Ist ein Betriebsgelände, auf dem 52 von 600 Mitarbeitern positiv auf Covid-19 getestet worden sind, zwischenzeitlich geräumt und die von Corona betroffenen Mitarbeiter separiert und in Quarantäne geschickt worden, kann die Betriebsstilllegung auch im Hinblick auf das vorgelegte Hygienekonzept nicht mehr gerechtfertigt sein. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Regensburg
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