Der Indizienbeweis bezieht sich auf Hilfstatsachen – meist Indiz oder Indiztatsachen, aber auch Anzeichen genannt , die erst durch ihr Zusammenwirken mit anderen Tatsachen den Schluss auf das Vorliegen eines Tatbestandsmerkmals rechtfertigen sollen. Ein Indizienbeweis ist überzeugungskräftig, wenn andere Schlüsse aus den Indiztatsachen ernstlich nicht in Betracht kommen. Bei einem
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