Bundesarbeitsgericht

Der Rechtsstreit um die Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds – und der Streitgegenstand

Nach dem im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren geltenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens durch den gestellten Antrag (Klageantrag) und den ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt.

Der Streitgegenstand erfasst alle Tatsachen, die bei einer natürlichen; vom Standpunkt der Parteien

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Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren und Zwangsvollstreckung – zwischen einzelnen Betriebsratsmitgliedern

Einzelne Betriebsratsmitglieder können weder in unmittelbarer noch in analoger Anwendung von § 731 ZPO die Erteilung einer Vollstreckungsklausel gegen andere Betriebsratsmitglieder zu einem im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zustande gekommenen Vergleich erwirken, mit dem sich der Betriebsrat gegenüber den antragstellenden Betriebsratsmitgliedern zur

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Laptop

Freigestelltes Betriebsratsmitglied – und sein Arbeitszeitkonto

Freigestellte Betriebsratsmitglieder erbringen im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Betriebsratstätigkeit keine vergütungspflichtige Arbeitsleistung. Von diesen erfasste Anwesenheitszeiten betreffen ausschließlich Betriebsratstätigkeit. Anwesenheitszeiten freigestellter Betriebsratsmitglieder, die über die vertraglich geschuldete Arbeitszeit hinausgehen, stellen daher weder „Überarbeit“ im Sinne von § 7 Abs. 3 RBV

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Vorläufige Amtsenthebung eines Betriebsratsmitglieds

Eine Amtsenthebung eines Betriebsratsmitglieds ist erst per gerichtlicher rechtskräftiger Entscheidung wirksam.

Ein Betriebsratsmitglied ist erst aus dem Amt ausgeschlossen, wenn seine Amtsenthebung aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung feststeht. Die vorläufige Amtsenthebung eines Betriebsratsmitglieds im Wege einer einstweiligen Verfügung ist daher

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Nachtzuschläge trotz Tagschicht

Würde ein Betriebsratsmitglied ohne die Übernahme der Betriebsratstätigkeit ebenso in der Nacht arbeiten, wie vergleichbare Arbeitskollegen, so hat dieses Betriebsratsmitglied (auch ohne die nächtliche Arbeit) ebenso Nachtzuschläge zu erhalten, wenn vergleichbare Arbeitskollegen für ihre Arbeit Nachtzuschläge erhalten haben.

Mit dieser

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