Tourismusabgabe in Bremen

Das Bremische Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungsgemäß.

Nach § 1 Abs. 1 BremTourAbgG erheben die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven eine Tourismusabgabe als örtliche Aufwandsteuer. Die Tourismusabgabe wird gemäß § 1 Abs. 2 Satz

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Bundesfinanzhof

Bettensteuer an Rhein und Ruhr

Das Bundesverwaltungsgericht hat die von der Stadt Dortmund eingelegten Nichtzulassungsbeschwerden gegen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts in Münster, wonach für eine Bettensteuer in Nordrhein-Westfalen nur eine Steuerschuldnerschaft des jeweiligen Hotelgastes, nicht aber auch des Hotels, in Frage kommt, zurückgewiesen.

Die Frage, ob

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Hamburgs Bettensteuer

Bei der Hamburger Kultur- und Tourismustaxe handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer, für die Hamburg eine eigene Gesetzgebungskompetenz hat. Sie unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der Umsatzsteuer und belastet die Beherbergungsbetriebe nicht wirtschaftlich.

Mit dieser Begründung hat das

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Die Bettensteuer bei Jugendherbergen

Die Erhebung der Bettensteuer ist auch als Pauschalabgabe in drei Stufen zulässig. Übernachtungen in Jugendherbergen müssen nicht von der Besteuerung ausgenommen werden.

Mit dieser Begründung hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht die Flensburger Bettensteuer für rechtmäßig erklärt. Seit Januar 2013 wird in

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Keine Bettensteuer in Dortmund

In insgesamt vier bei ihm anhängigen Verfahren hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen heute die „Beherbergungsabgabesatzung“ (Bettensteuersatzung) der Stadt Dortmund für nichtig erklärt.

Das Oberverwaltungsgericht hat damit Berufungen der Stadt Dortmund gegen Urteile zurückgewiesen, mit denen das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

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Hamburger Bettensteuer

Die Hamburger Kultur- und Tourismustaxe („Bettensteuer“) muss gezahlt werden. Das Finanzgericht Hamburg wies jetzt in einer ersten Entscheidung den Antrag eines Hotelbetreibers auf einstweilige Anordnung zurück.

Hamburg hat – dem Vorbild anderer Städte folgend – zum 1. Januar 2013 eine

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Lübeck und die Bettensteuer

Die Übernachtungssteuer auf Beherbergungen (in Lübeck) ist nicht mit der Umsatzsteuer gleichartig. Durch den organisatorischen Aufwand eines Hoteliers, zwischen privaten und berufsbedingten Übernachtungen zu unterscheiden, wird dem Hotelier keine unverhältnismäßige Mitwirkung bei der Steuererhebung auferlegt.

Mit dieser Begründung hat das

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Bettensteuer in Dortmund

Wird in einer städtischen Beherbergungsabgabensatzung die Abgabe nur in Bezug auf private, nicht hingegen beruflich veranlasste Übernachtungen erhoben, ist diese nichtig, da den Hoteliers die rechtliche Handhabe fehlt, die für diese Differenzierung notwendigen Angaben vom Hotelgast zu erhalten.

Mit dieser

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Bundesfinanzhof (BFH)

Keine Bettensteuer für gewerbliche Übernachtung

Die inzwischen von über 20 Kommunen erhobene Übernachtungssteuer ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts teilweise verfassungswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass Gemeinden Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben dürfen, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sind.

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München und die Bettensteuer

Die von der Landeshauptstadt München beschlossene Übernachtungssteuersatzung ist rechtswidrig, die Regierung von Oberbayern hat daher zu Recht die Genehmigung der Steuersatzung versagt.

So das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in dem hier vorliegenden Fall der Stadt München, die im Juni 2010

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Bettensteuer in Schleswig-Holstein

Die Gemeinden sind in Schleswig-Holstein zur Erhebung einer Übernachtungssteuer berechtigt. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht jedenfalls sieht keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Erhebung der Bettensteuer.

In dem jetzt vom Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht entschiedenen Eilverfahren begehrte eine Lübecker Hotelinhaberin ein vorläufiges Außerkraftsetzen der Satzung

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Teurer schlafen in Duisburg

Die Erhebung der sogenannten Bettensteuer durch die Stadt Duisburg ist rechtmäßig.

In zwei bei ihm anhängigen Verfahren hat jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klagen gegen die Erhebung der Bettensteuer abgewiesen.

Durch die Stadt Duisburg wird aufgrund einer vom Rat beschlossenen

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Bundesfinanzhof (BFH)

Bettensteuer in Erfurt

Die „Bettensteuer“ darf in Erfurt vorläufig weiter erhoben werden. Das Thüringer Oberverwaltungsgerichts hat den Eilantrag einer Hotelbetreiberin gegen die Satzung der Stadt Erfurt über die Erhebung einer sog. Kulturförderabgabe abgelehnt.

Die in der Öffentlichkeit auch als „Bettensteuer“ bezeichnete Kulturförderabgabe darf

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Keine Bettensteuer in München

Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat die Auffassung der Regierung von Oberbayern bestätigt, wonach die vom Stadtrat der Landeshauptstadt München beschlossene Übernachtungssteuersatzung nicht genehmigungsfähig ist und die Klage der Landeshauptstadt München gegen die Ablehnung der Genehmigung durch die Bezirksregierung abgewiesen.

Das

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