OVG Münster

Der Streit um die Besetzung der Präsidentenstelle beim OVG Münster – und das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz

Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines Bewerbers für die Stelle des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen teilweise stattgegeben:

Der Beschwerdeführer ist Bundesrichter und hatte sich erfolglos für die Präsidentenstelle beworben. Sein Eilantrag gegen die Besetzung der Stelle mit einer Mitbewerberin blieb

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Auflösung von Stellenblockaden während eines beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahrens

Das Rechtsinstitut der fiktiven Fortschreibung von dienstlichen Beurteilungen ermöglicht die Vergabe von Funktionsämtern während der Dauer eines beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahrens.

In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall bewarb sich die antragstellende Beamtin um einen höherwertigen Dienstposten, eine Referatsleitung. beim Bundesnachrichtendienst. Nachdem

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Die Suche nach einem Schulleiter

Die Besetzung einer Schulleiterstelle bei mehreren Bewerbern ist in erster Linie anhand aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Maßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen zu entscheiden. Die Vergleichbarkeit der Beurteilungen zweier Bewerber ist nicht gegeben, wenn die Beurteilung des einen Bewerbers einen

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Be­wer­bungs­ver­fah­rens­an­spruch und die Be­för­de­rungs­rang­lis­te

Bei Be­för­de­run­gen auf der Grund­la­ge einer Be­för­de­rungs­rang­lis­te er­streckt sich der Be­wer­bungs­ver­fah­rens­an­spruch auf alle ak­tu­ell vor­ge­se­he­nen Be­för­de­run­gen. Wenn der un­be­rück­sich­tigt ge­blie­be­ne Be­am­te den einst­wei­li­gen Rechts­schutz­an­trag gegen meh­re­re vor­ge­se­he­ne Be­för­de­run­gen rich­tet, ist der Dienst­herr grund­sätz­lich ver­pflich­tet, alle von dem An­trag er­fass­ten Be­för­de­run­gen

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Die Besetzung einer Rektorenstelle

Sind in einem vorherigen Widerspruchsverfahren geäußerte Bedenken gegen die Auswahlentscheidung bei der Besetzung eines (Beförderungs-)Dienstpostens bereits ausgeräumt worden, so ist die erneute Auswahlentscheidung aller Voraussicht nach ermessensfehlerfrei.

So das Verwaltungsgericht Karlsruhe in dem hier vorliegenden Fall eines Eilantrags gegen die

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Gestuftes Auswahlverfahren

Der Dienstherr darf die Auswahlverfahren unter den Stellenbewerbern gestuft vornehmen und bei einer größeren Zahl von Bewerbern zunächst einmal ihm ungeeignet erscheinende Bewerber aussondern.

Ein solcher Fall eines gestuften Auswahlverfahrens lag jetzt dem Verwaltungsgericht Berlin im Rahmen eines Konkurrentenstreits um

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Kein Anspruch auf Versetzung

Der Dienstherr ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, auch Versetzungsbewerber bei der Besetzung ausgeschriebener Stellen nach dem Leistungsgrundsatz ins Bewerberfeld einzureihen.

In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Koblenz entschiedenen Fall ist der Kläger Richter am Oberlandesgericht (Besoldungsgruppe R 2) in Koblenz. Er

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