Hinsichtlich des Vorwurfs des Betrugs zum Nachteil einer tarifvertraglichen Zusatzversorgungskasse (hier: für das Gerüstgewerbe) wird das neue Tatgericht die Gültigkeit der tarifrechtlichen Normen in den Blick zu nehmen haben.
In derartigen Fällen stützt sich der Betrugsvorwurf darauf, dass die Arbeitgeber
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