Die Einladung zur Betriebsversammlung, um einen Wahlvorstand zu wählen, ist im Betrieb so rechtzeitig bekanntzumachen, dass zu erwarten ist, dass die Arbeitnehmer von der Einladung Kenntnis nehmen können. Die Dauer des Aushangs hängt von der Eigenart des Betriebs und der regelmäßigen Schichteinteilung der Arbeitnehmer ab. Wird ein Wahlvorstand durch eine Betriebsversammlung
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