Amtsgericht Aurich

Die Bestellung eines Berufsbetreuers statt des vorgeschlagenen Angehörigen – und die Amtsermittlungspflicht des Gerichts

Mit dem Umfang der Amtsermittlungspflicht in Fällen, in denen das Betreuungsgericht statt eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Angehörigen einen Berufsbetreuer auswählt, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

So sah der Bundesgerichtshof im hier entschiedenen durchgreifende verfahrensrechtlichen Bedenken, soweit das Landgericht

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LG Bremen

Betreuerauswahl im Beschwerdeverfahren

Kommt das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist, muss es auch über die Betreuerauswahl entscheiden.

Dagegen ist es dem Beschwerdegericht verwehrt, nur den amtsgerichtlichen Beschluss aufzuheben, ohne eine eigene Sachentscheidung zu treffen

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