Bundesfinanzhof (BFH)

Urteilsbegründung durch Bezugnahme

In Verfahren, die rechtlich und tatsächlich gleich liegen, verletzt es nicht den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn der Bundesfinanzhof zur Begründung auf den begründeten Beschluss in der Parallelsache Bezug nimmt, der den Beteiligten vorliegt. 

Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

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