Das Bundesarbeitsgericht hat dem Gerichtshof der Europäischen Union in zwei Verfahren Fragen zur Haftung des Erwerbers beim Erwerb eines Betriebes aus der Insolvenz zur Vorabentscheidung vorgelegt. Konkret geht es um die Auslegung von Art. 3 Abs. 4 und Art. 5
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