Finanzgericht und Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

Der vom Finanzgericht übergangene Beweisantrag

Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar beziehungsweise unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die infrage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann. Das Finanzgericht hat die ihm nach § 76 Abs. 1

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Finanzgericht Köln Nachtbriefkaesten

Der übergangene Beweisantrag

Nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO erforscht das Finanzgericht den Sachverhalt von Amts wegen. Es hat ihn unter allen ernstlich in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Diese Pflicht beinhaltet zwar nicht, jeder fernliegenden Erwägung nachgehen zu müssen. Wohl aber muss das Finanzgericht die sich im Einzelfall aufdrängenden

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Bundesverwaltungsgericht

Sachverständigengutachten – oder: der übergangene Beweisantrag des Asylbewerbers

Das Tatsachengericht hat über die Art der heranzuziehenden Beweismittel und den Umfang der Beweisaufnahme insgesamt im Rahmen seiner Pflicht zur Sachverhaltsermittlung von Amts wegen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Es darf einen auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens oder einer amtlichen Auskunft gerichteten Beweisantrag insbesondere in asylgerichtlichen Verfahren, in denen regelmäßig

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Nichtzulassungsbeschwerde – und der Beweisantrags zu einer Verfahrensrüge

Der Bundesfinanzhof muss im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren einem unsubstantiierten Beweisantrag, der im Hinblick auf einen rechtzeitig gerügten Verfahrensfehler gestellt wird, nicht nachkommen. So beurteilte der Bundesfinanzhof im hier entschiedenen Beschwerdeverfahren die Rüge der Klägerin, dem Finanzgericht sei ein Verfahrensfehler gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO unterlaufen, da es zu Unrecht

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts – und das Vorbringen des Beteiligten

Nach § 86 Abs. 1 VwGO ist das Gericht verpflichtet, den nach seiner materiell-rechtlichen Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen. Art und Umfang der Aufklärungsmaßnahmen stehen in seinem pflichtgemäßen Ermessen. Danach muss es zwar nicht ohne konkrete Anhaltspunkte nachforschen, ob vielleicht irgendwelche bislang unentdeckten Umstände Einfluss auf die

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Amtsgericht und Landgericht Berlin Llittenstraße,

Beweisantrag – und die gebotene Ernsthaftigkeit

Mangels Ernsthaftigkeit ist einem auf Beweiserhebung gerichteten Antrag die Qualität eines Beweisantrags im Rechtssinne abzusprechen, wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne jede begründete Vermutung lediglich „aufs Geratewohl“ und „ins Blaue hinein“ aufgestellt wird. Die Ablehnung eines Beweisantrags als nicht ernsthaft gemeint, kommt nur ausnahmsweise in Betracht und

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LG Bremen

Beweisantrag ins Blaue hinein? – oder: die Ungeeignetheit des Beweismittels

Die Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des Beweismittels kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn es völlig ausgeschlossen erscheint, dass diese Vernehmung sachdienliche Erkenntnisse erbringen kann; weder die Unwahrscheinlichkeit der Tatsache noch die Unwahrscheinlichkeit der Wahrnehmung der Tatsache durch den benannten Zeugen berechtigen den Tatrichter dazu, von der Beweisaufnahme abzusehen.

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Der nicht gestellte Beweisantrag – und die Aufklärungsrüge

Die Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht kann nicht daran scheitern, dass der Beschwerdeführer die vermisste Aufklärung in der Hauptverhandlung nicht verlangt hat. Die Aufklärungspflicht besteht grundsätzlich unabhängig vom Prozessverhalten der Verfahrensbeteiligten. Voraussetzung ist freilich, dass dem Gericht das Beweismittel und die hiermit verbundene Möglichkeit, den Sachverhalt ergänzend aufzuklären, ohne den

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Büroklammer

Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens

An einen Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens dürfen mit Blick auf die Prüfung, ob eine hinreichend konkretisierte Beweisbehauptung aufgestellt ist, keine überspannten Anforderungen gestellt werden. Dies gilt insbesondere, soweit der Antragsteller nicht in der Lage ist, die der Beweisbehauptung zugrunde liegenden Vorgänge oder Zustände exakt zu bezeichnen. So lag es

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OLG Hamm

Der übergangene Beweisantrag – Nichtzulassungsbeschwerde und der Grundsatz der Subsidiarität

Mit dem Grundsatz der Subsidiarität im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren hat sich aktuell der Bundesgerichtshof befasst: Nach diesem Grundsatz muss ein Beteiligter die nach Lage der Sache gegebenen prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung (hier: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Art. 103 Abs. 1 GG wegen eines übergangenen

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LG Bremen

Der unerreichbare Zeuge

Ein Zeuge ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Beweises entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, dass der Zeuge in absehbarer Zeit von dem Gericht als Beweismittel

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LG Bremen

Der nicht beschiedene Beweisantrag

Der fehlende Gerichtsbeschluss, der zur (ablehnenden) Bescheidung eines Beweisantrags erforderlich ist, kann nicht durch den in der Hauptverhandlung verlesenen Vermerk des Vorsitzenden ersetzt werden, aus dem sich nur ergibt, dass die Zeugin nicht geladen werden konnte, weil sie ausweislich der Mitteilung der Polizei unter der angegebenen Anschrift nicht verzeichnet, dort

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Verfahrensrüge – und ihre Begründung

Gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO muss der Beschwerdeführer im Rahmen einer Verfahrensrüge die den geltend gemachten Verstoß enthaltenden Tatsachen grundsätzlich so vollständig und genau darlegen, dass das Revisionsgericht allein anhand der Revisionsbegründung in die Lage versetzt wird, über den geltend gemachten Mangel endgültig zu entscheiden. Dem wird

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Der Beweisantrag im Verwaltungsprozess – und seine Ablehnung durch Wahrunterstellung

Auch der vom Untersuchungsgrundsatz bestimmte Verwaltungsprozess kennt die Möglichkeit, einen Beweisantrag durch „Wahrunterstellung“ abzulehnen. Diese Verfahrensweise setzt voraus, dass die behauptete Beweistatsache im Folgenden so behandelt wird, als wäre sie wahr (vgl. § 244 Abs. 3 Satz 2 a.E. StPO), was regelmäßig nur für nicht entscheidungserhebliche Behauptungen in Frage kommt.

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Hotelzimmer

Hotelzimmer – und die Sicherheitsvorschriften im Reiseland

Der Bundesgerichtshof hat die Voraussetzungen präzisiert, unter denen ein Gericht dem Vortrag einer Partei zum Inhalt von ausländischen Sicherheitsvorschriften für Hotelzimmer nachgehen muss. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Streitfall buchte der Urlauber bei der beklagten Reiseveranstalterin für insgesamt sechs Personen eine einwöchige Pauschalreise nach Gran Canaria. Am Tag der

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Schreibblock

Überspannte Anforderungen an die hinreichende Substantiierung des Klägervortrags

Mit dem Vorliegen eines Gehörsverstoßes wegen überspannter Anforderungen an die hinreichende Substantiierung des Klägervortrags und deshalb unterbliebener Vernehmung des Beklagten als Partei hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, den entscheidungserheblichen Sachvortrag der Partei in der nach Art. 103 GG gebotenen Weise

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Bundesverwaltungsgericht

Überspannte Substantiierungsanforderungen

Artikel 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Zwar ist das Gericht nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen der Parteien in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen. Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ist aber anzunehmen,

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Amtsgericht

Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes

Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien

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Aufklärungsrüge – und das erwartete Beweisergebnis

Eine zulässige Aufklärungsrüge setzt neben der Bezeichnung eines bestimmten Beweismittels, dessen sich der Tatrichter hätte bedienen sollen, die Angabe eines bestimmten zu erwartenden Beweisergebnisses sowie der Umstände voraus, aufgrund derer sich dem Gericht die vermisste Beweiserhebung aufdrängen musste. Ob dem letztgenannten Erfordernis hinreichend Genüge getan wurde, konnte der Bundesgerichtshof in

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Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung – wegen Ungeeignetheit des Beweismittels

Die Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des Beweismittels kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn es völlig ausgeschlossen erscheint, dass diese Vernehmung sachdienliche Erkenntnisse erbringen kann; weder die Unwahrscheinlichkeit der Tatsache noch die Unwahrscheinlichkeit der Wahrnehmung der Tatsache durch den benannten Zeugen berechtigen den Tatrichter schon dazu, von der Beweisaufnahme

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Nichtzulassungsbeschwerde – und die Sachaufklärungsrüge

Die Rüge, das Berufungsurteil leide an dem Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) einer Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO), erfordert eine substantiierte Darlegung, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die nicht beantragte Beweiserhebung

Im Hinblick darauf, dass die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht das Unterbleiben der Beweiserhebung nicht gerügt hat, ist der zudem von ihr geltend gemachte Verfahrensfehler im Revisionsverfahren unbeachtlich. Hat die Klägerin ausweislich der Sitzungsniederschrift in der mündlichen Verhandlung keine Beweisanträge gestellt und das Unterbleiben einer Beweiserhebung auch

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Beweisantragsrügen – und die erforderliche Begründung

Beweisantragsrügen sind schon dann unzulässig im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, wenn die Beweisanträge, deren Ablehnung als rechtsfehlerhaft beanstandet wird, nicht vollständig einschließlich ihrer Begründung vorgetragen werden. Das Revisionsgericht kann ohne deren Kenntnis die Begründetheit der behaupteten Verstöße nicht überprüfen. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29. August 2018

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Die Vernehmung von Auslandszeugen

Nach § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO kann der Antrag auf Vernehmung eines Zeugen, dessen Ladung im Ausland zu bewirken wäre, abgelehnt werden, wenn die Vernehmung nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich ist. Maßstab für diese Prüfung ist die Aufklärungspflicht im Sinne von

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Der abgelehnte Beweisantrag – und die Verwirkung des Rügerechts

Das Recht zur Geltendmachung von Verfahrensfehlern mit Blick auf eine Verletzung des Beweisantragsrechts wird nicht dadurch verwirkt, dass der Antragsteller ein nicht durch ihn verursachtes Missverständnis des Tatgerichts nicht ausräumt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Antragsteller eines Beweisantrags zwar gehalten sein, die unzutreffende Auslegung seines Antrags durch einen

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Beweisantrag oder Beweisermittlungsantrag?

Zwar muss einem in die Form eines Beweisantrags gekleideten Beweisbegehren ausnahmsweise nicht oder allenfalls nach Maßgabe der Aufklärungspflicht nachgegangen werden, wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne jede begründete Vermutung aufs Geratewohl ins Blaue hinein aufgestellt wurde, so dass es sich nur um einen nicht ernstlich gemeinten, zum

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Aufklärungsrüge – und ihre Darlegungserfordernisse

Es ist allgemein anerkannt, dass eine Aufklärungsrüge nur dann dem Darlegungserfordernis nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt, wenn sie zum einen angibt, welches Beweismittel zu welchem Beweisthema dem Gericht zur Verfügung gestanden hätte. Darüber hinaus muss dargelegt werden, wie sich die weitere Sachaufklärung voraussichtlich auf die Entscheidungsfindung

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Bewährung oder Beweisantrag

Soweit die beantragte Beweiserhebung die Schuldunfähigkeit der Angeklagten belegen soll, der Antrag aber unter der Bedingung steht, dass das Landgericht eine nicht mehr bewährungsfähige Strafe auszuurteilen beabsichtige, wird in sachwidriger Weise eine Frage des Schuldspruchs mit einem Aspekt der Strafzumessung verknüpft. An der Durchsetzung eines derartigen Antrages besteht kein anerkennenswertes

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Der übergangene Beweisantrag

Art. 103 Abs. 1 GG gibt den am Verfahren Beteiligten unter anderem das Recht, Anträge und somit auch Beweisanträge zu stellen und verpflichtet im Gegenzug das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Daher gebietet die Norm in Verbindung mit den Grundsätzen der

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Bundesfinanzhof (BFH)

Sachaufklärungsrüge – statt Beweisantrag?

Gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO erforscht das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen (Amtsermittlungsgrundsatz). Danach ist es grundsätzlich Aufgabe des Gerichts, die tatsächlichen Grundlagen der zu treffenden Entscheidung zu ermitteln. Diese Verpflichtung des Finanzgerichts zur Erforschung des Sachverhalts von Amts wegen bedeutet nicht, dass jeder fernliegenden Erwägung

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Beweisantrag?

Ob der Antragsteller eine Beweisbehauptung in der gebotenen Konkretisierung aufstellt, ist ggf. durch Auslegung des Antrags nach dessen Sinn und Zweck zu ermitteln. Bei dieser Auslegung hat das Gericht die Beweisbehauptung unter Würdigung aller in der Hauptverhandlung zutage getretenen Umstände, des sonstigen Vorbringens des Antragstellers sowie ggf. des Akteninhalts zu

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Bundesfinanzhof (BFH)

Zeugenvernehmung – und die unterbliebene Erörterung des Beweisergebnisses

Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst das durch § 96 Abs. 2 FGO gewährleistete Recht der Verfahrensbeteiligten, sich vor Erlass einer Entscheidung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern und darüber hinaus, dem Gericht auch in rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was sie für wesentlich halten. Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung ist

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts – und der Beweisantrag

Die Sachaufklärungspflicht nach § 76 Abs. 1 FGO erfordert, dass das Finanzgericht Tatsachen und Beweismitteln nachgeht, die sich ihm in Anbetracht der Umstände des Einzelfalles hätten aufdrängen müssen. Es darf substantiierte Beweisanträge, die den entscheidungserheblichen Sachverhalt betreffen, grundsätzlich weder ablehnen noch übergehen. Demgegenüber muss das Finanzgericht unsubstantiierten Beweisanträgen nicht nachgehen.

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Nichtzulassungsbeschwerde – und die behauptete Verletzung der Sachaufklärungspflicht

Ein Beschwerdeführer, der sich auf eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das Finanzgericht beruft, hat darzutun, welche Tatsachen noch hätten aufgeklärt oder welche Beweise noch hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich

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Bundesfinanzhof (BFH)

Sachaufklärungsrüge in der Nichtzulassungsbeschwerde

Der Bundesfinanzhof hat nochmals betont, welche Darlegungserfordernisse für die Rüge eines Verfahrensmangels gelten, das Finanzgericht habe seine aus § 76 Abs. 1 FGO resultierende Sachaufklärungspflicht verletzt: Die Kläger müssen für die Rüge, das Finanzgericht habe den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen näher aufklären müssen, substantiiert darlegen, aus

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Der „unerreichbare“ Zeuge

Der Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen kann wegen Unerreichbarkeit abgelehnt abgelehnt werden, wenn der Zeuge sich mehreren Ladungen zur Hauptverhandlung mit ersichtlich vorgeschobenen Gründen entzogen hat und auch die Versuche einer Kontaktaufnahme über einen Dolmetscher vergeblich waren. Dies gilt jedenfalls dann, wenn angesichts der geringen Beweisbedeutung einer Aussage dieses Zeugen,

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Substantiiertheit eines Beweisantrags – und der bisherige Vortrag

Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann. Auch braucht das Finanzgericht einem Ausforschungs- oder Beweisermittlungsbeweis nicht

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Beweisantrag vs. Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts

Gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO erforscht das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen (Amtsermittlungsgrundsatz). Danach ist es grundsätzlich Aufgabe des Gerichts, die tatsächlichen Grundlagen der zu treffenden Entscheidung zu ermitteln. Diese Verpflichtung des Finanzgericht zur Erforschung des Sachverhalts von Amts wegen bedeutet nicht, dass jeder fernliegenden Erwägung

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Ablehnung eines Beweisantrages – wegen Bedeutungslosigkeit

Die Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit erfordert in aller Regel, dass der Beschluss konkrete Erwägungen darüber enthält, warum das Tatgericht aus der Beweistatsache keine entscheidungserheblichen Schlussfolgerungen ziehen will. Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt

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Landgericht Bremen

Nochmalige Zeugenvernehmung in der Berufungsinstanz

Von einer Verletzung dieser Pflicht ist nicht nur beim Übergehen des Vortrags, sondern auch dann auszugehen, wenn die Begründung der Entscheidung den Schluss darauf zulässt, dass sie auf einer allenfalls den Wortlaut, aber nicht den Sinn des Vortrags der Partei erfassenden Wahrnehmung beruht. Setzt sich das Gericht mit dem Parteivortrag

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