Bundesfinanzhof (BFH)

Grundsteuer – die seit 50 Jahren verschleppte Reform

Die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten“ Bundesländern sind nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen,

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Grundbesitzbewertung im Vergleichswertverfahren – und der untätige Gutachterausschuss

Solange der Gutachterausschuss für Grundstückswerte die im Immobilienmarktbericht mitgeteilten Vergleichsfaktoren und Daten nicht mit den sachkundigen ehrenamtlichen Mitgliedern beschlossen hat, fehlt es an der vorgreiflichen Kompetenz. Die dem Finanzamt vom Gutachterausschuss mitgeteilten Werte sind für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und nach ständiger Rechtsprechung einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich.

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Grundstücksbewertung bei Eigentumswohnungen

Wie Eigentumswohnungen werden Ein- und Zweifamilienhäuser in der Großstadt in der Regel im Vergleichswertverfahren bewertet. Dass nach § 182 Abs. 2 Nr. 1 BewG Eigentumswohnungen „grundsätzlich“ im Vergleichswertverfahren zu bewerten sind, ist in einer Großstadt wie Hamburg die Regel. Bei der streitigen Bewertung von Eigentumswohnungen mit dem Grundbesitzwert gem. §

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Containerbauten – als zweckbestimmte ortsfeste Gebäude

Erscheinungsbild bzw. bauliche Gestaltung sprechen für ein zweckbestimmtes ortsfestes und nicht nur provisorisches Gebäude, wenn Container mit zusätzlichen Bauteilen versehen werden, deren Abriss für eine Ortsveränderung notwendig wäre; dagegen genügt nicht bereits das Vorhandensein von Strom, Wasser, Siel- oder ähnlichen Versorgungsanschlüssen. Die – entweder provisorische oder bleibende – Zweckbestimmung der

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Methodenauswahl bei der Grundbesitzbewertung – Vergleichswertverfahren

Bei der Ermessensauswahl zwischen dem Vergleichsfaktorverfahren und dem Vergleichspreisverfahren im Rahmen von § 183 Abs. 1 bis 2 BewG kann sich eine Plausibilitätsprüfung des Vergleichsfaktorverfahrens mit anderen Methoden u. U. empfehlen. Solche Umstände können nach gerichtlicher Beweisaufnahme mit verschiedenen Sachverständigen und Anhörung der Vertreter des Gutachterausschusses u. a. vorliegen z.

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Grundstücksbewertungen in der Grunderwerbsteuer

Grundbesitzwerte werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 1 BewG unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der Wertverhältnisse zum Besteuerungszeitpunkt festgestellt. Für wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens und für Betriebsgrundstücke (ausgenommen von Betriebsgrundstücken der Land- und Forstwirtschaft) sind die Grundbesitzwerte unter Anwendung der §§ 68, 69 und 99 Abs. 2 BewG

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Bundesfinanzhof (BFH)

Verfassungswidrige Einheitsbewertung des Grundvermögens?

Der Bundesfinanzhof hält die Vorschriften über die Einheitsbewertung (spätestens) ab dem Bewertungsstichtag 1.01.2009 für verfassungswidrig, weil die Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse am Hauptfeststellungszeitpunkt 1.01.1964 für die Einheitsbewertung zu Folgen führt, die mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht mehr vereinbar sind. Der Bundesfinanzhof hat deshalb einem bei ihm

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Bodenrichtwerte – und die Zuständigkeit des Gutachterausschusses

Nach § 145 Abs. 3 BewG in der Fassung vor 2007 sind allein dem Gutachterausschuss vorbehalten die Ableitung eines Bodenrichtwerts aus dem Bodenrichtwert für eine benachbarte Richtwertzone, die Ableitung von Bodenrichtwerten mittels Zuschlags für erschließungsbeitragsfreie Grundstücke aus Bodenrichtwerten für erschließungsbeitragspflichtiges Bauland, die Ermittlung oder Ableitung von Bodenrichtwerten für die in

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Erbbaurecht ohne Erbbauzins – und seine Bedarfsbewertung

Für den Erbbaurechtswert zum Zeitpunkt der Übertragung kommt es bei null Grundlaufzeit-Erbbauzins weder auf den erst nach zukünftiger eventueller Ausübung einer Verlängerungsoption vorgesehenen noch auf einen marktüblichen Erbbauzins an. Diese Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg erging in einem Fall, in dem sich der Erbbaurechts-Grundbesitzwertim Bedarfswertverfahren gemäß § 148 Abs. 1 Satz

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Bewertung eines Wohnrechts

Seit dem Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes am 1. Januar 2009 werden – entsprechend der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts – alle wesentlichen Vermögensgruppen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungssteuer mit dem gemeinen Wert (bzw. Verkehrswert) angesetzt. Nach Ansicht des Niedersächsischen Finanzgerichts darf dabei der Jahreswert von Nutzungen eines Wirtschaftsguts, das für Zwecke der

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Intensivnutzung landwirtschaftlicher Betriebsflächen

Der Einheitswert im Sinne des § 48a BewG intensiv genutzter landwirtschaftlicher Betriebsflächen ist auch dann nach Maßgabe dieser Vorschrift teilweise beim Nutzungsberechtigten zu berücksichtigen, wenn bereits der Eigentümer die Flächen intensiv genutzt hatte. Bei der Feststellung des Einheitswerts des Betriebs des Klägers ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem für die landwirtschaftliche

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Bezugsfertigkeit eines Bürogebäudes

Wann ist ein Bürogebäude bezugsfertig, bei dem die Innenausbauten einschließlich der nicht tragendenden Wände und der Installationsarbeiten erst bei Vermietung nach Mieterwunsch ausgeführt werden? Mit dieser Frage hatte sich jetzt das Finanzgericht Düsseldorf zu befassen: Hintergrund des Streits vor dem Finanzgericht war eine Wertminiderung wegen Alters: Nach § 146 Abs.

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Grundstücksbewertung und Bodenrichtwert

Ein Grundstückswert für ein unbebautes Grundstück kann für Bewertungsstichtage vor dem 1. Januar 2007 nicht festgestellt werden, wenn der Gutachterausschuss für das Grundstück keinen Bodenrichtwert ermittelt hatte. Bei den Bodenrichtwerten handelt es sich nach § 196 Abs. 1 Satz 1 BauGB um durchschnittliche Lagewerte für den Boden, die die Gutachterausschüsse

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Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren

Die steuerliche Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und des Betriebsvermögens erfolgte seit Generationen von Steuerberatern stets nach dem Stuttgarter Verfahren. Nunmehr gilt hierfür § 203 BewG, wonach die Bewertung anhand eines vereinfachten Ertragswertverfahrens zu erfolgen hat. Das Bundesfinanzministerium hat nun den Basiszins für die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens bekannt

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Bewertung einer neuen lebenslänglichen Nutzung oder Leistung

Der Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzungen oder Leistungen werden nach dem Bewertungsgesetz dergestalt berechnet, dass der Jahreswert mit einem Vervielfältiger multipliziert wird, der anhand der aktuellen Sterbetafeln bezogen auf den jeweiligen Leistungsbeginn berechnet wird. Das Bundesfinanzministerium nun die neuen Vervielfältiger veröffentlicht, die nach der am 22. August 2008 veröffentlichten Sterbetafel 2005/2007

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Bewertungsverfahren für Mastgesellschaften

Für Mastgesellschaften ordnet § 51 a BewG unter bestimmten Voraussetzungen die Zuordnung der Tierhaltung zur landwirtschaftlichen Nutzung an. Demzufolge ist für die beteiligten Landwirte ein Einheitswert für ihren land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zu erstellen, in dem auch die Tierhaltung zu erfassen ist (§ 19 BewG). Gemäß § 36 BewG bemisst

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Wann ist eine Wohnung eine Wohnung?

Die Frage, ob mehr als zwei Wohnungen vorliegen, bestimmt sich im Rahmen der Bedarfsbewertung nach § 146 Abs. 5 BewG nach einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Bundesfinanzhofs nach dem Wohnungsbegriff, wie er für Zwecke der Einheitsbewertung des Grundvermögens bereits 1984 vom BFH entwickelt worden ist. Dies gilt unabhängig davon,

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