Landgericht München II

Erstinstanzliche Beweisaufnahme – und die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts

Die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts hinsichtlich der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellung ist nicht auf den Umfang beschränkt, in dem eine zweitinstanzliche Tatsachenfeststellung der Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliegt. Daher hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche Überzeugungsbildung nicht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen. Vielmehr können sich Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen

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Bundesfinanzhof (BFH)

Das Strafurteil – und die Beweisaufnahme im finanzgerichtlichen Verfahren

Es ist grundsätzlich zulässig, die in strafrechtlichen Ermittlungen oder in einem Strafurteil getroffenen Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren zu verwerten, es sei denn, die Beteiligten erheben gegen die Feststellungen substantiierte Einwendungen und stellen entsprechende Beweisanträge, die das Finanzgericht nicht nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen unbeachtet lassen kann. Nach

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Finanzgericht Berlin-Brandenburg

Die nicht erörterten Ergebnisse der Beweisaufnahme

Erörtert das Finanzgericht im Anschluss an die Beweisaufnahme und vor Erlass seines Urteils nicht erneut den Sach- und Streitstand und, soweit bereits möglich, das Ergebnis der Beweisaufnahme mit den Beteiligten, verletzt es deren Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hat eine Getränkehändlerin geklagt, die

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AG/LG Düsseldorf

Unterbringungsverfahren – und die Beweisaufnahme in der Beschwerdeinstanz

In einem Unterbringungsverfahren darf das Beschwerdegericht nicht von einer förmlichen Beweisaufnahme durch Einholung eines Gutachtens über die Notwendigkeit der Maßnahme absehen, wenn diese im ersten Rechtszug unter Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften durchgeführt worden ist. Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 1 FamFG hat vor einer Unterbringungsmaßnahme eine förmliche Beweisaufnahme durch Einholung

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Zeit

Frist zum Stellen von Beweisanträgen

Bestimmt der Vorsitzende des Tatgerichts nach Abschluss der von Amts wegen vorgesehenen Beweisaufnahme eine angemessene Frist zum Stellen von Beweisanträgen, steht einer Bescheidung von nach deren Ablauf gestellten Beweisanträgen im Urteil nicht grundsätzlich entgegen, dass wieder in die Beweisaufnahme eingetreten worden ist. Dies gilt jedoch ausnahmsweise nicht für solche Beweisanträge,

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Beweiswürdigung nach Richterwechsel

Das Gericht darf eine Beweiswürdigung auch dann vornehmen, wenn die Zusammensetzung des Gerichts zwischen Beweisaufnahme und Entscheidung gewechselt hat, soweit insoweit nur das Aktenkundige berücksichtigt wird. Das gilt auch im Falle eines Wechsels des Entscheidungskörpers aus Anlass einer Überprüfung der Rechtswegzuständigkeit. Die Zivilprozessordnung geht davon aus, dass das Gericht eine

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Landgericht Bremen

Erneute Zeugenvernehmungen durch das Berufungsgericht

Hegt das Berufungsgericht Zweifel an der Richtigkeit der entscheidungserheblichen Tatsachenfeststellungen, die sich auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertungen ergeben können, so sind nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO erneute Feststellungen geboten. Im Zuge dieser erneuten Tatsachenfeststellung muss das Berufungsgericht einen in erster Instanz vernommenen Zeugen gemäß § 398

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Beweisaufnahme durch einen beauftragten Richter

Für die Frage, ob ein Gericht nach § 96 Abs. 2 VwGO schon vor der mündlichen Verhandlung Beweis durch eines seiner Mitglieder als beauftragten Richter erheben lassen kann, gelten die Kriterien für die Beweisaufnahme durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter im vorbereitenden Verfahren nach § 87 Abs. 3 Satz 2 VwGO.

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Geldscheine

Rechtliches Gehör – und das Beweisergebnis

Ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn das Gericht entscheidungserhebliches Parteivorbringen nicht zur Kenntnis nimmt. Da eine Partei sich regelmäßig ein für sie günstiges Beweisergebnis zu eigen macht, verletzt das Übergehen eines solchen Beweisergebnisses deren Anspruch auf rechtliches Gehör, sofern es entscheidungserheblich ist Von einer

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Landgericht Bremen

Richterwechsel nach der Beweisaufnahme

Ein Richterwechsel nach einer Beweisaufnahme erfordert nicht grundsätzlich deren Wiederholung. Frühere Zeugenaussagen können im Wege des Urkundenbeweises durch Auswertung des Vernehmungsprotokolls verwertet werden. Das Gericht darf dann bei der Beweiswürdigung aber nur das berücksichtigen, was auf der Wahrnehmung aller an der Entscheidung beteiligten Richter beruht oder aktenkundig ist und wozu

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Beweisaufnahme durch den ersuchten Richter im EU-Ausland

Die Durchführung einer Beweisaufnahme durch den ersuchten Richter richtet sich im Bereich der Europäischen Union (Ausnahme: Dänemark) nach der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom 28.05.2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen -EG-BewVO-. Für ihre Durchführung gelten aufgrund

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Landgericht Bremen

Beweisvereitelung

Von einer Beweisvereitelung kann nur ausgegangen werden, wenn eine Partei dem beweisbelasteten Gegner die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht oder erschwert, indem sie vorhandene Beweismittel vernichtet, vorenthält oder ihre Benutzung erschwert. Deshalb ist eine Beweisvereitelung nicht anzunehmen, wenn es der beweisbelasteten Partei möglich gewesen wäre, den Beweis – etwa im Wege

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Ortsbesichtigung durch den beauftragten Richter

Für die Frage, ob ein Gericht nach § 96 Abs. 2 VwGO schon vor der mündlichen Verhandlung durch eines seiner Mitglieder als beauftragten Richter Beweis erheben lassen kann, gelten die Kriterien für die Beweisaufnahme durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter im vorbereitenden Verfahren nach § 87 Abs. 3 Satz 2 VwGO.

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

Das Finanzgericht kann gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 81 Abs. 1 Satz 1 FGO) verstoßen, wenn indem es die vom Kläger benannten Zeuginnen nicht vernimmt, hat, sondern stattdessen das Protokoll der Vernehmung in einem früheren Verfahren verwertet. Im hier vom Bundesfinanzhof beurteilten Verfahren war der beim Finanzgericht

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Landgericht Bremen

Richterwechsel – und der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

Ein Richterwechsel nach einer Beweisaufnahme erfordert jedoch nicht grundsätzlich deren Wiederholung. So können frühere Zeugenaussagen im Wege des Urkundenbeweises durch Auswertung des Vernehmungsprotokolls verwertet werden. Das Gericht darf dann bei der Beweiswürdigung allerdings nur das berücksichtigen, was auf der Wahrnehmung aller an der Entscheidung beteiligten Richter beruht oder aktenkundig ist

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Berichtigung der Urteilsgründe – und die erfolgte Beweisaufnahme

Ein offenkundiges Fassungsversehen, das die Berichtigung der Urteilsgründe rechtfertigt, liegt nicht vor, wenn sich die Unrichtigkeit einer Feststellung erst aus einer Rekonstruktion der Beweisaufnahme ergäbe. Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung sind Berichtigungen in den Urteilsgründen ab dem Zeitpunkt, in dem das schriftliche Urteil aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts hinausgegeben wird,

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Landgericht Bremen

Die unterbliebene Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens

Hat das Gericht erster Instanz dem Antrag einer Partei auf Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens in mündlicher Verhandlung zu Unrecht nicht entsprochen, muss das Berufungsgericht dem im zweiten Rechtszug wiederholten Antrag stattgeben. Anderenfalls verletzt es den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt

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Oberlandesgericht München

Der neue Beweisantrag nach erfolgter Beweisaufnahme

In der Stellungnahme einer Partei zum Ergebnis der Beweisaufnahme kann in Reaktion auf diese Beweisaufnahme ein neuer Beweis angetreten werden. Die Zurückweisung des Beweisantritts kann auch in der Berufungsinstanz nicht auf § 531 Abs. 2 ZPO gestützt werden mit der Begründung, es handele sich um ein neues Angriffsmittel. Denn dabei

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Bundesfinanzhof (BFH)

Absehen von einer angeordneten Beweisaufnahme

Das Gericht versagt einer Partei das rechtliche Gehör (Art. 103 GG, § 96 Abs. 2 FGO), indem es ihr vor Erlass des Urteils nicht mit der unter den gegebenen besonderen Umständen des Streitfalls gebotenen Klarheit zu erkennen gibt, dass es –entgegen der zuvor angeordneten Anhörung– nicht mehr beabsichtige, einen Zeugen

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Die Zeugenaussage in einem anderen Verfahren

Das Gericht darf die in einem anderen Verfahren protokollierten Aussagen der benannten Zeugen im Wege des Urkundenbeweises verwerten. Es muss die Zeugen aber selbst vernehmen, wenn eine Partei das beantragt. Das Gericht verstößt gegen den in § 355 Abs. 1 Satz 1 ZPO bestimmten Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, indem

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Das Video im Zivilprozess

Die Verwertung eines privat aufgenommenen Videos in einem Zivilprozess kann zulässig sein, wenn zum Zeitpunkt der Aufnahme damit noch kein bestimmter Zweck verfolgt wurde und das Video später der Beweissicherung dient. So das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall eines Verkehrsunfalls, bei dem sich ein Radfahrer verletzte und vom

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Landgericht Bremen

Zurückverweisung in der Berufungsinstanz

Eine Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht an das erstinstanzliche Gericht scheidet aus, wenn das Berufungsgericht aufgrund einer anderen materiell-rechtlichen Würdigung des Parteivorbringens im Unterschied zu dem Erstgericht eine Beweisaufnahme für erforderlich hält. Eine Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO kommt als Ausnahme von der

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Oberlandesgericht München

Beweisantritte bei widersprüchlichem Parteivortrag

Ein Gericht darf die Beweisaufnahme zu einem bestrittenen erheblichen Vorbringen einer Partei nicht deshalb ablehnen, weil es zu ihrem früheren Vortrag in Widerspruch stehe. Eine etwaige Widersprüchlichkeit des Parteivortrags ist vielmehr im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen. Der Umstand, dass der Vortrag des Prozessbevollmächtigten des Beklagten in der mündlichen Verhandlung

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Sachverständiger oder sachverständiger Zeuge?

Die Unterscheidung zwischen einem Sachverständigen und einem sachverständigen Zeugen: Der sachverständige Zeuge bekundet sein Wissen von bestimmten vergangenen Tatsachen oder Zuständen, zu deren Wahrnehmung eine besondere Sachkunde erforderlich war und die er nur kraft dieser besonderen Sachkunde ohne Zusammenhang mit einem gerichtlichen Gutachtenauftrag wahrgenommen hat. Er ist insoweit nicht ersetzbar.

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Parteivernahme bei Beweisnot im Arzthaftungsprozess

Nach dem Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit muss der in Beweisnot befindliche Kläger im Arzthaftungsprozess jedenfalls dann persönlich zu dem behaupteten Behandlungsfehler angehört werden, wenn das Gericht dem beklagten Arzt bei der Frage der Aufklärung eben diese Möglichkeit der Beweisführung eröffnet, bestätigte jetzt nochmals das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Arzthaftungsprozess, in

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Ergebnis der Beweisaufnahme und rechtliches Gehör

Nach allgemeinem Grundsatz macht sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu Eigen. In der Nichtberücksichtigung eines Beweisergebnisses, das sich eine Partei als für sie günstig zu Eigen gemacht, kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegen. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.

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Schreibmaschine

7jährige und die Aufsichtspflicht

Wenn Kinder etwas angestellt haben, sind nicht immer die Eltern Schuld. Haben sie alles ihnen Zumutbare unternommen, um Schäden durch ihre Kinder zu verhindern, haften sie selbst dann nicht, wenn es um weit mehr als eingeworfene Fensterscheiben geht. Das zeigt ein Fall, der jetzt die Justiz in Coburg und Bamberg

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