Hinsichtlich des Vorwurfs des Betrugs zum Nachteil einer tarifvertraglichen Zusatzversorgungskasse (hier: für das Gerüstgewerbe) wird das neue Tatgericht die Gültigkeit der tarifrechtlichen Normen in den Blick zu nehmen haben. In derartigen Fällen stützt sich der Betrugsvorwurf darauf, dass die Arbeitgeber es unterlassen haben, Beiträge auf die Schwarzlohnzahlungen gegenüber der Sozialkasse für
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