Arbeitslose können zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit erhalten. Zu diesen Leistungen gehört nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgericht in Darmstadt auch die Kostenerstattung für die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat. In dem jetzt vom LSG Darmstadt entschiedenen Fall beantragte
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