Haben drei wahlberechtigte Arbeitnehmer die Anfechtung der Betriebsratswahl erklärt, sind die Anforderungen an die Anfechtungsbefugnis nach § 19 Abs. 2 BetrVG erfüllt. Unerheblich ist, dass es sich bei zumindest einzelnen der Antragsteller um gewählte Betriebsratsmitglieder handelt.
Denn das Gesetz benennt
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