Rückzahlung von Versorgungsbezügen

Das Verwaltungsgericht Hannover hat Stellung genommen zur Billigkeitsentscheidung, wenn die Überzahlung aus der Anrechnung einer fiktiven Rente folgt und der Versorgungsträger die rentenwirksamen Beschäftigungszeiten kannte.

Die Beklagte hat an Herrn G. H. in dem Zeitraum von Oktober 1998 bis August

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