Bundesfinanzhof (BFH)

Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren

Liegen die materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nach § 15 UStG nicht vor, kann im Billigkeitsverfahren (§§ 163, 227 AO) ausnahmsweise nach dem allgemeinen Rechtsgrundsatz des Vertrauensschutzes ein Vorsteuerabzug nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in Betracht

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Von der Einnahmenüberschussrechnung zur Bilanzierung – und die Verteilung des Übergangsgewinns

Eine Billigkeitsentscheidung über die Verteilung eines Übergangsgewinns bindet auch hinsichtlich dessen Höhe. Die Billigkeitsentscheidung kann in dem Steuerbescheid des Übergangsjahres enthalten sein.

Durch den Wechsel von der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist im Jahre 2007 ein Übergangsgewinn

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