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Betriebskostennachzahlungen im Urkundsprozess

Ansprüche des Vermieters auf Betriebskostennachzahlungen aus Wohnraummietverträgen können im Urkundenprozess geltend gemacht werden.

Die Geltendmachung einer Betriebskostennachforderung ist im Urkundenprozess statthaft, sofern der Vermieter die anspruchsbegründenden und beweisbedürftigen Tatsachen durch Urkunden belegen kann (§ 592 Satz 1, § 597 Abs.

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