Bisher ist es gängige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, bei der Bemessung von Schmerzensgeldbeträgen auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers zu berücksichtigen: von Reichen soll es mehr Schmerzensgeld geben als von armen Schluckern. Diese Rechtsprechung will der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs nun insoweit ändern , als dass bei der Bemessung der billigen
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