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Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

Bezieht der Unternehmer Leistungen für sogenannte Betriebsveranstaltungen (hier: Weihnachtsfeier), ist er nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn diese nicht ausschließlich dem privaten Bedarf der Betriebsangehörigen dienen, sondern durch die besonderen Umstände seiner wirtschaftlichen Tätigkeit bedingt sind.

Der Vorsteuerabzug für sogenannte

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Skiunfall als Arbeitsunfall

Bei einem Skiunfall, der im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer betrieblichen Fortbildungsveranstaltung steht, handelt es sich um eine betriebsunabhängige, private Tätigkeit und nicht um einen versicherter Arbeitsunfall.

Mit diesem Urteil hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg die Anerkennung eines Skiunfalles als

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Arbeitgeberaufwendungen fürs Firmenjubiläum

Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Betriebsfeier unterliegen der Lohnsteuer, soweit sie die Freigrenze von 110,- € pro teilnehmenden Arbeitnehmer überschreiten. Diese Grenze gilt nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf auch für Aufwendungen anlässlich eines Firmenjubiläums.

In dem jetzt vom Finanzgericht Düsseldorf

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Betriebsveranstaltung zum Firmenjubiläum

Überschreiten die Aufwendungen des Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung zum Firmenjubiläum die Freigrenze von 110 € je teilnehmendem Arbeitnehmer, so liegt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf in vollem Umfang steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Zu den zu berücksichtigenden Aufwendungen gehörten neben

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Keine Betriebsveranstaltung nur für Führungskräfte

Eine nur Führungskräften eines Unternehmens vorbehaltene Abendveranstaltung stellt nach einem heute veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs mangels Offenheit des Teilnehmerkreises keine zur pauschalen Besteuerung des geldwerten Vorteils berechtigende Betriebsveranstaltung dar.

In dem jetzt vom BFH entschiedenen Streitfall führte eine international tätige

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