Oberlandesgericht Köln

Hotelbewertung – und der fehlende Gästekontakt

Bei einem Bewertungsportal (hier: Hotelbewertungsportal) reicht die Rüge des Bewerteten, einer Bewertung liege kein Gästekontakt zugrunde, grundsätzlich aus, um Prüfpflichten des Bewertungsportals auszulösen. Zu weiteren Darlegungen, insbesondere einer näheren Begründung seiner Behauptung des fehlenden Gästekontakts, ist der Bewertete gegenüber dem Bewertungsportal grundsätzlich nicht verpflichtet. Dies gilt nicht nur in dem

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Verwaltungsgericht Berlin

„richterscore“ – und die persönlichen Daten der Richter

Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung muss personenbezogene Daten der Berliner Richterinnen und Richter nicht zugänglich machen, sofern diese nicht eingewilligt haben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin auf die Klage der Betreiberin des Bewertungsportals „richterscore“ entschieden. Auf diesem Bewertungsportal können sich Anwälte über Richter austauschen, um sich auf Gerichtsprozesse

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Bewertung

Google, Jameda, Kununu, Trustpilot – Wie Sie gegen negative Bewertungen im Internet vorgehen können

Die Digitalisierung hat die Geschäftswelt nachweislich verändert. Mittels Smartphone, Tablet und Co. können schnelle Suchen gestartet, Unternehmen ausfindig gemacht und Waren und Leistungen online bestellt werden. Das Internet ermöglicht es den Unternehmen somit, orts- und zeitunabhängig Marketing zu betreiben und große Sichtbarkeit zu erreichen. Der virtuelle Raum ist jedoch nicht

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Arztsuche

Das Portal für Arztsuche – und die Arztbewertungen

Handelt es sich bei Bewertungen auf einem Ärztebewertungsportal um Meinungsäußerungen, die die Grenze zur Schmähkritik nicht überschreiten, hat die betroffene Ärztin die Kritik hinzunehmen, da sie dadurch nicht rechtswidrig in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Fall der Klage

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Scoring auf einem Unternehmens-Bewertungsportal – der Fall

Die auf dem Bewertungsportal „Yelp“ praktizierte Bewertungsdarstellung von Unternehmen ist zulässig. Bewertungsportale dürfen die Gewichtung, Zusammenfassung und Darstellung der für ein Unternehmen abgegebenen Einzelbewertungen sowohl automatisiert wie auch nach jeweils eigenen Kriterien vornehmen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nahm eine Unternehmerin wegen ihrer Bewertungsdarstellung auf dem Internetportal dessen

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Untersuchung

Arztbewertungsportal – und der erforderliche Prüfungsaufwand

Für eine gewissenhafte Prüfung der Beanstandungen betroffener Ärzte durch den Portalbetreiber genügt es nicht, wenn sich dieser mit inhaltsleeren Erklärungen des Verfassers der Bewertung zufrieden gibt Die Portalbetreiberin ist passivlegitimiert, also Schuldnerin des Unterlassungsanspruchs. Sie haftet als unmittelbare Störerin („Täterin“ in der Diktion des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs). Der Anbieter

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Verhandlungstisch

Das Ärztebewertungsportal – und die „Basisdaten“ der Ärzte

Die Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten einer Ärztin im Rahmen eines Arztsuche- und Arztbewertungsportals im Internet ohne Zustimmung der Ärztin kann unzulässig sein. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall stritten die Parteien um die Aufnahme der klagenden Ärztin in das Arztbewertungsportal der Beklagten. Die beklagte Portalbetreiberin betreibt unter der

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Geldscheine

Bewertungsportale – und der Datenschutz

Das Internetportal „www.fahrerbewertung.de“ ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in seiner derzeitigen Ausgestaltung datenschutzrechtlich unzulässig. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat damit Anordnungen der NRW-Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Umgestaltung der Plattform bestätigt. Auf dem Online-Portal kann das Fahrverhalten von Verkehrsteil­nehmern und -teilnehmerinnen unter Angabe des Kfz-Kennzeichens

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Eine Bewertung im Internet

Die Äußerungen „Miserabler Service von X Computersysteme, Kundenfreundlich ist anders!“ und „Schlechter Service von X“ als Bewertung stellen Meinungsäußerungen dar, denen keine eindeutige, beweisbare Tatsachengrundlage entnommen werden kann. Der Vorwurf ist zu ungenau und pauschal, als dass ein Beweis erhoben werden kann. Es kann dem Leser eines Bewertungsportals überlassen werden,

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Bewertungsportale – und die Haftung ihres Betreibers

Ein Hostprovider ist zur Vermeidung einer Haftung als mittelbarer Störer grundsätzlich nicht verpflichtet, die von den Nutzern ins Netz gestellten Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Er ist aber verantwortlich, sobald er Kenntnis von den Rechtsverletzungen erlangt. Ist der Hostprovider mit der Behauptung eines Betroffenen konfrontiert, ein

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Bewertungsportale – und die Kontrollpflichten des Betreibers

Der Bundesgerichtshof hat die Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals konkretisiert und verschärft: In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte ein Zahnarzt gegen die Betreiberin des Artzsuch- und -bewertungsportals Jameda geklagt. Auf diesem Portal können Interessierte Informationen über Ärzte aufrufen. Registrierten Nutzern bietet das Portal zudem die Möglichkeit, die Tätigkeit

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Hotelbewertungsportal

Zwischen dem Betreiber eines Hotels und dem Anbieter eines Online-Reisebüros, das mit einem Hotelbewertungsportal verknüpft ist, besteht im Hinblick auf den Betrieb des Hotelbewertungsportals ein konkretes Wettbewerbsverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG. Zwischen der vorteilhaften Wirkung des Hotelbewertungsportals für die Attraktivität des Online-Reisebüros und dem

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Aktenwagen

Bewertungsportale

Die Erhebung, Speicherung und Übermittlung von personenbezogenen Daten im Rahmen eines Arztesuche- und Arztbewertungsportals im Internet ist zulässig. dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof für das Ärtzebewertungsportal Jameda. Der Kläger des vom Bundesgerichtshofs entschiedenen Rechtsstreits ist ein niedergelassener Gynäkologe. Die Beklagte betreibt unter der Internetadresse www.jameda.de ein Portal zu Arztesuche und

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Das Bewertungsportal für Ärzte

Ein Arzt hat keinen Anspruch auf Löschung oder Unterlassung gegen den Betreiber eines Ärztebewertungsportals, wenn eine Nachverfolgung im Falle etwaiger beleidigender oder rufschädigender Äußerungen möglich ist. Zwar berühren die Speicherung von Daten und die Bewertungen den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arztes und damit auch seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.

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Gaststättenbewertungen im Internet

Für eine Bewertung von Gaststätten durch eine im Internet geführte Liste der kontrollierten Gaststätten und Schankwirtschaften unter Erwähnung einer Minuspunktzahl fehlt die erforderliche gesetzliche Grundlage. Eine betroffene Gaststätte muss die mit einer schlechten Beurteilung verbundene Prangerwirkung nicht hinnehmen. So das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Fall eines Café-Betreibers, der

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Archiv

Negative Zahnarztbewertung im Internet

Der Betreiber eines Internetportals zur Bewertung von ärztlichen Leistungen muss bei konkreten Beanstandungen eines Arztes über die ihn betreffenden Bewertungen den Sachverhalt sorgfältig prüfen, notfalls auch durch die Vorlage von Nachweisen. So das Landgericht Nürnberg-Fürth in dem hier vorliegenden Fall eines Zahnarztes, der sich gegen ihn betreffende negative Bewertungen in

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AG/LG Düsseldorf

Hotelbewertung auf Internetportal

Es besteht kein Unterlassungsanspruch einer Hotelbetreiberin gegen die Bewertung ihres Hotels auf einem Hotelbewertungsportal. Mit dieser Begründung hat das Hanseatische Oberlandesgericht die Berufung einer Hotel- und Hostelbetreiberin zurückgewiesen, die in Berlin unter einem Dach ein Hotel und ein Hostel betreibt. Die Beklagte vermittelt in ihrem Reiseportal im Internet Reisen und

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Schild

Negative Bewertungen im Reisebuchungsportal

Wer im Internet ein Reisebuchungsportal betreibt, in dem auch fremde Hotelbewertungen publiziert werden, haftet nach Ansicht des Landgerichts Hamburg für die Richtigkeit der in den Bewertungen behaupteten Tatsachen. Vor dem Landgericht Hamburg stritten die Inhaberin eines Hotels und die Betreiberin eines Online-Reiseportals miteinander. Die Klägerin wollte erreichen, dass es der

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Kritik auf der Hotel-Bewertungsplattform

Die Betreiberin eines Hotels und Hostels in Berlin ist vor dem Berliner Kammergericht mit dem Versuch gescheitert, einem Schweizer Bewertungsportal für Reiseleistungen die künftige Veröffentlichung bestimmter kritischer Nutzerbehauptungen über das Hostel gerichtlich untersagen zu lassen. Eine Benutzerin des Internet-Bewertungs-Portals hatte im Juli 2010 auf der Plattform unter der Überschrift „Für

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Bewertungsportale im Internet

Der Bundesgerichtshof hatte heute über die Zulässigkeit einer Lehrerbewertung im Internet zu entscheiden. Konkret ging es um das Internetportal „spickmich.de“. Die Parteien streiten über die Zulässigkeit der Bewertung der Leistungen der Klägerin als Lehrerin mit Namensnennung durch Schüler auf der Website www.spickmich.de, die von den Beklagten gestaltet und verwaltet wird.

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