Ein Mann als Gleichstellungsbeauftragte(r) ?

Die Bestimmung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW, durch die ausdrücklich festgelegt ist, dass als Gleichstellungsbeauftragte eine Frau zu bestellen ist, wird durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gedeckt. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Arnsberg in dem hier vorliegenden Fall die Klage eines Mannes auf Schadensersatz abgewiesen, dessen Bewerbung als Gleichstellungsbeauftragter von der Kreisverwaltung

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Die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft und die Bewerbung um einen Arbeitsplatz

Es stellt eine Diskriminierung dar, wenn ein Krankenhaus, das in Trägerschaft der katholischen Kirche steht, allein wegen fehlender Religionszugehörigkeit die Bewerbung eines Krankenpflegers zurückweist. Mit dieser Begründung hat das Arbeitsgericht Aachen in dem hier vorliegenden Fall die Klage eines abgelehnten Intensivpflegers auf Entschädigung stattgegeben. Ein in Trägerschaft der katholischen Kirche

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Nachehelicher Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit

Es handelt sich bei der Anzahl der Bewerbungen, die der Anspruchsteller zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit vorgetragen hat, nicht um das alleinige Merkmal für seine dem Grundsatz der Eigenverantwortung entsprechenden Arbeitsbemühungen, es ist nur ein Indiz dafür. Maßgebend für hinreichende Erwerbsbemühungen und für das Bestehen einer realistischen Erwerbschance sind vielmehr die

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Falsche Anrede im Ablehnungsschreiben

Eine falsche Anrede in der Ablehnung einer Bewerbung stellt keine Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft dar. In einem jetzt vom Arbeitsgericht Düsseldorf entschiedenen Rechtsstreit bewarb sich die Klägerin bei der Beklagten um die Stelle als lebensmitteltechnische Assistentin. Ihre Bewerbung wurde abgelehnt. In dem Ablehnungsschreiben wurde die Klägerin unzutreffend mit „Sehr geehrter

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