Die beamtenähnliche Betriebliche Altersversorgung im Versorgungsausgleich

Der Ausgleich einer arbeitsvertraglich zugesagten Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erfolgt grundsätzlich durch interne Teilung. Gemäß §§ 9 Abs. 2, 10 Abs. 1 VersAusglG überträgt das Familiengericht für die ausgleichsberechtigte Person zulasten des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts bei dem Versorgungsträger, bei dem das

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Hinterbliebenenversorgung eingetragener Lebenspartner

Sieht die Dienstordnung einer Berufsgenossenschaft für die Hinterbliebenenversorgung die entsprechende Geltung der Vorschriften über die Versorgung für Beamte des Bundes vor, so hat der hinterbliebene eingetragene Lebenspartner des Dienstordnungsangestellten seit dem 1. Januar 2005 einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung wie Hinterbliebene verheirateter Dienstordnungsangestellter. In dem jetzt vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall begründete

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Arbeitslohn aus einer Rückdeckungsversicherung

Tritt ein Arbeitgeber Ansprüche aus einer von ihm mit einem Versicherer abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer ab und leistet der Arbeitgeber im Anschluss hieran Beiträge an den Versicherer, sind diese Ausgaben Arbeitslohn. Durch eine Anzeige des Arbeitgebers nach § 41c Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG wird der Anlauf

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Gleichbehandlung bei der Änderung betrieblicher Versorgungszusagen

Ein Arbeitnehmer kann aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gegen seinen Arbeitgeber einen Anspruch auf Vereinbarung einer geänderten Versorgungszusage haben. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist die privatrechtliche Ausprägung des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG. Gemäß § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG können Versorgungsverpflichtungen nicht nur auf einer Versorgungszusage, sondern auch

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Versorgungsordnungen mit „gespaltener Rentenformel“

Versorgungsordnungen mit einer „gespaltenen Rentenformel“ sind durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 500 € im Jahre 2003 nach § 275 c SGB VI regelmäßig lückenhaft geworden und entsprechend dem urspünglichen Regelungsplan zu ergänzen. Danach berechnet sich die Betriebsrente ohne Berücksichtigung der außerplanmäßigen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Beschränkt sich eine im

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Baby

Tenorierung einer externen Teilung im Versorgungsausgleich

Bei externer Teilung eines Anrechts auf betriebliche Altersversorgung ist es nicht erforderlich, dass der Tenor des Beschlusses die Rechtsgrundlagen des zu teilenden Anrechts und die Durchführung seiner Teilung enthält. Die Gegenansicht kann sich nach Ansicht des Oberlandesgerichts Oldenburg nicht mit Erfolg auf den Beschluss des BGH vom 26.01.2011 berufen. Die

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Ehezeitanteil einer beitragsorientierten Leistungszusage

Der Ehezeitanteil einer beitragsorientierten Leistungszusage (hier: betriebliche Altersversorgung aus der „Beteiligungsrente I“ der Volkswagen AG) ist nicht zeitratierlich gemäß § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 lit. a BGB, sondern aus der ehezeitlich erreichten Anwartschaft auf Leistungen zu ermitteln. Für die Wertberechnung der Anwartschaft kann das Ehezeitende einem

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Berechnung der VBL-Zusatzrente bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst

Die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ist tauglicher Beschwerdegegenstand im Sinne des § 90 Abs. 1 BVerfGG. Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen komplexe Regelungen zur Leistungsberechnung, genügt es nicht, nachteilige Ungleichbehandlungen durch einzelne Faktoren zu behaupten; vielmehr bedarf es auch einer Auseinandersetzung mit ihrem Zusammenwirken und dessen

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Anspruch auf Vereinbarung eines Versorgungsrechts

Bietet der Arbeitgeber vorbehaltlos über Jahre hinweg seinen Arbeitnehmern bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen den Abschluss eines Versorgungsvertrages an, der ua. eine Versorgung nach beamtenähnlichen Grundsätzen vorsieht, so ist er aufgrund betrieblicher Übung verpflichtet, allen anderen Arbeitnehmern, die die Voraussetzungen erfüllen, den Abschluss eines inhaltsgleichen Versorgungsvertrages anzubieten. In dem jetzt vom

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Betriebsrentensicherung bei Lehrern einer Waldorfschule

Auch als Mitglieder des Trägervereins der Schule fallen angestellte Lehrer und Mitarbeiter einer Ersatzschule, denen eine betriebliche Altersversorgung zugesagt ist, unter den persönlichen Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG). So die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall einer Klage gegen einen Bescheid, mit dem der Kläger verpflichtet wurde, binnen

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Betriebliche Altersversorgung nach Altersteilzeit

Sieht eine Versorgungsordnung in Gestalt einer Gesamtzusage vor, dass sich die Höhe der Betriebsrente nach der anzurechnenden Dienstzeit und dem zuletzt bezogenen rentenfähigen Arbeitsverdienst richtet und dass sich bei teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern der rentenfähige Arbeitsverdienst unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Beschäftigungsgrades in den letzten 120 Kalendermonaten des Arbeitsverhältnisses errechnet, so ist durch

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Die VW-Altersversorgung im Versorgungsausgleich

Der Halbteilungsgrundsatz kann den Ausgleich eines einzelnen Anrechts mit geringem Ausgleichswert gebieten, wenn mit dem Ausgleich kein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand für die Versorgungsträger verbunden ist. Bei der internen Teilung von Anrechten aus der betrieblichen Altersversorgung der Volkswagen AG ist deswegen im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 18 Abs. 2 VersAusglG

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Schriftformgebot bei Leistungszusagen von Unterstützungskassen

Nach § 1b Abs. 4 BetrAVG sind Unterstützungskassen rechtsfähige Versorgungseinrichtungen zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung, die auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewähren. Sie unterliegen deshalb nicht der Versicherungsaufsicht und sind in der Anlage ihres Kassenvermögens frei. Die Unterstützungskassen können daher ihr Vermögen nach ihrem Ermessen ertragbringend anlegen und beispielsweise –

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Geschäftsführer-Rente ab 60

Der angestellte Geschäftsführer einer GmbH hat keinen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung bereits ab dem 60. Lebensjahr. § 30 a BetrAVG stellt keine Anspruchsgrundlage dar, maßgeblich ist die Regelung in der Versorgungsordnung. § 30 a BetrAVG ist auf angestellte Geschäftsführer nicht anwendbar, weil § 17 I 2 BetrAVG nur auf die

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Betriebliche Altersversorgung im Versorgungsausgleich

Setzt sich eine betriebliche Altersversorgung aus verschiedenen Bausteinen mit unterschiedlichen wertbildenden Faktoren zusammen (hier: Volkswagen AG), ist jeder Baustein im Versorgungsausgleich wie ein einzelnes Anrecht gesondert zu behandeln und auszugleichen. Die Regelung des § 18 Abs. 2 VersAusglG soll einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand des Versorgungsträgers durch die Teilung und Aufnahme

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Betriebliche Übung gegenüber Versorgungsempfängern

Eine betriebliche Übung kann durch die Erbringung von Versorgungsleistungen an bereits im Ruhestand befindliche Versorgungsempfänger entstehen und zu deren Gunsten anspruchsbegründend wirken. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung hat der Gesetzgeber die betriebliche Übung ausdrücklich als Rechtsquelle anerkannt (§ 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG). Danach steht der Verpflichtung aus einer

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Landgericht Hamburg

Ermittlung der Betriebsrentenanpassung

Es ist im Rahmen der Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG auf den Kaufkraftverlust abzustellen, der sich aus dem zum Anpassungsstichtag aktuellsten vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex ergibt. Prozess- und Verzugszinsen sind erst ab Rechtskraft des Urteils zu zahlen, wenn die Anpassungsverpflichtung nach § 16 Abs.

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Betriebsvereinbarung mit Eingriff in die Steigerungsrate der Rentenanwartschaft

Der Arbeitgeber hat nicht nur das Vorliegen zumindest eines sachlichen Grundes für den Eingriff darzulegen, sondern auch dessen Angemessenheit (Proportionalität), wenn eine ablösende Betriebsvereinbarung zur Regelung der betrieblichen Altersversorgung in die dienstzeitabhängige Steigerungsrate der Rentenanwartschaft eingreift (3. Stufe). Das Arbeitsgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Betriebsvereinbarung zur Neuregelung der betrieblichen

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Sozialversicherungspflicht von Stiftungszuwendungen

Bei monatlichen Zahlungen aus einer Stiftung handelt es sich um beitragspflichtige Versorgungsbezüge i.S. von § 229 Abs 1 Satz 1 Nr 5 SGB V. Im hier entschiedenen Fall billigte das Bundessozialgericht, dass die Krankenkasse von dem als Rentner pflichtversicherten Kläger aus den monatlichen Zahlungen der Stiftung die geforderten Kranken- und

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Mehrfache Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung im Versorgungsausgleich

Verfügt der Ausgleichspflichtige bei einem betrieblichen Versorgungsträger über mehrere Anrechte, von denen eines geringfügig ist, das aber ebenso wie ein nicht geringfügiges Anrecht im Wege der externen Teilung zu demselben Zielversorgungsträger auszugleichen ist, so dass kein nennenswerter Aufwand durch die Teilung entsteht, erscheint es im Rahmen der Ermessensausübung nach §

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Mitteilungspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung

Die Mitteilungspflicht nach § 9 Abs. 1 BetrAVG dient dazu, Ansprüche und Anwartschaften nach Eintritt der Insolvenz des Arbeitgebers möglichst rasch festzustellen. Der Träger der Insolvenzsicherung hat den Versorgungsberechtigten die Ansprüche und Anwartschaften nicht nur dem Grunde, sondern auch der Höhe nach mitzuteilen. § 9 Abs. 1 BetrAVG begründet einen

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Stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes in der VBL

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen die stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes durch die VBL ohne erfolg, das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ist eine Zusatzversorgungseinrichtung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Sie hat die Aufgabe, Arbeitnehmern der an ihr

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Der am Ende der Ehezeit geschlossene Arbeitsvertrag

Wurde der die Versorgungszusage enthaltende Arbeitsvertrag noch innerhalb der Ehezeit abgeschlossen, die Beschäftigung aber erst nach der Ehezeit aufgenommen, ist grundsätzlich kein ausgleichspflichtiger Ehezeitanteil an der betrieblichen Altersversorgung entstanden. Die von dem (neuen) Arbeitgeber gegebene Versorgungszusage ist als eine betriebliche Altersversorgung in der Form einer Direktzusage aufzufassen. Die Bewertung der

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Versorgungszusagen bei der LBBW

Die anlässlich der Überführung der Versorgungszusagen nach § 21 Abs. 4 Landesbankgesetz BW zur LBBW fusionierten Banken gegebene Besitzstandszusage enthält hinsichtlich der Altersversorgung – auch soweit Beschäftigte vom Bundesangestelltentarif im Übrigen in den Geltungsbereich der Tarifverträge für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken („Banktarif“) gewechselt sind – eine dynamische

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Invalidenrente aus der Betrieblichen Altersversorgung

Sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Zahlung einer Invalidenrente für den Fall der Erwerbsunfähigkeit oder voraussichtlich dauernden Berufsunfähigkeit im Sinne des jeweiligen Sozialversicherungsrechts zu, so ist er auch dann zur Leistung verpflichtet, wenn der Sozialversicherungsträger dem Arbeitnehmer eine lediglich befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 2 SGB

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Künftige Zuwächse der betrieblichen Altersversorgung

Für Eingriffe in künftige, dienstzeitabhängige Zuwächse der betrieblichen Altersversorgung reichen sachlich-proportionale Gründe aus. Diese ergeben sich bereits aus dem Interesse des Betriebserwerbers, die Versorgungsbedingungen zu vereinheitlichen. Auch unter Berufung auf § 613 a BGB kann nicht beliebig in Versorgungsanwartschaften eingegriffen werden. Vielmehr muss ein solcher Eingriff einer Inhaltskontrolle standhalten. Für

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Abdingbarkeit des Anspruchs auf Entgeltumwandlung

Nach § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass ein Teil seiner künftigen Entgeltansprüche durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet wird. Von dieser Bestimmung kann in Tarifverträgen – auch zu Ungunsten der Arbeitnehmer – abgewichen werden; allerdings haben abweichende Bestimmungen zwischen nichttarifgebundenen Arbeitgebern

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Betriebliche Altersversorgung nach Beamtenrecht

Eine in einem Formularvertrag enthaltene Verweisung auf die für die Berechnung des Ruhegehalts jeweils geltenden Vorschriften des Beamtenversorgungsrechts muss lediglich dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB genügen. Eine weitergehende Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB findet nicht statt. Richtet sich die Berechnung des Ruhegehalts eines

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Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses in der betrieblichen Altersversorgung

Die Deutsche Lufthansa AG ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht verpflichtet, die Zeit eines früheren Arbeitsverhältnisses einer Flugbegleiterin bei der fiktiven rückwirkenden Berechnung der sog. Lufthansa Betriebsrente nach § 2 des Tarifvertrags zur Vereinheitlichung der betrieblichen Altersversorgung (TV Vereinheitlichung) in Verbindung mit dem Tarifvertrag Lufthansa Betriebsrente für das

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Sterbegeld bei VBL-Versicherungsrenten

Bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) setzt § 58 Abs.1 VBLS a.F. setzt nach seinem ausdrücklichen Wortlaut voraus, dass ein Versorgungsrentenberechtigter stirbt. Beim Tod eines Versicherungsrentenberechtigten (§ 37 Abs. 1 Buchst. b VBLS a.F.) gibt es dagegen – auch bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft – keinen Anspruch auf

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Energieverbrauchskosten als Betriebliche Altersversorgung

Sieht eine Betriebsvereinbarung die Erstattung von Energieverbrauchskosten an Betriebsrentner vor, kann es sich um eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung handeln. Ist dies der Fall und sollen die Leistungen durch spätere Betriebsvereinbarungen gegenüber Versorgungsempfängern geschmälert oder ausgeschlossen werden, ist dies – ungeachtet der Frage, ob den Betriebsparteien für Betriebsrentner überhaupt eine

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Einmalbeitrag zur Insolvenzsicherung der Betriebsrenten

Im Rahmen der gesetzlichen Insolvenzsicherung für Betriebsrenten ist gemäß § 30i BetrAVG der Barwert der bis zum 31. Dezember 2005 aufgrund eingetretener Insolvenzen zu sichernden Anwartschaften einmalig auf die beitragspflichtigen Arbeitgeber entsprechend § 10 Abs. 3 BetrAVG umzulegen und vom nach Maßgabe der Beträge zum Schluss des Wirtschaftsjahres, das im

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Insolvenzsicherungspflicht für rückgedeckte Versorgungszusagen

Unmittelbare Versorgungszusagen (Direktzusagen) und Unterstützungskassenzusagen unterfallen der Insolvenzsicherungspflicht und Beitragspflicht nach dem Betriebsrentengesetz auch dann, wenn sie durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung und durch die Verpfändung des Versicherungsanspruchs an den Versorgungsberechtigten gesichert sind. Die für Pensionsfonds geltende Regelung zur Reduzierung der Beitragsbemessungsgrundlage ist auf solche Zusagen nicht entsprechend anzuwenden. Nach

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Insolvenzsicherung für rückgedeckte Pensionszusagen

Unmittelbare Versorgungszusagen (Direktzusagen) unterfallen der Insolvenzsicherungs- und Beitragspflicht nach dem Betriebsrentengesetz auch, wenn sie durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung und die Verpfändung des Versicherungsanspruchs an den Versorgungsberechtigten gesichert sind. Die für Pensionsfonds geltende Regelung zur Reduzierung der Beitragsbemessungsgrundlage ist auf solche Zusagen nicht entsprechend anzuwenden. Nach § 10 Abs. 1

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Einmalbeitrag für die Pensionssicherung

Die Pflicht zur Zahlung des Einmalbeitrags nach § 30i Abs. 1 BetrAVG setzt voraus, dass eine Beitragspflicht nach § 10 Abs. 1 BetrAVG im Jahr 2005 und bei Inkrafttreten des § 30i BetrAVG bestand. Die Erhebung des Einmalbeitrags verletzt weder den Gleichheitssatz noch das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot. § 30i BetrAVG wurde

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Bindung der Betriebsrente an die Entgeltentwicklung der aktiv Beschäftigten

Sieht eine Dienstvereinbarung die Bindung der Betriebsrente an die Entgeltentwicklung der aktiv Beschäftigten vor, so kann dies auch dann gelten, wenn das Verdienstniveau der aktiv Beschäftigen wegen einer Verringerung der tariflichen Arbeitszeit absinkt. Allerdings darf die Betriebsrente deswegen nicht unter die bereits erdiente Ausgangsrente absinken. Das hat das Bundesarbeitsgericht jetzt

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Dienstzeitbegrenzung in einer Versorgungsordnung

Es stellt keine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters daher, wenn eine Versorgungsordnung die anrechenbare Dienstzeit auf maximal 40 Dienstjahre beschränkt und hierdurch Arbeitnehmer, die vor dem 25. Lebensjahr in das Unternehmen eingetreten sind, im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens eine geringere Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung erwerben, als diejenigen Arbeitnehmer, die

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Bundesfinanzhof (BFH)

Gewinnausschüttungen der Versorgungskasse

Im November 2009 hatte der sind und daher – anders als von der Finanzverwaltung in den Lohnsteuerrichtlinien vorgesehen – weder pauschal besteuerbare Beitragsleistungen des Arbeitgebers mindern noch einen Anspruch auf Lohnsteuererstattung begründen. Hierzu hat das Bundesministerium der Finanzen nun den betroffenen Betrieben für die Zeit bis zum Jahresende 2010 ein

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Einmalbeitrag zur Insolvenzsicherung von Betriebsrenten

Der im Betriebsrentengesetz vorgesehene Einmalbeitrag zur Umstellung der Finanzierung der Insolvenzsicherung von Versorgungsanwartschaften ist nach heute verkündeten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts rechtmäßig. Die Klagen zweier Arbeitgeber gegen Einmalbeitrags-Bescheide des beklagten Pensions-Sicherungs-Vereins sind damit auch in letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolglos geblieben. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die betriebliche Altersversorgung bei Insolvenz des

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Kindererziehungszeiten in der betriebliche Altersversorgung

Der Ausschluss von Erziehungsurlaubszeiten von der Anwartschaftssteigerung stellt weder nach primärem europäischem Gemeinschaftsrecht noch nach deutschem Verfassungsrecht eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts dar. Er verstößt weder gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit nach Art. 141 EG (vormals Art. 119 EWG-Vertrag,

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Dynamische Bezugnahme auf die Versorgungsrichtlinien einer Unterstützungskasse

Werden Satzung und Richtlinien einer Unterstützungskasse – ausdrücklich oder stillschweigend – in Bezug genommen, müssen die Arbeitnehmer schon aufgrund des Ausschlusses des Rechtsanspruchs stets mit einer Abänderung der Versorgungsordnung rechnen. Bei der dynamischen Bezugnahme auf die Versorgungsrichtlinien einer Unterstützungskasse handelt es sich nicht um eine überraschende Klausel im Sinne des

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Notebook

Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung in der Insolvenz

Endet ein Arbeitsverhältnis, das in der Insolvenz mit Wirkung für die Masse fortbesteht, während des Insolvenzverfahrens, stellt sich die Frage, wem die Rechte aus einer vom Insolvenzschuldner zugunsten des Arbeitnehmers abgeschlossenen Lebensversicherung zustehen. Maßgeblich hierfür ist, ob das im Versicherungsvertrag geregelte Bezugsrecht des Arbeitnehmers nach dem Versicherungsvertrag noch durch den

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Hinterbliebenenversorgung und betriebliche Altersversorgung

Verrechnungsklauseln in einer die betriebliche Altersversorgung regelnden Betriebsvereinbarung müssen dem betriebsverfassungsrechtlichen Gebot der angemessenen Behandlung aller Arbeitnehmer entsprechen. Das ist nicht mehr der Fall, wenn sie durch Verrechnungsklauseln andere Bezüge unverhältnismäßig entwerten. Eine unverhältnismäßige Entwertung liegt einmal vor, wenn auf eine betriebliche Altersrente vom Altersrentner anderweitig bezogene Hinterbliebenenversorgung, auch eine

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Einstandspflicht des Arbeitgebers bei reduzierter Leistung einer Pensionskasse

Der Arbeitgeber hat nach einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts gegenüber ehemaligen Arbeitnehmern, denen er Altersversorgungen über eine Pensionskasse versprochen hat, dafür einzustehen, wenn die Pensionskasse ihre Leistungen herabsetzt. Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung war der Umstand, dass ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern arbeitsvertraglich zugesagt hatte, sie bei einer Pensionskasse anzumelden und die

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Erbschaftsteuerpflicht für Versicherungsleistungen an Hinterbliebene des Gesellschafter-Geschäftsführers

Schließt eine Gesellschaft für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer eine Lebensversicherung ab, so unterliegen die hieraus an die Hinterbliebenen des Gesellschafter-Geschäftsführers erbrachten Versicherungsleistungen nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg der Erbschaftsteuer. Leistung durch den Erblasser Als Erwerb von Todes wegen gilt jeder Vermögensvorteil, der auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen

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Der „Hausbrand“ als betriebliche Altersversorgung

Der Pensionssicherungsverein als Träger der im Betriebsrentengesetz vorgesehenen Insolvenzsicherung hat im Sicherungsfall nur für Leistungen einzustehen, die Betriebliche Altersversorgung im Sinne dieses Gesetzes darstellen. Das sind Versorgungsleistungen, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses als Altersversorgung das „Langlebigkeitsrisiko“, als Hinterbliebenenversorgung einen Teil des Todesfallrisikos oder als Invaliditätsversorgung einen Teil des Invaliditätsrisikos abdecken.

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