Bleibt aufgrund widersprüchlicher tatsächlicher Feststellungen des Tatsachengerichts offen, von welchem Sachverhalt das Gericht im Rahmen seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung überzeugt ist, fehlt es an einer dem § 108 Abs. 1 VwGO genügenden richterlichen Überzeugungsbildung. Das angefochtene Urteil ist wegen Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO)
LesenSchlagwort: Beweiswürdigung
Erneute Zeugenvernehmung in der Berufungsinstanz
Nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO hat das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung die vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen zugrunde zu legen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten. Hieraus folgt nach der
LesenAnnahmeverzugslohn – und das Arbeitsangebot
Im unstreitig bestehenden Arbeitsverhältnis muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung grundsätzlich nach § 294 BGB tatsächlich anbieten. Ein wörtliches Angebot (§ 295 BGB) genügt, wenn der Arbeitgeber erklärt hat, er werde die Leistung nicht annehmen oder er sei nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer in einem die tatsächliche Heranziehung übersteigenden Umfang zu beschäftigen.
LesenDer teilweise glaubwürdige Zeuge
Es existiert kein Erfahrungssatz des Inhalts, dass einem Zeugen nur entweder insgesamt geglaubt oder insgesamt nicht geglaubt werden darf. Allerdings muss das Tatgericht eine belastende Aussage, wenn es dieser nur teilweise folgen will oder es die Aussage sogar in Teilen als bewusst falsch erachtet, nicht nur mit besonderer Sorgfalt würdigen,
LesenDer geänderte Parteivortrag
Die Schlüssigkeit einer Klage beurteilt sich nach dem Vorbringen des Klägers im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung. Eine Partei ist nicht gehindert, ihr Vorbringen im Laufe des Rechtsstreits zu ändern, insbesondere zu präzisieren, zu ergänzen oder zu berichtigen, wobei etwa die Prozessentwicklung Anlass geben kann, bisher nur beiläufig Vorgetragenes zu
LesenAbweichende Beweiswürdigung in der Berufungsinstanz – und das rechtliche Gehör
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt unter anderem vor, wenn das Gericht einen Sachverhalt oder ein Vorbringen in einer Weise würdigt, mit der ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem vorherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen konnte. Dann verstößt ein der Zivilprozessordnung unterworfenes Gericht elementar gegen seine aus §
LesenDie vom Arbeitgeber angezweifelte Arbeitsunfähigkeit
Beruft sich der Arbeitgeber gegenüber einem Anspruch des Arbeitnehmers aus Annahmeverzug auf dessen Leistungsunfähigkeit iSd. § 297 BGB, erhebt er eine Einwendung, für deren Voraussetzung er als Gläubiger der Arbeitsleistung die Darlegungs- und Beweislast trägt. Weil der Arbeitgeber über den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers regelmäßig keine näheren Kenntnisse hat, genügt er
LesenWidersprüchliche Tatsachenfeststellungen im Urteil
Bleibt aufgrund widersprüchlicher tatsächlicher Feststellungen des Tatsachengerichts offen, von welchem Sachverhalt das Gericht im Rahmen seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung überzeugt ist, fehlt es an einer dem § 108 Abs. 1 VwGO genügenden richterlichen Überzeugungsbildung. Das angefochtene Urteil ist wegen Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO)
LesenWertpapierhandel mit Insiderinformationen – und die Beweiswürdigung
Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 WpHG aF war es verboten, unter Verwendung einer Insiderinformation Insiderpapiere für eigene oder fremde Rechnung oder für einen anderen zu erwerben oder zu veräußern. Dieses wirtschaftsverwaltungsrechtliche Verbot war nach § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG aF (derzeit § 119 Abs. 3 Nr.
LesenVerdachtskündigung – und die Anhörung des Arbeitnehmers
Auch bei einer Verdachtskündigung hat das Gericht zu prüfen und unter Berücksichtigung aller vorgetragenen Umstände unter Zugrundelegung des Maßstabs nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu würdigen, ob der Arbeitnehmer die ihm vorgeworfene Pflichtverletzung tatsächlich begangen hat. Kommt nur eine Verdachtskündigung in Betracht, ist diese auch bei dringendem
LesenÜberzeugungsgrundsatz – und die Grenzen zulässiger Sachverhalts- und Beweiswürdigung
Nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO hat das Gericht seiner Überzeugungsbildung das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde zu legen. Es darf nicht einzelne erhebliche Tatsachen oder Beweisergebnisse aus seiner Würdigung ausblenden. Im Übrigen darf es zur Überzeugungsbildung die ihm vorliegenden Tatsachen und Beweise frei würdigen. Diese Sachverhalts- und Beweiswürdigung
LesenDer Deal mit der Mittäterin – und die Würdigung ihrer Zeugenaussage
Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts (§ 261 StPO). Es obliegt allein ihm, sich unter dem umfassenden Eindruck der Hauptverhandlung ein Urteil über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten zu bilden. Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, dass sie möglich sind. Der Beurteilung durch das Revisionsgericht unterliegt
LesenBeweiswürdigung nach Richterwechsel
Das Gericht darf eine Beweiswürdigung auch dann vornehmen, wenn die Zusammensetzung des Gerichts zwischen Beweisaufnahme und Entscheidung gewechselt hat, soweit insoweit nur das Aktenkundige berücksichtigt wird. Das gilt auch im Falle eines Wechsels des Entscheidungskörpers aus Anlass einer Überprüfung der Rechtswegzuständigkeit. Die Zivilprozessordnung geht davon aus, dass das Gericht eine
LesenFeststellungen rechtskräftiger früherer Urteile
Feststellungen rechtskräftiger früherer Urteile können im Wege des Urkundenbeweises gemäß § 249 Abs. 1 StPO in die neue Hauptverhandlung eingeführt und verwertet werden. Der Tatrichter darf diese Feststellungen aber nicht ungeprüft übernehmen. Er kann jedoch nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung bei der Bildung seiner eigenen, aus dem Inbegriff der
LesenDie erstinstanzliche Zeugenaussage – und ihre Würdigung durch das Berufungsgericht
Das Berufungsgericht darf nicht ohne erneute Vernehmung des Zeugen dessen Aussage anders würdigen als das Landgericht (§ 529 Abs. 1 Nr. 1, § 398 Abs. 1 ZPO). Geschieht dies gleichwohl, liegt hierin eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG. Im vorliegenden Fall
LesenDer Tötungsvorsatz in der Beweiswürdigung
Eine rechtlich fehlerfreie Beweiswürdigung erfordert die sorgfältige Abwägung aller für und gegen einen Tötungsvorsatz sprechenden Umstände im Rahmen einer Gesamtschau. Daran fehlt es, wenn die Strafkammer den festgestellten Sachverhalt nicht ausschöpft, insbesondere vorsatzkritische Umstände nicht erörtert. So auch in dem hier vom Bundesgerichtshof beurteilten Fall: Die Strafkammer hätte sich damit
LesenTeilweise Zweifel an der einzigen Zeugenaussage – und die Beweiswürdigung
Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts. Ihm allein obliegt es, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen. Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind. Die revisionsgerichtliche Prüfung ist auf die Frage beschränkt, ob dem Tatgericht Rechtsfehler unterlaufen sind. Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht
LesenAussage gegen Aussage-Situationen – und die Beweiswürdigung
Die Beweiswürdigung ist allein Sache des Tatrichters (§ 261 StPO). Die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich deshalb darauf, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist. Die Beweiswürdigung ist auch dann rechtsfehlerhaft, wenn die Beweise nicht
LesenTötungsvorsatz – und die erforderliche Beweiswürdigung
Eine rechtlich fehlerfreie Beweiswürdigung erfordert die sorgfältige Abwägung aller für und gegen einen Tötungsvorsatz sprechenden Umstände im Rahmen einer Gesamtschau. Dieser kommt im konkreten Fall eine umso größere Bedeutung zu, weil der Angeklagte einen Tötungsvorsatz nicht eingeräumt hat, sondern sich dahingehend eingelassen hat, er habe die Geschädigte aufgesucht, um von
LesenDie Beweiswürdigung des Gerichts – und ihre Überprüfung
Nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO hat das Gericht seiner Überzeugungsbildung das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde zu legen. Es darf nicht einzelne der festgestellten erheblichen Tatsachen oder Beweisergebnisse aus seiner Würdigung ausblenden. Im Übrigen darf es zur Überzeugungsbildung die ihm vorliegenden Tatsachen und Beweise frei würdigen. Die Einhaltung
LesenDas Sachverständigengutachten im Strafprozess – und die Urteilsgründe
Stützt das Tatgericht sich auf das Gutachten eines Sachverständigen, hat es dessen Ausführungen eigenverantwortlich zu prüfen. Andernfalls besteht die Besorgnis es habe eine Frage, zu deren Beantwortung es eines besonderen Sachverständigenwissens bedurfte, ohne diese Sachkunde entschieden oder das Gutachten nicht nachvollzogen. Schließt der Tatrichter sich ohne eigene Erwägungen an, hat
LesenBeweiswürdigung – und ihre Darstellung in den Urteilsgründen
Das Gericht ist bei der Würdigung, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder nicht wahr zu erachten ist, unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme weitgehend frei (§ 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Revisionsrechtlich ist seine Würdigung jedoch darauf zu überprüfen, ob es
LesenDNA-Einzelspuren – und ihre Darstellung im Strafurteil
Die biostatistische Wahrscheinlichkeitsberechnung ist in Bezug auf DNA-Einzelspuren standardisiert, so dass es einer Darstellung der Anzahl der untersuchten Merkmalssysteme und der Anzahl der diesbezüglichen Übereinstimmungen nicht mehr bedarf. Das Tatgericht genügt den Darlegungsanforderungen, wenn es das Gutachtenergebnis in Form der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage in numerischer Form mitteilt, da diese die beiden
LesenDas aufgehobene Urteil – und die Urteilsgründe im zweiten Rechtsgang
Die nach der Aufhebung eines Urteils durch das Revisionsgericht zur Entscheidung berufene Strafkammer hat ihre Überzeugung nicht „aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung“ und unter Verstoß gegen § 353 Abs. 2 StPO geschöpft, wenn sie die im ersten Rechtsgang getroffenen Feststellungen ihrem Urteil zugrunde gelegt und nur noch ergänzende Feststellungen getroffen
LesenFreispruch – und die Beweiswürdigung des Tatrichters
Das Revisionsgericht muss es grundsätzlich hinnehmen, wenn der Tatrichter einen Angeklagten freispricht, weil er Zweifel an dessen Täterschaft nicht zu überwinden vermag. Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatrichters (§ 261 StPO). Ihm obliegt es, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen. Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es
LesenDie Beweiswürdigung des Tatrichters – und die Urteilsgründe
Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatrichters. Ihm obliegt es, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen. Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind. Die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich allein darauf, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind. Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall,
LesenBeweiswürdigung – und die Urteilsgründe
Nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO haben die Tatsacheninstanzen unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlung und des Ergebnisses einer ggf. durchgeführten Beweisaufnahme nach ihrer freien Überzeugung darüber zu befinden, ob sie eine tatsächliche Behauptung für wahr erachten oder nicht. Die Beweiswürdigung muss vollständig, widerspruchsfrei und umfassend sein.
Lesen„Aussage gegen Aussage“ – und keine weiteren Indizien
Das Tatgericht ist nicht schon dann aufgrund des Zweifelssatzes an der Verurteilung eines Angeklagten gehindert, wenn „Aussage gegen Aussage“ steht und keine weiteren belastenden Indizien vorliegen. Wird die Tat vom mutmaßlichen Opfer in einer Zeugenaussage geschildert, kann der Angeklagte auf dieser Grundlage verurteilt werden, wenn das Tatgericht von der Glaubhaftigkeit
LesenDNA-Gutachten – und die Urteilsgründe
Stützt ein Gericht seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten ausschließlich auf ein DNA-Gutachten, so bedarf es hierzu näherer Feststellungen in den Urteilsgründen Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das Tatgericht in den Fällen, in denen es dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Ausführungen des Gutachters so
LesenSachverhalts- und Beweiswürdigung im verwaltungsgerichtlichen Urteil
Die Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind in aller Regel revisionsrechtlich dem sachlichen Recht zuzuordnen. Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung („Überzeugungsgrundsatz„, § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) im Sinne von § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO betrifft die Feststellung aller für die Entscheidung des Gerichts erheblichen Tatsachen und
LesenVerwaltungsgerichtsverfahren – und der Grundsatz der freien Beweiswürdigung
Die Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind in aller Regel revisionsrechtlich dem sachlichen Recht zuzuordnen. Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung („Überzeugungsgrundsatz“) im Sinne von § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO betrifft die Feststellung aller für die Entscheidung des Gerichts erheblichen Tatsachen und deren „freie Würdigung“. Umfasst sind insbesondere die
LesenDie Beweiswürdigung in den Urteilsgründen – und der eingerückte Akteninhalt
Die Beweiswürdigung in den Urteilsgründen soll keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme enthalten, sondern lediglich belegen, warum bestimmte bedeutsame Umstände so festgestellt worden sind. Das Einrücken von Akteninhalt in die Urteilsgründe ersetzt diese wertende Auswahl zwischen Wesentlichem und Unwesentlichen nicht. Im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wurde der Bestand des Urteils
LesenDer schweigende Angeklagte – und der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit
Der Grundsatz, dass niemand im Strafverfahren gegen sich selbst auszusagen braucht, insoweit also ein Schweigerecht besteht, ist notwendiger Bestandteil eines fairen Verfahrens. Es steht dem Angeklagten frei, sich zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen (§ 136 Abs. 1 Satz 2, § 243 Abs. 5 Satz 1 StPO). Macht ein
LesenBeweiswürdigung – und ihre Überprüfung durch den Bundesgerichtshof
Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatrichters (§ 261 StPO). Es obliegt allein ihm, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen. Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind. Das Revisionsgericht hat die tatrichterliche Beweiswürdigung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen hätte
LesenFreispruch – und seine Überprüfung durch das Revisionsgericht
Das Revisionsgericht muss es grundsätzlich hinnehmen, wenn das Tatgericht einen Angeklagten freispricht, weil es Zweifel an seiner Täterschaft nicht zu überwinden vermag. Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatrichters (§ 261 StPO), dem es obliegt, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen. Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es
LesenBeweiswürdigung – und das Ergebnis der Hauptverhandlung
Die Beweiswürdigung ist originäre Sache des Tatrichters (§ 261 StPO). Allein ihm obliegt es, die Ergebnisse der Hauptverhandlung festzustellen und abschließend zu würdigen. Seine Schlussfolgerungen müssen nicht zwingend sein. Es genügt, dass sie möglich sind. Das Revisionsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatgerichts mit Rechtsfehlern behaftet
LesenBeweiswürdigung – und die Revision
Die Beweiswürdigung ist originäre Sache des Tatrichters (§ 261 StPO). Allein ihm obliegt es, die Ergebnisse der Hauptverhandlung festzustellen und abschließend zu würdigen. Seine Schlussfolgerungen müssen nicht zwingend sein. Es genügt, dass sie möglich sind. Das Revisionsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatgerichts mit Rechtsfehlern behaftet
LesenFreispruch – und das Revisionsgericht
Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts (§ 261 StPO). Spricht es einen Angeklagten frei, weil es Zweifel nicht zu überwinden vermag, ist dies durch das Revisionsgericht in der Regel hinzunehmen. Insbesondere ist es diesem verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatgerichts durch seine eigene Würdigung zu ersetzen. Die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich
LesenBeweiswürdigung, in dubio pro reo – und die Überprüfung durch das Revisionsgericht
Die Beweiswürdigung ist originäre Sache des Tatrichters (§ 261 StPO). Allein ihm obliegt es, die Ergebnisse der Hauptverhandlung festzustellen und abschließend zu würdigen. Seine Schlussfolgerungen müssen nicht zwingend sein. Es genügt, dass sie möglich sind. Das Revisionsgericht hat die Beweiswürdigung des Tatrichters selbst dann hinzunehmen, wenn eine anderweitige Beurteilung näher
LesenAussage gegen Aussage – und die Beweiswürdigung
Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts. Ihm allein obliegt es, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen. Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind. Die revisionsgerichtliche Prüfung ist darauf beschränkt, ob dem Tatgericht Rechtsfehler unterlaufen sind. Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall,
LesenBeweiswürdigung und Urteilsgründe in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen
Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatrichters, dem es obliegt, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen. Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt nur, ob ihm dabei Rechtsfehler unterlaufen sind. Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt.
LesenAusländische Rechtsnormen – und der Überzeugungsgrundsatz
Gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. Die Sachverhalts- und Beweiswürdigung einer Tatsacheninstanz ist der Beurteilung des Revisionsgerichts nur insoweit unterstellt, als es um Verfahrensfehler im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geht.
LesenBeweiswürdigung – und die Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht
Das Revisionsgericht muss es grundsätzlich hinnehmen, wenn das Tatgericht einen Angeklagten freispricht, weil es Zweifel an seiner Täterschaft nicht zu überwinden vermag. Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatrichters (§ 261 StPO), dem es obliegt, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen. Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es
LesenBeweiswürdigung, Freispruch – und die Überprüfung durch das Revisionsgericht
Die Beweiswürdigung ist grundsätzlich Sache des Tatrichters. Deshalb ist es vom Revisionsgericht regelmäßig hinzunehmen, wenn der Angeklagte freigesprochen wird, weil der Tatrichter Zweifel an dessen Täterschaft nicht zu überwinden vermag. Der Beurteilung durch das Revisionsgericht unterliegt insoweit nur, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind. Das ist insbesondere
LesenBeweiswürdigung im Zivilprozess – und ihre Überprüfung durch das Revisionsgericht
Grundsätzlich ist die Würdigung, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten ist, Sache des Tatrichters, der nach § 286 ZPO unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden hat. Der Tatrichter ist bei einem auf Indizien
LesenFreispruch – und die Anforderungen an das Urteil
Wird der Angeklagte aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, so müssen nach Mitteilung des Anklagevorwurfs im Urteil zunächst diejenigen Tatsachen dargestellt werden, die das Tatgericht für erwiesen erachtet. Erst auf dieser Grundlage ist in der Beweiswürdigung darzulegen, aus welchen Gründen die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht getroffen werden konnten; Urteil vom 21.10.2003
LesenRichterliche Überzeugungsbildung
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Frage, ob eine tatbestandsmäßige Unterstützung im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG vorliegt, aufgrund einer wertenden Betrachtung der gesamten Begleitumstände einschließlich vergangener Handlungen oder Erklärungen zu beurteilen, ohne dass das Tatbestandsmerkmal der Unterstützung bei Verwirklichung vom Einzelfall abstrahierender Umstände „zwangsläufig
LesenStrafurteil – Urteilsgründe – Beweiswürdigung
Die Beweiswürdigung soll keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme enthalten, sondern lediglich belegen, warum bestimmte bedeutsame Umstände so festgestellt worden sind. Dementsprechend ist regelmäßig verfehlt, Zeugenaussagen in allen – teilweise unbedeutenden – Einzelheiten wiederzugeben. Sind – wie hier – in der Beweiswürdigung verschiedene Tatkomplexe abzuhandeln, empfiehlt es sich zudem, zeugenschaftliche Angaben
LesenDie Beweiswürdigung als Verfahrensfehler
Eine Rüge, die sich in der Sache gegen die Tatsachen- und Beweiswürdigung des Tatsachengerichts wendet, vermag eine Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO schon deshalb nicht zu erreichen, weil die Grundsätze der Beweiswürdigung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem
LesenBeweiswürdigung durch den Tatrichter
Die Beweiswürdigung ist originäre Sache des Tatrichters (§ 261 StPO). Allein ihm obliegt es, die Ergebnisse der Hauptverhandlung festzustellen und abschließend zu würdigen. Seine Schlussfolgerungen müssen nicht zwingend sein. Es genügt, dass sie möglich sind. Das Revisionsgericht hat die Beweiswürdigung des Tatrichters selbst dann hinzunehmen, wenn eine anderweitige Beurteilung näher
LesenRevisionszulassung wegen Verletzung eines allgemeinen Erfahrungssatzes
Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob es gegen die allgemeinen Beweiswürdigungsgrundsätze verstößt, zu denen Verstöße gegen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze, die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze gehören. Die Kritik der Kläger an der Beweiswürdigung des Berufungsgerichts muss erkennen lassen, dass diejenigen Tatsachenfeststellungen, die für das
LesenBeweiswürdigung – und ihre Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht
Gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. Die Sachverhalts- und Beweiswürdigung einer Tatsacheninstanz ist der Beurteilung des Revisionsgerichts nur insoweit unterstellt, als es um Verfahrensfehler im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geht.
Lesen