Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung – und die nicht der Arbeitsagentur gemeldete offene Stelle

Der Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, begründet regelmäßig die Vermutung iSv. § 22 AGG, dass der erfolglose schwerbehinderte Bewerber im Auswahlverfahren / Stellenbesetzungsverfahren wegen der Schwerbehinderung nicht berücksichtigt und damit wegen der

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Bundesbahnbeamte – zu alt für die Bewerbung in die nächsthöhere Laufbahn?

Die Festlegung einer Altersgrenze für die nächsthöhere Laufbahn von Bundesbeamten durch bloße Verwaltungsvorschrift oder Rechtsverordnung ist verfassungswidrig.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall die Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnvermögen) auf Antrag eines 61-jährigen Bundesbahnbetriebsinspektors im Wege

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