Psychiatrie

Betreuervergütung – und der "stationäre" Aufenthalt des Betroffenen in einer Außenwohngruppe

Die Annahme eines Aufenthalts des Betroffenen in einer stationären Einrichtung setzt eine „Rund-um-die-Uhr-Versorgung“ durch professionelle Betreuungs- oder Pflegekräfte voraus. Die „Rund-um-die-Uhr-Versorgung“ erfordert eine permanente Präsenz oder eine ständige Erreichbarkeit (zum Beispiel in Form einer Nacht- und Rufbereitschaft) professioneller Pflege- oder

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LG Bremen

Betreuerauswahl im Beschwerdeverfahren

Kommt das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist, muss es auch über die Betreuerauswahl entscheiden.

Dagegen ist es dem Beschwerdegericht verwehrt, nur den amtsgerichtlichen Beschluss aufzuheben, ohne eine eigene Sachentscheidung zu treffen

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