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Bestimmtheit einer Bezugnahmeklausel

Eine arbeitsvertragliche Verweisungsklauseln legt das Bezugsobjekt nicht eindeutig fest, wenn die Arbeitgeberin mit mindestens zwei Gewerkschaften Tarifverträge geschlossen hat und unklar ist, welche tarifliche Normen arbeitsvertraglich im Streitzeitraum zur Anwendung kamen.

Es ist grundsätzlich Sache des Arbeitnehmers, auf das Arbeitsverhältnis

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Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf nicht ausdrücklich bezeichnete Tarifverträge

Sind in einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel die in Bezug genommenen Tarifverträge nicht ausdrücklich benannt, ist aufgrund des typischerweise der Vereinbarung einer Bezugnahmeklausel zugrunde liegenden Vereinheitlichungsinteresses des Arbeitgebers als Verwender der vorformulierten Vertragsbestimmungen die Verweisung in Ermangelung gegenteiliger Anhaltspunkte dahingehend zu verstehen,

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Die arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel – und die Anwendbarkeit eines Haustarifvertrags

Die Bestimmungen eines formularmäßigen Arbeitsvertrags sind nach den Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen auszulegen. Dies gilt auch für arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln.

Die Auslegung solcher typischer Vertragsklauseln ist der uneingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich. Dies gilt auch für die hier gewählte Klausel

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Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag – und die Betriebsvereinbarungsoffenheit

In einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag geregelte Arbeitsbedingungen sind schon dann nicht – konkludent – „betriebsvereinbarungsoffen“ ausgestaltet, wenn und soweit die Arbeitsvertragsparteien ausdrücklich Vertragsbedingungen vereinbart haben, die unabhängig von einer für den Betrieb geltenden normativen Regelung Anwendung finden sollen. Das

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