Landgericht Bremen

Beweisvereitelung

Von einer Beweisvereitelung kann nur ausgegangen werden, wenn eine Partei dem beweisbelasteten Gegner die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht oder erschwert, indem sie vorhandene Beweismittel vernichtet, vorenthält oder ihre Benutzung erschwert. Deshalb ist eine Beweisvereitelung nicht anzunehmen, wenn es der beweisbelasteten

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die fehlende Anlage

Ein Finanzgericht verletzt das Recht der Klägerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO), indem es versäumt, die Klägerin darauf hinzuweisen, dass ein von ihr bezeichnetes Schriftstück nicht zur Gerichtsakte gelangt ist. Auf

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