Eine Verletzung durch ein explodiertes E-Zigaretten-Akku ist kein Arbeitsunfall, wenn es an der betrieblichen Veranlassung zum Mitführen des E-Zigaretten-Akkus fehlt.
Mit dieser Begründung hat das Sozialgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall der Klage einer Wuppertalerin keinen Erfolg beschieden. Es
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