Dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Eigengesellschaften – und ihre Steuerbegünstigung als Beihilfe

Der Bundesfinanzhof hat den Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens um Klärung der Rechtsfrage gebeten, ob die Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Eigengesellschaften gegen die Beihilferegelung des Unionsrechts verstößt. Der Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs betrifft § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 KStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes

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