Ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag der Parteien eine dynamische Inbezugnahme des Tarifwerkes des öffentlichen Dienstes, bezieht sich diese Klausel inzwischen auf den TVöD und die damit einhergehenden Tarifverträge („Tarifsukzession“).
Durch die fehlende Weiterentwicklung des BAT /BAT-O und die Verabschiedung des
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