Betriebserweiterung im Außenbereich – und die benachbarte Wohnbebauung

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müssen im Außenbereich ansässige Betriebe auf die benachbarte Wohnbebauung Rücksicht nehmen. Welche Anforderungen das Gebot der Rücksichtnahme (objektivrechtlich) stellt, hängt wesentlich von den jeweiligen Umständen ab. Dabei dürfen bestehende Vorbelastungen nicht außer Betracht bleiben. Was von einem genehmigten Betrieb – legal – an Belastungen verursacht

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Die Nutzung eines Nebenraums für geschlossene Veranstaltungen

Ist die einer Gaststätte genehmigte Nutzung eines Nebenraums als konzessionierte Fläche für geschlossene Veranstaltungen bauplanungsrechtlich nicht zulässig und verstößt gegen das Rücksichtnahmegebot, liegt eine rechtswidrige Baugenehmigung vor. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Ansbach in dem hier vorliegenden Fall einer Klage gegen die erteilte Baugenehmigung der Stadt Fürth für die

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