Das aufgebotene Sparbuch

Legt der Anspruchsteller das Sparbuch nicht im Original, sondern nur einen Ausschließungsbeschluss vor, mit dem das Sparbuch für kraftlos erklärt worden ist, ist dies ein starkes Indiz für eine infolge der Auszahlung des Sparguthabens erfolgte Entwertung oder Vernichtung des Sparbuchs,

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Die Verletzung im Geschäft

Der Mangel oder der Zustand in einem Ladenlokal, der zu einer Verletzung geführt haben soll, muss vom Verletzten bewiesen werden. Erst danach trifft das betroffene Unternehmen die Beweislastumkehr, nach der die zur Vermeidung solcher Unfälle erforderlichen Organisations- und Überwachungsmaßnahmen darzulegen

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Badeunfall – und die Beweislastumkehr

Wer eine besondere Berufs- oder Organisationspflicht, andere vor Gefahren für Leben und Gesundheit zu bewahren, grob vernachlässigt hat, muss die Nichtursächlichkeit festgestellter Fehler beweisen, die allgemein als geeignet anzusehen sind, einen Schaden nach Art des eingetretenen herbeizuführen. Dies gilt auch

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Wechsel der Lebensversicherung – und die Dokumentations- und Hinweispflichten des Vermittlers

Bei einem Wechsel der Lebensversicherung muss der Versicherungsvermittler (hier: Versicherungsvertreter) seinen Kunden (Versicherungsnehmer) insbesondere auf die Folgen und Risiken der vorzeitigen Kündigung einer bestehenden und des Abschlusses einer neuen Lebensversicherung hinweisen. Die Nichtbeachtung der Dokumentationspflicht des Versicherungsvermittlers nach § 61

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Landgericht Hamburg

Befunderhebungsfehler

In Fällen eines Befunderhebungsfehlers sind dem Primärschaden alle allgemeinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Patienten unter Einschluss der sich daraus ergebenden Risiken, die sich aus der unterlassenen oder unzureichenden Befunderhebung ergeben können, zuzuordnen.

Nach der Rechtsprechung des erkennenden Bundesgerichtshofs erfolgt bei der

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Schadensersatz und Beweislastumkehr

Eine Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden kann durch einen einfachen Befunderhebungsfehler herbei geführt werden, wenn sich bei der gebotenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und sich die Verkennung

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Geldscheine

Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern

Mit der Frage der Beweislastumkehr aufgrund eines groben ärztlichen Behandlungsfehlers für den selbständigen Ausgleichsanspruch eines Gesamtschuldners nach § 426 Abs. 1 BGB hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu beschäftigen.

Anspruchsgrundlagen für den ausgleichsberechtigten Gesamtschuldner

Für den ausgleichsberechtigten Gesamtschuldner sind in

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