Verwirkung des Steueranspruchs durch das Finanzamt

Auch ein mehrfacher Wechsel der Argumentation des Finanzamt zum Besteuerungsgrund im Außenprüfungs- und Veranlagungsverfahren führt nicht zu einer Verwirkung des Steueranspruchs.

Derartige Wechsel der steuerrechtlichen Beurteilung bereits im Außenprüfungsverfahren sind unerheblich, weil die Rechtsauffassung des Außenprüfers für das anschließende Veranlagungsverfahren

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Betriebsprüfung bei einem Freiberufler

Gemäß § 193 Abs. 1 AO ist eine Außenprüfung u.a. bei Steuerpflichtigen zulässig, die freiberuflich tätig sind. Zudem folgt aus dem Zweck der Vorschrift, welche die steuerlichen Verhältnisse von Unternehmern für besonders prüfungsbedürftig hält, dass die steuerlichen Verhältnisse früherer Unternehmer

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Die vom Fahrlehrer entsorgten Unterlagen

Ein Fahrlehrer hat eine branchenspezifische Aufzeichnungspflicht nach § 18 Fahrlehrergesetz (FahrlG), die nach § 140 AO zugleich auch eine steuerrechtliche Pflicht ist. Bewahrt ein Fahrlehrer seine Aufzeichnungen nicht für das Finanzamt auf, ist seine Buchführung nicht ordnungsgemäß und rechtfertigt eine

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Umsatzsteuer-Sonderprüfungen 2011

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2011 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von fast 2 Mrd. Euro geführt. Dieses Mehrergebnis betrifft nur die Umsatzsteuer-Sonderprüfungen, die Ergebnisse aus der Teilnahme von

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Bundesfinanzhof (BFH)

Verzögerungsgeld bei der Außenprüfung

Ein Verzögerungsgeld kann verhängt werden, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Mitwirkungspflichten im Rahmen einer Außenprüfung nicht fristgerecht nachkommt. Werden angeforderte Unterlagen auch nach der Festsetzung des Verzögerungsgeldes nicht vorgelegt, darf allerdings wegen derselben Unterlagen nicht noch einmal ein Verzögerungsgeld festgesetzt werden.

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Testkäufe im Rahmen einer Betriebsprüfung

Bei Testkäufe im Rahmen einer Betriebsprüfung sind nach Ansicht des Finanzgerichts Münster strenge Anforderungen für steuerliche Verwertbarkeit zu stellen.

In dem vom Finanzgericht Münster entschiedrnen Streitfall nahm die Betriebsprüfung bei einem Restaurant Hinzuschätzungen zu den erklärten Umsätzen wegen formeller Buchführungsmängel

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Schärfere Regelungen für strafbefreiende Selbstanzeige

Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Mit diesem Gesetz sollen insbesondere die Regelungen für strafbefreiende Selbstanzeigen verschärft werden. Insbesondere sollen zukünftig Teilanzeigen ausgeschlossen sein. Auch

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