Notar

Zweisprachige notarielle Niederschrift

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Abgrenzung der Konstellation einer (ausnahmsweisen) notariellen Niederschrift in zwei gleichwertigen Sprachfassungen von der Konstellation zu befassen, in der ausschließlich die deutsche Sprachfassung für die notarielle Niederschrift verbindlich ist, während der fremdsprachige Text eine

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Der Auskunftsanspruch des Notarerben

§ 51 BeurkG gewährt keinen allgemeinen Auskunftsanspruch zu nicht näher bezeichneten Beurkundungen. Dies gilt auch dann, wenn die Auskunft der Durchsetzung von Gebührenrückerstattungsansprüchen eines (badischen) Notars gegenüber dem Land dienen soll und dem Antragsteller (hier: der Erbin des Notars) eine

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Die Entwurfsgebühr des Notars

Die Entwurfsgebühr gemäß § 145 Abs. 1 KostO fällt nur dann an, wenn der Entwurf als selbständige, isoliert zu sehende notarielle Tätigkeit begehrt wird. Der Anfall der Entwurfsgebühr gemäß § 145 Abs. 3 KostO („Erfordern“) setzt voraus, dass dem Notar

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Die Maklercourtageklausel im Notarvertrag

Mit den Amtspflichten des Notars bei der Beurkundungen von Maklercourtageklauseln hatte sich aktuell der Notarsenat des Bundesgerichtshofs im Rahmen eines Disziplinarverfahrens zu befassen:

Im entschiedenen Fall hatte der Notar bei der Beurkundung sämtlicher Grundstückskaufverträge die folgende Klausel verwendet:

„Dieser Vertrag

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Auskunft aus den Nebenakten eines Notars

Die Erteilung einer Auskunft kann – als Nebentätigkeit – auch dann eine im Notarbeschwerdeverfahren durchsetzbare notarielle Amtstätigkeit sein, wenn die Haupttätigkeit und deren Vollzug abgeschlossen sind. Dient die Einsichtnahme in die Nebenakten des Notars der Ausforschung eines vermuteten Sachverhalts, besteht

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Amtsgericht

Die Ehefrau als Alleinerbin

Für eine rechtswirksame Anfechtung eines mit der vorverstorbenen ersten Ehefrau geschlossenen Erbvertrages bedarf es keiner ergänzend notariell beurkundeten Entschließung, wenn erst spät nach der notariellen Beurkundung die Anfechtungserklärung auf den Weg gebracht worden ist.

So die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt

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Nachfragepflicht des Notars

Der Notar hat bei der Ermittlung des Willens der Urkundsbeteiligten Anlass zu einer Nachfrage, wenn das beabsichtigte Rechtsgeschäft einen Aspekt aufwirft, der üblicherweise zum Gegenstand der vertraglichen Abreden gemacht wird. Erst recht besteht eine Pflicht zur Nachfrage, wenn der Notar

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