Betriebsratsmitglieder – und die Bemessung ihres Arbeitsentgelts

Nach § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG darf das Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats einschließlich eines Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung der Amtszeit nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung. Diese Vorschrift soll sicherstellen, dass Mitglieder des Betriebsrats weder in wirtschaftlicher noch

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Betriebsrat / Schwerbehindertenvertretung

Personalgestellung, Equal Pay – und die Vergütung des freigestellten Betriebsratsmitglieds

Der Equal-Pay-Anspruch des freigestellten Betriebsratsmitglieds nicht bereits daran, dass für diesen kein Personalgestellungsvertrag vereinbart worden und er der Entleiherin nicht gestellt worden ist. Es bedarf in einem solchen Fall vielmehr der Prüfung, ob er bei hypothetischer Betrachtung ohne die Freistellung als Betriebsratsmitglied an die Entleiherin gestellt worden wäre.  Nach §

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Kalender

Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einem Betriebsratsmitglied nach Ausbildungsende – und die zweiwöchige Antragsfrist

Nach § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG gilt zwischen einem Auszubildenden, der Mitglied des Betriebsrats oder eines der anderen dort genannten Betriebsverfassungsorgane ist, und dem Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, wenn der Auszubildende in den letzten drei Monaten vor Beendigung des

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Das nach der Ausbildung entstandene Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds – und seine Auflösung

Nach § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG gilt zwischen einem Auszubildenden, der Mitglied des Betriebsrats oder eines der anderen dort genannten Betriebsverfassungsorgane ist, und dem Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, wenn der Auszubildende in den letzten drei Monaten vor Beendigung des

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Das freigestellte Betriebsratsmitglied – und seine Vergütung

Nach § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG darf das Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats einschließlich eines Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung der Amtszeit nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung. Diese Vorschrift soll sicherstellen, dass Mitglieder des Betriebsrats weder in wirtschaftlicher noch

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Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren und Zwangsvollstreckung – zwischen einzelnen Betriebsratsmitgliedern

Einzelne Betriebsratsmitglieder können weder in unmittelbarer noch in analoger Anwendung von § 731 ZPO die Erteilung einer Vollstreckungsklausel gegen andere Betriebsratsmitglieder zu einem im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zustande gekommenen Vergleich erwirken, mit dem sich der Betriebsrat gegenüber den antragstellenden Betriebsratsmitgliedern zur Vornahme bestimmter unvertretbarer Handlungen verpflichtet hat. Ein solcher Antrag ist

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Anfechtung einer Freistellungswahl im Betriebsrat – und die Anfechtungsbefugnis des einzelnen Betriebsratsmitglieds

Die Antragsbefugnis im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren setzt voraus, dass der Antragsteller durch die begehrte Entscheidung in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsposition betroffen sein kann. Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint. Einzelne Mitglieder des Betriebsrats können gegenüber dem Betriebsrat

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Freistellung eines Konzernbetriebsratsmitglieds

Der Konzernbetriebsrat kann nach § 59 Abs. 1 iVm. § 37 Abs. 2 BetrVG vom Vertragsarbeitgeber seines Mitglieds dessen generelle (Teil-)Freistellung verlangen, sofern die Freistellung zur ordnungsgemäßen Durchführung der dem Konzernbetriebsrat obliegenden Aufgaben erforderlich ist. Bei seiner Entscheidung über die generelle (Teil-)Freistellung eines Mitglieds hat der Konzernbetriebsrat auch die Interessen

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Der Streit um das Arbeitsentgelt von Betriebsratsmitgliedern – Urteilsverfahren oder Beschlussverfahren?

Rechtsstreitigkeiten über die Zahlung von Arbeitsentgelt an Betriebsratsmitglieder sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a ArbGG auch dann im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren zu entscheiden, wenn dabei betriebsverfassungsrechtliche Vorfragen zu klären sind. Die Verfahrensart, in der ein Rechtsstreit vor den Gerichten für Arbeitssachen zu entscheiden ist, bestimmt sich nach

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Der Aufhebungsvertrag mit einem Betriebsratsmitglied

Ein Betriebsratsmitglied wird durch einen im Zuge einer kündigungsrechtlichen Auseinandersetzung abgeschlossenen Aufhebungsvertrag in der Regel auch dann nicht unzulässigerweise begünstigt im Sinne von § 78 Satz 2 BetrVG, wenn der Aufhebungsvertrag besonders attraktive finanzielle oder sonstige Konditionen enthält, die einem Arbeitnehmer ohne Betriebsratsamt nicht zugestanden worden wären. Diese Begünstigung beruht

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Außerordentliche Kündigung des einzigen Betriebsratsmitglieds

Soll das Arbeitsverhältnis des einzigen Betriebsratsmitglieds gekündigt werden und fehlt ein gewähltes Ersatzmitglied, hat der Arbeitgeber analog § 103 Abs. 2 BetrVG unmittelbar im Beschlussverfahren die Zustimmungsersetzung einzuholen. Ein beteiligungsfähiger Betriebsrat existiert in diesem Fall nicht. Das betroffene – einzige – Betriebsratsmitglied kann wegen rechtlicher Verhinderung iSv. § 25 Abs.

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Betriebsratsmitglieder – und die Vergütungsanpassung

Nach § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG darf das Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats einschließlich eines Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung der Amtszeit nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung. § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG soll sicherstellen, dass Mitglieder des

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Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

§ 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG sieht vor, dass die freizustellenden Betriebsratsmitglieder nach Beratung mit dem Arbeitgeber vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Das Gesetz regelt jedoch nicht, wie zu verfahren ist, wenn die Freistellung eines Betriebsratsmitglieds während der Amtszeit

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Betriebsrat – und die Anfechtung einer Freistellungswahl

Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder kann in entsprechender Anwendung von § 19 BetrVG durch ein einzelnes oder mehrere Betriebsratsmitglieder angefochten werden, wenn bei der Wahl gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den

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Notebook

Vergütungsanpassung bei einem Betriebsratsmitglied

Nach § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG darf das Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats einschließlich eines Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung der Amtszeit nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung. § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG soll sicherstellen, dass Mitglieder des

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Aufhebungsvertrag – und die Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds

Beabsichtigt der Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis mit einem Betriebsratsmitglied unter Berufung auf verhaltensbedingte Gründe außerordentlich zu kündigen und schließen Arbeitgeber und Betriebsratsmitglied nach Einleitung eines Verfahrens zur Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu der Kündigung und nach vorausgegangenen Verhandlungen eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung und

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Das freigestellte Betriebsratsmitglied – und sein Gehalt

Nach § 37 Abs. 2 BetrVG sind Mitglieder des Betriebsrats von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. § 37 Abs. 2 BetrVG begründet keinen eigenständigen Vergütungsanspruch, sondern sichert den Entgeltanspruch des Betriebsratsmitglieds aus § 611 Abs.

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Arbeitsbefreiung für Betriebsratsmitglieder – und die Antragsbefugnis des Betriebsrats

Der Betriebsrat macht kein eigenes Recht geltend, soweit er sein Feststellungsbegehren auf § 3 ArbZG stützt. Ein Betriebsrat nimmt keine eigenen Rechte wahr, wenn er ausschließlich verhindern will, dass gegenüber den Arbeitnehmern Arbeitsanordnungen ergehen, deren zeitlichen Umfang er für rechtswidrig hält. Aus der Pflicht zur Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

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Arbeitsbefreiung für Schulpersonalratsmitglieder

Nach § 99 Abs. 4 S. 2 NPersVG i.d.F. vom 22.01.2007 können Mitglieder des Schulpersonalrats, die bei der Verteilung der Freistellungsstunden unberücksichtigt geblieben sind, unter den Voraussetzungen des § 39 Abs. 2 NPersVG Arbeitsbefreiung für die Teilnahme an Sitzungen des Schulpersonalrats erhalten, und zwar in der Regel von solchen Tätigkeiten,

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Gehaltserhöhung für ein Betriebsratsmitglied

Nach § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG darf das Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats einschließlich eines Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung der Amtszeit nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung. § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG soll sicherstellen, dass Mitglieder des

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Freigestelltes Betriebsratsmitglied – und sein Arbeitszeitkonto

Freigestellte Betriebsratsmitglieder erbringen im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Betriebsratstätigkeit keine vergütungspflichtige Arbeitsleistung. Von diesen erfasste Anwesenheitszeiten betreffen ausschließlich Betriebsratstätigkeit. Anwesenheitszeiten freigestellter Betriebsratsmitglieder, die über die vertraglich geschuldete Arbeitszeit hinausgehen, stellen daher weder „Überarbeit“ im Sinne von § 7 Abs. 3 RBV dar noch können sie „als Arbeitszeit“ gutgeschrieben werden. Nach §

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Betriebsrat – und die Art und Weise seiner internen Willensbildung

Nach der Konzeption des BetrVG steht dem einzelnen Betriebsratsmitglied ersichtlich keine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition zu, aufgrund derer er vom Betriebsrat ein konkret beschriebenes Verfahren zur Feststellung einer Mehrheit im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 BetrVG verlangen kann. Der Betriebsrat handelt nach den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes als Kollegialorgan. Die

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Notebook

Betriebsrat – und die Schulung des 3. Ersatzmitglieds einer Liste

Auch die Teilnahme des 3. Ersatzmitglieds einer Liste des Betriebsrats an einer Grundlagenschulung im Betriebsverfassungsrecht kann im Einzelfall erforderlich sein. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Umständen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Betriebsrats über die Entsendung. Maßgebliche Bedeutung kommt insoweit den Heranziehungszahlen des 3. Ersatzmitglieds derselben Liste

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Vorläufige Amtsenthebung eines Betriebsratsmitglieds

Eine Amtsenthebung eines Betriebsratsmitglieds ist erst per gerichtlicher rechtskräftiger Entscheidung wirksam. Ein Betriebsratsmitglied ist erst aus dem Amt ausgeschlossen, wenn seine Amtsenthebung aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung feststeht. Die vorläufige Amtsenthebung eines Betriebsratsmitglieds im Wege einer einstweiligen Verfügung ist daher grundsätzlich ausgeschlossen. Sie kann nicht allein darauf gestützt werden, dass

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Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds – und die Klage auf Entferung aus der Personalakte

Ein Betriebsratsmitglied kann dann keine besonderen Verfahrensrechte für sich in Anspruch nehmen, wenn der Betriebsrat für den zugrunde liegenden Vorgang (hier: Wahl der Schwerbehindertenvertretung) nicht zuständig ist. In diesem Fall ist für den Streit zwischen dem Betriebsratsmitglied und dem Arbeitgeber nicht das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren nach § 2a ArbGG die zutreffende

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Vergütungsfortzahlung für die Betriebsratstätigkeit – und der umsatzabhängige Jahresbonus

Nach § 37 Abs. 2 BetrVG sind Mitglieder des Betriebsrats von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. § 37 Abs. 2 BetrVG begründet keinen eigenständigen Vergütungsanspruch, sondern sichert den Entgeltanspruch des Betriebsratsmitglieds aus § 611 Abs.

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Fristlose Verdachtskündigung eines Betriebsratsmitglieds

Die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist nach § 15 KGchG unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen, und dass die nach § 103 BetrVG erforderliche Zustimmung des Betriebsrats vorliegt oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt wird. Die Zustimmung

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Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

Dem Betriebsrat steht kein Anspruch auf Entfernung einer einem seiner Mitglieder erteilten Abmahnung aus der Personalakte zu. Ein solcher Anspruch kann insbesondere nicht auf § 78 Satz 1 BetrVG gestützt werden. Auch wenn die Abmahnung dem Betriebsratsmitglied (hier: seinem Vorsitzenden) zu Unrecht erteilt worden ist und der Betriebsrat – und

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Nachtzuschläge trotz Tagschicht

Würde ein Betriebsratsmitglied ohne die Übernahme der Betriebsratstätigkeit ebenso in der Nacht arbeiten, wie vergleichbare Arbeitskollegen, so hat dieses Betriebsratsmitglied (auch ohne die nächtliche Arbeit) ebenso Nachtzuschläge zu erhalten, wenn vergleichbare Arbeitskollegen für ihre Arbeit Nachtzuschläge erhalten haben. Mit dieser Begründung hat das Landesarbeitsgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall

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Zeiterfassung bei freigestellten Betriebsratsmitglieder

Dadurch, dass die Betriebsratsmitglieder nach § 38 Abs. 1 BetrVG vollständig von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt sind, ändert sich nichts an dem im Arbeitsverhältnis anwendbaren Arbeitszeitmodell. Die betriebsverfassungsrechtliche Stellung der freigestellten Betriebsratsmitglieder erfordert nicht, dass sie von den Regelungen der auf ihr Arbeitsverhältnis anwendbaren Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeiterfassung nicht mehr erfasst

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