Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe

Die Neuvergabe eines Auftrags zur Erbringung von umfassenden Sicherheitsdienstleistungen (Betriebsschutz- und Objektleitung, Sicherheitsleitstelle, Besucherempfang, Ausweismanagement, Parkplatzverwaltung, Schließsysteme, vorbeugender Brandschutz, Sicherheitssysteme und Streifen- und Kontrolldienst) kann einen Betriebsübergang nach § 613a BGB darstellen. Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung kann hierbei ein

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Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe

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Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe

Zwischenzeitlich ist die Mindestlohnverordnung für Sicherheitsdienstleistungen im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt damit zum 1. Juni 2001 in Kraft. Ab dem 1. Juni 2011 haben damit alle derzeit 170.000 Beschäftigten des Wach- und Sicherheitsgewerbes Anspruch auf einen Mindestlohn. Die Mindestlohnverordnung

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