Abberufung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Zur Klärung der Frage, ob die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes an die Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten im Einklang mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung stehen, hat der Bundesarbeitsgericht ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet.

In dem beim Bundesarbeitsgericht anhängigen Rechtsstreit

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