Kleine Geschenke für den Kunden

Als Betriebsausgaben sind Streuwerbeartikel unter der Vorraussetzung, dass diese getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben und einzeln aufgezeichnet werden, abzugsfähig.

Das hat das Finanzgericht Düsseldorf bereits 1988 entschieden.

Die Weihnachtszeit steht vor der Tür – und damit die Zeit für Geschenke.

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