Justizvollzugsanstalt

Lebenslänglich – auch noch nach 52 Jahren?

Vor dem Bundesverfassungsgericht waren zwei Verfassungsbeschwerden erfolgreich, die sich gegen die Ablehnungen von Anträgen  eines im Jahr 1972 wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Häftlings auf Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung richteten.

Die angegriffenen Entscheidungen des Landgerichts Koblenz und

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Die langandauernde Unterbringung in der Psychiatrie – und der unzureichend begründete Fortdauerbeschluss

Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen – insbesondere die sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergebenden Anforderungen an die Anordnung der Fortdauer langandauernder Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus – bereits entschieden.

Abs. 2 Satz 2 GG

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Verfassungsbeschwerde gegen die Fortdauerentscheidung im Maßregelvollzug – und die spätere Aussetzung zur Bewährung

Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht nicht entgegen, dass die weitere Vollstreckung der Maßregel zwischenzeitlich zur Bewährung ausgesetzt und der Beschwerdeführer mittlerweile aus dem Maßregelvollzug entlassen worden ist.

Denn die angegriffenen Entscheidungen waren Grundlage eines tiefgreifenden Eingriffs in das Grundrecht des

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Reststrafaussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung – und das kriminalprognostischen Sachverständigengutachten

Die Vorschrift des § 454 Abs. 2 Nr. 1 StPO schreibt die Einholung eines kriminalprognostischen Sachverständigengutachtens vor, wenn das Gericht „erwägt“, die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe auszusetzen. Im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot bestmöglicher Sachaufklärung kommt die Verneinung

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Internetverbot als Bewährungsauflage

Einem wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften Verurteilten kann ein Internetverbot als Bewährungsweisung erteilt werden, sofern Bereiche, in denen der Verurteilte zur Lebensführung die Nutzung des Internets angewiesen ist, ausgenommen werden.

In dem hier vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall wurde der heute

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Freiheitsstrafe über 1 Jahr

Bei der Entscheidung, ob eine (Gesamt)Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt werden kann, muss grundsätzlich zunächst geprüft werden, ob zu erwarten steht, dass der Angeklagte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne

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