Die seit Juni 2021 vakante Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen darf mit der vom Justizminister ausgewählten Bewerberin besetzt werden. Das Oberverwaltungsgericht hat den Beschwerden des Landes Nordrhein-Westfalen gegen die Beschlüsse der Verwaltungsgerichte Münster und Düsseldorf stattgegeben. Diese hatten
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