Das Bezugsrecht des Gesellschafter-Geschäftsführers – und der Widerrufsvorbehalt im Insolvenzfall

Mit der Auslegung eines Widerrufsvorbehalts zum Bezugsrecht eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei einer zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen arbeitgeberfinanzierten Rentenversicherung im Insolvenzfall hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht das eingeschränkt unwiderrufliche Bezugsrecht einem uneingeschränkt unwiderruflichen

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