Der verfahrensfehlerhafte Betriebsratsbeschluss

Beim Bundesarbeitsgericht könnte eine Änderung der Rechtsprechung zu verfahrensfehlerhaft ergangenen Betriebsratsbeschlüssen bevorstehen:

Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts möchte die Auffassung vertreten, dass die Ladung zu einer Betriebsratssitzung ohne Mitteilung der Tagesordnung nicht zur Unwirksamkeit eines in dieser Betriebsratssitzung gefassten Beschlusses

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