Landgericht München II

Erstinstanzliche Beweisaufnahme – und die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts

Die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts hinsichtlich der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellung ist nicht auf den Umfang beschränkt, in dem eine zweitinstanzliche Tatsachenfeststellung der Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliegt.

Daher hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche Überzeugungsbildung nicht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen. Vielmehr können

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Zeit

Frist zum Stellen von Beweisanträgen

Bestimmt der Vorsitzende des Tatgerichts nach Abschluss der von Amts wegen vorgesehenen Beweisaufnahme eine angemessene Frist zum Stellen von Beweisanträgen, steht einer Bescheidung von nach deren Ablauf gestellten Beweisanträgen im Urteil nicht grundsätzlich entgegen, dass wieder in die Beweisaufnahme eingetreten

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Beweiswürdigung nach Richterwechsel

Das Gericht darf eine Beweiswürdigung auch dann vornehmen, wenn die Zusammensetzung des Gerichts zwischen Beweisaufnahme und Entscheidung gewechselt hat, soweit insoweit nur das Aktenkundige berücksichtigt wird. Das gilt auch im Falle eines Wechsels des Entscheidungskörpers aus Anlass einer Überprüfung der

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Landgericht Bremen

Richterwechsel nach der Beweisaufnahme

Ein Richterwechsel nach einer Beweisaufnahme erfordert nicht grundsätzlich deren Wiederholung.

Frühere Zeugenaussagen können im Wege des Urkundenbeweises durch Auswertung des Vernehmungsprotokolls verwertet werden. Das Gericht darf dann bei der Beweiswürdigung aber nur das berücksichtigen, was auf der Wahrnehmung aller an

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Landgericht Bremen

Beweisvereitelung

Von einer Beweisvereitelung kann nur ausgegangen werden, wenn eine Partei dem beweisbelasteten Gegner die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht oder erschwert, indem sie vorhandene Beweismittel vernichtet, vorenthält oder ihre Benutzung erschwert. Deshalb ist eine Beweisvereitelung nicht anzunehmen, wenn es der beweisbelasteten

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Das Video im Zivilprozess

Die Verwertung eines privat aufgenommenen Videos in einem Zivilprozess kann zulässig sein, wenn zum Zeitpunkt der Aufnahme damit noch kein bestimmter Zweck verfolgt wurde und das Video später der Beweissicherung dient.

So das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall

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Landgericht Bremen

Zurückverweisung in der Berufungsinstanz

Eine Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht an das erstinstanzliche Gericht scheidet aus, wenn das Berufungsgericht aufgrund einer anderen materiell-rechtlichen Würdigung des Parteivorbringens im Unterschied zu dem Erstgericht eine Beweisaufnahme für erforderlich hält.

Eine Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2

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