Einem Mann, der sich vergeblich auf die Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten bei einer Hochschule bewirbt, steht eine Entschädigung wegen Benachteiligung bei der Besetzung dieser Stelle auch dann nicht zu, wenn er sich als nicht-binäre Person sieht. In dem hier vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschiedenen Fall machte der Bewerber die Zahlung einer Entschädigung nach
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