Änderungen im Betreuungsrecht

Zum 1. September treten einige Änderungen im Betreuungsrecht in Kraft:

Kontoverfügungen durch den Betreuer

So braucht ab morgen ein Betreuer (oder Vormund), der für seinen Betreuten (oder sein Mündel) einen Geldbetrag vom Girokonto abheben oder überweisen will, keine gerichtliche Genehmigung

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Geldgeschäfte der Berufsbetreuer

Der Deut­sche Bun­des­tag hat heute Än­de­run­gen im Vor­mund­schafts­rechts zu­ge­stimmt. Die Änderungen betreffen vor allem das Be­sor­gen von Geld­ge­schäf­ten für Mün­del oder Be­treu­te.

Ein­fa­che­re Be­sor­gung von Geld­ge­schäf­ten be­treu­ter Men­schen

Ein Vor­mund oder Be­treu­er, der für sein Mün­del oder sei­nen Be­treu­ten einen

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