Erweiterte Kürzung zur Ermittlung des Gewerbeertrags

Gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG 2002 können Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten, auf Antrag den Gewerbeertrag statt um einen bestimmten Prozentsatz des Einheitswerts des Grundbesitzes um den Teil des Gewerbeertrages kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt. Zweck dieser erweiterten Kürzung ist

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Personelle Verflechtung bei der Betriebsaufspaltung und die Geschäfte des täglichen Lebens

Nach der Bundesfinanzhofs vom 30. November 2005 ist eine personelle Beherrschung der Betriebsgesellschaft durch den Besitzunternehmer dann anzunehmen, wenn dieser auf Dauer gesehen mit den Mitteln des Gesellschaftsrechts die Geschäfte des täglichen Lebens der Betriebsgesellschaft beherrscht. Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer, dem die Geschäftsführung nicht gegen seinen Willen entzogen werden kann, ist

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Betriebsaufspaltung zwischen einer Genossenschaft und einer GbR

Ist eine eingetragene Genossenschaft Rechtsträgerin des Betriebsunternehmens und zugleich Mehrheitsgesellschafterin der Besitzpersonengesellschaft, liegt die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche enge personelle Verflechtung vor, wenn die Gesellschafter der Besitzpersonengesellschaft für Abschluss und Beendigung der Miet- oder Pachtverträge gemeinsam zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft befugt sind und dabei mit Stimmenmehrheit nach Anteilen

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Geänderte Zuordnung eines Wirtschaftsguts bei der Betriebsaufspaltung

Jede Überführung oder Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem betrieblichen Bereich des Steuerpflichtigen in einen anderen betrieblichen Bereich desselben oder eines anderen Steuerpflichtigen stellt grundsätzlich eine Entnahme beim abgebenden und eine Einlage beim aufnehmenden Betrieb i.S. des § 4 Abs. 4a EStG dar. Die geänderte betriebsvermögensmäßige Zuordnung eines Wirtschaftsguts während des

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Bundesfinanzhof (BFH)

Betriebsaufspaltung zwischen Mehrheitsaktionär und Aktiengesellschaft

Die für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung ist auch im Verhältnis zwischen einer Aktiengesellschaft und ihrem Mehrheitsaktionär grundsätzlich zu bejahen. Diese Grundsätze sind durch die zwischenzeitlichen Änderungen im Aktienrecht nicht überholt; sie sind auch auf börsennotierte Aktiengesellschaften anwendbar. Die Vermietung von Wirtschaftsgütern an ein Unternehmen wird nach ständiger

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Der Steuerberater, die Verpachtung seines Mandantenstamms und die Betriebsaufspaltung

Pachteinnahmen, die ein Steuerberater aus der Verpachtung des Mandantenstamms seiner freiberuflichen Einzelpraxis an die von ihm beherrschte Steuerberatungs-GmbH erzielt, unterliegen der Gewerbesteuer, weil insoweit eine freiberufliche Betriebsaufspaltung anzunehmen ist. In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist geklärt, dass der Mandantenstamm eines Steuerberaters als eigenständiges Wirtschaftsgut Gegenstand eines Pachtvertrags sein kann und

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Pachtminderung in der Betriebsaufspaltung

Betriebsausgaben, die bei der Verpachtung von Grundbesitz im Rahmen einer Betriebsaufspaltung anfallen, sind gemäß § 3c Abs. 2 EStG a.F. anteilig nur zur Hälfte zu berücksichtigen, soweit die vertraglich vereinbarte Pacht gegenüber der Betriebsgesellschaft herabgesetzt bzw. erlassen wird. In dem hier vom Finanzgericht Münster entschiedenen Streitfall verpachtete der Kläger Grundstücke

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Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke

Die Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks an ein selbst nicht Landwirtschaft betreibendes Unternehmen steht einem Erwerb durch einen Landwirt gleich, wenn eine sachliche und personelle Verflechtung zwischen Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft besteht, bei der die Überlassung der Grundstücke an das landwirtschaftliche Unternehmen sichergestellt ist, und die hinter den Unternehmen stehenden Personen den

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Bundesfinanzhof (BFH)

Zulagenrechtliche Einheitsbetrachtung bei Betriebsaufspaltung

Besitz- und Betriebsunternehmen sind im Zulagenrecht auch dann einheitlich zu betrachten (sog. Merkmalszurechnung), wenn beide Kapitalgesellschaften sind. Eigengewerbliche Tätigkeiten der Besitzgesellschaft stehen dem nicht entgegen. Ein vom Betriebsunternehmen angeschafftes Wirtschaftsgut gehört im zulagenrechtlichen Sinne weiterhin zu dessen Anlagevermögen, wenn es nach Veräußerung an das Besitzunternehmen aufgrund eines Leasingverhältnisses weiter genutzt

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Bundesfinanzhof (BFH)

Private Dachgeschossnutzung in der Betriebsaufspaltung

Ein Gebäude kann aus mehreren Wirtschaftsgütern bestehen; maßgebend ist der jeweilige Nutzungs- und Funktionszusammenhang; wird ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eigenen Wohnzwecken, teils zu fremden Wohnzwecken genutzt, ist jeder der vier unterschiedlich genutzten Gebäudeteile ein besonderes Wirtschaftsgut. Im Streitfall ist das Dachgeschoss betrieblich genutzt, da es –unabhängig

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Die vermeintlich gewerblich geprägte GmbH & Co. GbR

Werden Grundstücke des Betriebsvermögens in eine vermeintlich gewerblich geprägte GmbH & Co. GbR eingebracht, können nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs die aufgrund dieser Bewertung erlassenen Steuerbescheide nach Eintritt der Bestandskraft nicht mehr gemäß § 174 Abs. 3 AO geändert werden, wenn sich die Annahme der gewerblichen Prägung als unzutreffend

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Teilwertabschreibung beim Besitzunternehmen

Der Teilwert einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft kann nur nach den Maßstäben abgeschrieben werden, die für die Teilwertberichtigung der Beteiligung am Betriebsunternehmen durch das Besitzunternehmen bestehen; es ist eine Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen notwendig. Sind die Ertragsaussichten dauerhaft so gering, dass der gedachte Erwerber des

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Grundstückvermietung an den eigenen Filialbetrieb

Eheleute, die Anteile an einer GmbH halten und an diese ein einzelnes Grundstück (Geschäftslokal) vermieten, erzielen nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch dann gewerbliche Einkünfte, wenn der Filialbetrieb der GmbH (Einzelhandelsunternehmen) im Übrigen auf 9 Fremdgrundstücken ausgeübt wird. In dem jetzt vom BFH entschiedenen Fall hatten die Eheleute hiergegen

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Sonderbetriebsvermögen bei der Besitzgesellschaft

Die Annahme, ein vom Gesellschafter der Besitzpersonengesellschaft erworbenes Grundstück sei für eine „betriebliche Nutzung“ durch die Betriebs-GmbH bestimmt, rechtfertigt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs für sich genommen nicht den Schluss, dass es sich um Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters bei der Besitzpersonengesellschaft handelt. Zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft zählen auch Wirtschaftsgüter, die

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Die vermögensverwaltende GbR und die Steuern der Gesellschafter

Die Einkünfte einer vermögensverwaltenden Gesellschaft aus der Vermietung von Räumen an eine freiberuflich tätige Anwaltsgemeinschaft sind auch dann auf der Ebene der Gesellschaft einheitlich und gesondert festzustellen, wenn ein Gesellschafter zugleich an der Anwaltsgemeinschaft beteiligt ist und sein Grundstücksanteil als Sonderbetriebsvermögen im Rahmen der selbständigen Tätigkeit zu erfassen ist.

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Anteilsübertragung und Branchenwechsel

§ 8 Abs. 4 KStG 1996 n.F. definiert die „wirtschaftliche Identität“ einer Körperschaft in Satz 1 nicht, sondern bestimmt in Satz 2 lediglich beispielhaft, wann eine wirtschaftliche Identität nicht mehr gegeben ist. Satz 2 des § 8 Abs. 4 KStG 1996 n.F. als Regelbeispiel setzt damit aber zugleich mittelbar einen

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Betriebsaufspaltung trotz Testamentsvollstreckung

Das Handeln eines Testamentsvollstreckers ist den Erben auch im Rahmen der Beurteilung der personellen Verflechtung von Besitz- und Betriebsunternehmen zuzurechnen. Eine Dauervollstreckung hindert daher nicht die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche persönlichen Verflechtung Bundesfinanzhof, Urteil vom 5. Juni 2008 – IV R 76/05

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Anforderungen an die Bildung einer Ansparrücklage

Der Bundesfinanzhof hatte mit einem Fall zu entscheiden, der ihm Gelegenheit gab, zu vielen Einzelfragen im Zusammenhang mit den Voraussetzungen zur Bildung einer Ansparrücklage für die künftige Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern (§ 7g EStG) Stellung zu nehmen. Mit seinem jetzt veröffentlichten Urteil bestätigte er die bisherige Rechtsprechung, dass die

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NRW/EU.Investitionskapital

Die Richtlinie “Investitionskapital des Landes NRW und der EU für kleine und mittlere Unternehmen (NRW/EU.Investitionskapital)” wurde gestern im Ministerialblatt NRW veröffentlicht. Das Land NRW stellt mit Unterstützung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung über die NRW.BANK nach Maßgabe dieser Richtlinien Darlehen (NRW/EU.Investitionskapital) zur Investitionsfinanzierung für kleine und mittlere Unternehmen

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GmbH-Gründung und Betriebsaufspaltung

Errichtet ein Einzelunternehmer zum Zwecke der späteren Begründung einer Betriebsaufspaltung durch Bargründung eine GmbH und überträgt er vor Beginn der Betriebsaufspaltung sowie vor Eintragung der GmbH in das Handelsregister das wirtschaftliche Eigentum an einem Teil der Anteile an der Vor-GmbH zum Preis in Höhe des Nominalwerts der abgetretenen Anteile an

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Sonderbetriebsvermögen nach Beendigung der Betriebsaufspaltung

Überlässt eine vermögensverwaltende Personengesellschaft Wirtschaftsgüter im Rahmen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung, werden diese für die Dauer der Betriebsaufspaltung als Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft behandelt. Sofern gleichzeitig die Voraussetzungen für Sonderbetriebsvermögen bei der Betriebspersonengesellschaft erfüllt sind, tritt diese Eigenschaft mit Ende der Betriebsaufspaltung durch Wegfall der personellen Verflechtung wieder in Erscheinung.

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29,83%

Die Bundesregierung will, so der Entwurf eines Unternehmensteuergesetzes 2008, die nominale Steuerbelastung bei Kapitalgesellschaften von 38,65 auf 29,83 Prozent senken, um so zu verhindern, dass die Unternehmen durch eine Verlagerung von Erträgen ins Ausland Steuern sparen wollen. Die Einführung einer so genannten Zinsschranke bei der Körperschaftsteuer und veränderte Hinzurechnungsregelungen bei

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Betriebsaufspaltung und Vertretungsbefugnis

Die personelle Verflechtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit einer GmbH – und damit eine steuerlich relevante Betriebsaufspaltung – ist auch dann gegeben, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer der GbR, der zugleich alleiniger Geschäftsführer der GmbH ist, zwar von der GbR nicht vom Verbot des Selbstkontrahierens befreit ist, aufgrund seiner beherrschenden Stellung in

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Anteilsübertragung und Sonderbetriebsvermögen

In einem Urteil aus dem August 2005 hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass auch eine Bruchteilsgemeinschaft ohne Gesamthandsvermögen Besitzgesellschaft einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung sein kann; zumindest „konkludent“ nimmt der BFH dabei die Gründung einer GbR an. Das Bruchteilseigentum wird folglich zu Sonderbetriebsvermögen I der Besitzpersonengesellschaft, welche als „Quasi-Willensbildungs-GbR“ kein originäres Gesamthandsvermögen besitzt.

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Gütergemeinschaft als Besitzunternehmen

Überlassen in Gütergemeinschaft lebende Ehegatten zum Gesamtgut gehörende wesentliche Betriebsgrundlagen an eine GmbH, deren alleiniger Gesellschafter einer der Ehegatten ist, liegen die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung vor, wenn die Gesellschaftsbeteiligung ebenfalls zum Gesamtgut gehört.

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Bundesfinanzhof

Betriebsaufspaltung im Einfamilienhaus

Wird ein Teil eines normalen Einfamilienhauses von den Gesellschaftern der Betriebs-GmbH an diese als einziges Büro (Sitz der Geschäftsleitung) vermietet, so stellen die Räume auch dann eine wesentliche, die sachliche Verflechtung begründende Betriebsgrundlage im Sinne der Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung dar, wenn sie nicht für Zwecke des Betriebsunternehmens besonders hergerichtet und

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Betriebsaufspaltung in der Landwirtschaft

Die Begründung einer Betriebsaufspaltung durch Vermietung wesentlicher Betriebsgrundlagen an eine GmbH schließt die vorangehende steuerbegünstigte Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, zu dessen Betriebsvermögen die zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter gehörten, nicht aus, wenn der Steuerpflichtige zuvor seine landwirtschaftliche Betätigung beendet hat.

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Anwendung neuer BFH-Entscheidungen

In einem finanzgerichtlichen Verfahren ergangene und rechtskräftig gewordene Entscheidungen binden zunächst nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger. Erst durch eine Veröffentlichung des Urteil oder Beschlusses des Bundesfinanzhofs im Bundessteuerblatt Teil II werden die Finanzämter angewiesen, diese Entscheidungen auch in vergleichbaren Fällen anzuwenden. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und

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Betriebsaufspaltung bei Vermietung eines Ladengeschäfts

Ein Besitzunternehmer beherrscht die Betriebskapitalgesellschaft auch dann personell, wenn er zwar über die einfache Stimmrechtsmehrheit und nicht über die im Gesellschaftsvertrag vorgeschriebene qualifizierte Mehrheit verfügt, er aber als Gesellschafter-Geschäftsführer deren Geschäfte des täglichen Lebens beherrscht, sofern ihm die Geschäftsführungsbefugnis nicht gegen seinen Willen entzogen werden kann.

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Entnahme bei Kapitalerhöhung

Wird bei einer Betriebsaufspaltung zwischen einer Betriebs-GmbH und einem Besitzeinzelunternehmer das Kapital der Betriebs-GmbH erhöht und übernimmt ein Dritter eine Stammeinlage zum Nennwert, liegt eine Entnahme des Besitzunternehmers in Höhe der Differenz zwischen dem höheren Wert des übernommenen Anteils und der geleisteten Einlage vor.

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Teilbetriebsaufgabe

Die Grundsätze, die die neuere Rechtsprechung des BFH zum Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage im Rahmen der Betriebsaufspaltung entwickelt hat, gelten nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundefinanzhofs auch im Bereich der Betriebsveräußerung und -aufgabe.

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Teilanteilsveräußerung ohne Betriebsgrundlagen

Wird bei der Übertragung von Teilanteilen an einer Freiberufler-GbR auf einen neuen Gesellschafter das im Miteigentum der beiden bisherigen Gesellschafter stehende Praxisgrundstück nicht (anteilig) mitveräußert, scheidet die Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns aus der Teilanteilsveräußerung aus. Das Grundstück gehört nicht zum Betriebsvermögen einer von der Veräußerung nicht betroffenen Besitzgesellschaft im Sinne der

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Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung

Überlässt ein Einzelgewerbetreibender eine wesentliche Betriebsgrundlage einer Personengesellschaft, an der er beherrschend beteiligt ist, so gehört das überlassene Wirtschaftsgut zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters bei der nutzenden Personengesellschaft. Die Rechtsfolgen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung werden verdrängt.

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Betriebsverpachtung und Betriebsaufspaltung

Verpachtet ein Unternehmer seinen Betrieb, so hat er ein Wahlrecht, ob er die Verpachtung steuerlich als Betriebsaufgabe oder aber nur als Betriebsunterbrechung behandeln will. Liegt zu Beginn der Verpachtung zugleich noch eine Betriebsaufspaltung vor, so ist die Betriebsverpachtung zunächst subsidiär. Das Wahlrecht lebt dann jedoch wieder auf, wenn die Voraussetzungen

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Bundesfinanzhof (BFH)

Falsche Annahme einer Betriebsaufspaltung

Veranlagt ein Finanzamt unter Mißachtung zwischenzeitlich ergangener Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, kann das FA später den bestandskräftigen Bescheid nicht deshalb wieder ändern, weil auch die Finanzverwaltung zwischenzeitlich (nach sieben Jahren) in einem BMF-Schreiben die BFH-Rechtsprechung akzeptiert.

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