Corona

Corona – und die Betriebsschließungsversicherung

Wird in den Versicherungsbedingungen einer Betriebsschließungsversicherung Versicherungsschutz für die Betriebsschließung aufgrund meldepflichtiger Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne des IfSG gewährt und heißt es im Anschluss, „Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen sind die folgenden, im Infektionsgesetz in den

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Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung

Hat ein Versicherer in der Betriebsschließungsversicherung lediglich Deckungsschutz für die in seinen Versicherungsbedingungen namentlich aufgelisteten Krankheiten und Krankheitserreger gewährt, wobei das Corona-Virus (Sars-Cov2) bzw. die COVID-19-Erkrankung in dieser Liste fehlt, entfällt der Versicherungsschutz bei Betriebsschließungen aufgrund der Corona-Pandemie – trotz

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