulsionstherapie / Elektrokrampftherapie (EKT) ist im Regelfall nicht genehmigungsfähig. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall leidet der Betroffene an einer chronifizierten paranoiden Schizophrenie. Seit Februar 2018 war er wiederholt untergebracht und wurde – überwiegend zwangsweise – mit verschiedenen Medikamenten letztlich erfolglos

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Student,Bibliothek

Der Verwaltungsfachwirt als Berufsbetreuer – und seine Vergütung

Die von einem Verwaltungsfachwirt absolvierte berufsbegleitende Fortbildung im „Angestelltenlehrgang II“ ist nach Art und Umfang nicht mit einer Hochschulausbildung vergleichbar. Dabei stützt der Bundesgerichtshof die fehlende Vergleichbarkeit der von der Betreuerin absolvierten Fortbildung mit einer Hochschulausbildung maßgeblich darauf, dass der festgestellte Zeitaufwand im „Angestelltenlehrgang II“ von rund 1.100 Stunden deutlich

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