Ist ein Betriebsgelände, auf dem 52 von 600 Mitarbeitern positiv auf Covid-19 getestet worden sind, zwischenzeitlich geräumt und die von Corona betroffenen Mitarbeiter separiert und in Quarantäne geschickt worden, kann die Betriebsstilllegung auch im Hinblick auf das vorgelegte Hygienekonzept nicht
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