Acker

Erbschaftsteuer – und die Hof-Bewertung

Der bewertungsrechtliche Begriff „Betrieb der Land- und Forstwirtschaft“ ist tätigkeitsbezogen. Zivilrechtliches Eigentum an Grund und Boden oder am Besatz ist unerheblich. Ist für die Bewertung des Wirtschaftsteils eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs der Liquidationswert maßgebend, kann ausnahmsweise der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts geführt werden, wenn der festgestellte Wert das

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Acker

Notwendiges Betriebsvermögen – bei einem landwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb

Ein vom Verpächter eines ruhenden land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs erworbenes verpachtetes landwirtschaftliches Grundstück ist nur dann dem notwendigen Betriebsvermögen des Verpachtungsbetriebs zuzuordnen, wenn es innerhalb eines überschaubaren Zeitraums (zwölf Monate) in das bestehende Pachtverhältnis des landwirtschaftlichen Betriebs bzw. bei parzellenweiser Verpachtung in eines der bestehenden Pachtverhältnisse einbezogen wird. Ist eine

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Bundesfinanzhof (BFH)

Betriebsverpachtung – und der Untergang von Gewerbeverlusten

Der vortragsfähige Gewerbeverlust i.S. des § 10a GewStG geht unter, wenn zum Schluss des Erhebungszeitraums zwar eine die einkommensteuerrechtliche Existenz des Betriebs unberührt lassende Betriebsunterbrechung („ruhender Gewerbebetrieb“) gegeben ist, gewerbesteuerrechtlich hiermit aber die werbende Tätigkeit nicht nur vorübergehend unterbrochen bzw. eine andersartige werbende Tätigkeit aufgenommen wird. Es entfällt die für

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Betriebsverpachtung – nach Beendigung einer Betriebsaufspaltung

Für die Annahme einer gewerblichen Betriebsverpachtung ist nur auf die Verhältnisse des verpachtenden, nicht hingegen des pachtenden Unternehmens abzustellen. Der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs liegt auch kein Rechtssatz zu Grunde, wonach es für das Aufleben bzw. Entstehen eines Verpächterwahlrechts nach dem Wegfall einer Betriebsaufspaltung Voraussetzung sei, dass die Besitzgesellschaft den Betrieb

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Bundesfinanzhof (BFH)

Apothekenverpachtung als Zwangsbetriebsaufgabe

Die Verpachtung einer Apotheke im Ganzen führt nicht zu einer zwangsweisen Betriebsaufgabe. Dies gilt auch dann, wenn gleichzeitig oder später das Inventar veräußert wird. Die Apothekenverpachtung als Betriebsaufgabe Nach ständiger Rechtsprechung des BFH führt die Verpachtung eines Gewerbebetriebs nicht zwangsläufig zu einer Betriebsaufgabe und damit zur Aufdeckung der stillen Reserven.

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Grundstücksüberlassung als Betriebsverpachtung

Stellt ein Unternehmer seine werbende gewerbliche Tätigkeit ein und verpachtet anschließend lediglich das Betriebsgrundstück – ggf. in Verbindung mit Betriebsvorrichtungen – so liegt hierin nur dann eine Betriebsverpachtung, wenn das Grundstück die alleinige wesentliche Betriebsgrundlage darstellt. Stellt ein Unternehmer seine werbende gewerbliche Tätigkeit ein, so liegt darin nicht notwendigerweise eine

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Unentgeltliche Übertragung des Verpachtungsbetriebs

Eine Entnahme bzw. Einlage i.S. des § 4 Abs. 4a EStG liegt nicht vor, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb, der zunächst nur pachtweise zur Bewirtschaftung überlassen wurde, ohne dass der Betriebsverpächter die Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs erklärt, mit der Folge unentgeltlich auf den bisherigen Pächter übertragen wird, dass der während der

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Nur noch alle 2 Jahre zum Finanzamt? – Aktuell geplante Steueränderungen

Die Bundesregierung erwartet, dass etwa 300.000 Steuerpflichtige ihre Steuerklärung in Zukunft nur noch alle zwei Jahre statt bisher jährlich abgeben werden, wenn diese im Entwurf eines „Steuervereinfachungsgesetzes“ enthaltene Möglichkeit umgesetzt wird. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht neben der Möglichkeit, die Steuererklärung nur noch alle zwei Jahre abzugeben, eine

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Durchschnittssatzbesteuerung für die Lieferung der „letzten Ernte“

Die für Landwirte vorgesehene Umsatzbesteuerung nach Durchschnittssätzen ist auch nach einer Betriebsverpachtung noch für die Lieferung der „letzten Ernte“ möglich. Wie der Bundesfinanzhof jetzt in Einschränkung seiner bisherigen Rechtsprechung urteilte, unterliegt die Lieferung selbst vor Verpachtung erzeugter landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch einen Landwirt auch dann (noch) der Besteuerung nach Durchschnittssätzen, wenn

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Verpachtung einer Kfz-Werkstatt

Für die Anerkennung der gewerblichen Verpachtung reicht es aus, dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Betriebsgegenstände verpachtet werden. Hierzu zählt bei einem Handwerksbetrieb nicht das jederzeit wiederbeschaffbare Werkstattinventar. Keine Betriebsaufgabe bei Verpachtung des Gewerbebetriebes Stellt ein Unternehmer seine werbende gewerbliche Tätigkeit ein, so liegt darin nicht notwendigerweise eine

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Fortführung des Betriebs bei Betriebsverpachtung

Im Falle der Betriebsverpachtung ist grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung so lange von einer Fortführung des Betriebs auszugehen, wie eine Betriebsaufgabe nicht erklärt worden ist und die Möglichkeit besteht, den Betrieb fortzuführen. Hat der Steuerpflichtige bei Einstellung der werbenden Tätigkeit von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Aufdeckung der stillen Reserven zu

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Betriebsverpachtung bei Liquidation einer Personengesellschaft

Ein Grundstück im Sonderbetriebsvermögen, das bisher alleinige wesentliche Betriebsgrundlage des Betriebs einer Personengesellschaft war, kann auch dann Gegenstand einer Betriebsverpachtung sein, wenn die Personengesellschaft liquidiert wurde. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH führt die Verpachtung eines Gewerbebetriebs nicht zwangsläufig zu einer Betriebsaufgabe und damit zur Aufdeckung der stillen Reserven. Ein Gewerbetreibender

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Betriebsverpachtung bei einem Autohaus

Für die Anerkennung einer gewerblichen Betriebsverpachtung reicht es aus, wenn die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Betriebsgegenstände verpachtet werden. Welche Betriebsgegenstände in diesem Sinne die wesentlichen Betriebsgrundlagen darstellen, bestimmt sich nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung der spezifischen Verhältnisse des betreffenden Betriebs. Dabei ist maßgeblich auf die

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Betriebsverpachtung und Betriebsaufspaltung

Verpachtet ein Unternehmer seinen Betrieb, so hat er ein Wahlrecht, ob er die Verpachtung steuerlich als Betriebsaufgabe oder aber nur als Betriebsunterbrechung behandeln will. Liegt zu Beginn der Verpachtung zugleich noch eine Betriebsaufspaltung vor, so ist die Betriebsverpachtung zunächst subsidiär. Das Wahlrecht lebt dann jedoch wieder auf, wenn die Voraussetzungen

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