Der Indizienbeweis bezieht sich auf Hilfstatsachen – meist Indiz oder Indiztatsachen, aber auch Anzeichen genannt , die erst durch ihr Zusammenwirken mit anderen Tatsachen den Schluss auf das Vorliegen eines Tatbestandsmerkmals rechtfertigen sollen.
Ein Indizienbeweis ist überzeugungskräftig, wenn andere Schlüsse
Artikel lesen


