Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag teilweise stattgegeben, mit dem sich der Antragsteller gegen die erneute Bestellung des bisherigen Amtsinhabers zum Beauftragten für jüdisches Leben und die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus in Hamburg gewandt hatte.
Der Eilantrag war erfolgreich,
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